Definition To Go
Ein Brandabschnitt ist ein baulich klar abgegrenzter Gebäudebereich, der durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken sowie geprüfte, selbstschließende Abschlüsse die Brand- und Rauchausbreitung für eine definierte Zeit (z. B. 30/60/90 min) begrenzt. Die Wirksamkeit basiert auf normgerechter Ausführung nach DIN 4102 bzw. EN 13501, geprüften Türen nach EN 1634-1 und zugelassenen Abschottungen für Leitungsdurchführungen. Nutzung, Brandlast, Personenbelegung und Rettungswege steuern die risikoorientierte Auslegung. Weitere Details zu Nachweisen, Dokumentation und Betrieb zeigen die nächsten Abschnitte.
Normbasierte Wirksamkeit:
DIN 4102/EN 13501 • EN 1634-1 (Türen) • DIBt-zugelassene Abschottungen
Nutzung, Brandlast, Personenbelegung und Rettungswege steuern die Auslegung. Weitere Details folgen.
Ein Brandabschnitt ist ein baulich definierter Bereich, der durch feuerwiderstandsfähige, zugelassene Bauteile (z. B. Wände, Decken, Abschlüsse nach EN 1634-1, ggf. mit DIBt-Nachweisen) so abgegrenzt wird, dass die Brandausbreitung zeitlich begrenzt bleibt. Seine Bedeutung im baulichen Brandschutz liegt in der risikoorientierten Begrenzung von Brandlasten, der Sicherung von Rettungswegen und der Unterstützung des Löschangriffs durch klare Kompartimentierung. Die Relevanz ergibt sich unmittelbar aus den Anforderungen der MBO sowie der LBO der 16 Länder und wird über klassifizierte Baustoffe nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 und anerkannte Prüfstellen (z. B. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin) regelkonform nachgewiesen.
Was ist ein Brandabschnitt?
Wozu dient ein Brandabschnitt im Gebäude? Er beschreibt einen baulich definierten Bereich, der nach MBO und den jeweiligen LBO so begrenzt wird, dass sich ein Brand für eine festgelegte Zeit nicht auf benachbarte Bereiche ausbreitet. Maßgeblich sind Brandabschnitts Grenzen durch feuerwiderstandsfähige Bauteile sowie durch Öffnungsabschlüsse, z. B. nach EN 1634-1 geprüfte Brandschutztüren mit Verwendbarkeitsnachweis (DIBt) und BauP-konformer Kennzeichnung. Die Materialwahl folgt DIN 4102 bzw. EN 13501-1 (z. B. A1/A2). Risikoanalytisch werden Brandlast, Nutzung, Fluchtwege und Anlagenschnittstellen bewertet; daraus ergeben sich Anforderungen an Durchdringungen, Fugen und Abschottungen. Die Ausführung ist in der Brandschutz Dokumentation prüfbar zu hinterlegen, inklusive Nachweisen, Plänen und Abweichungen.
Bedeutung im baulichen Brandschutz
Als zentrales Instrument des baulichen Brandschutzes strukturiert der Brandabschnitt das Gebäude nach MBO und den jeweils geltenden Landesbauordnungen in Bereiche mit definiertem Feuerwiderstand, um die Brandausbreitung zeitlich wirksam zu begrenzen und damit Schutzziele wie Personensicherheit, wirksame Rettungswege, den Schutz benachbarter Nutzungseinheiten sowie den Erhalt tragender Strukturen zu unterstützen. In Brandschutzkonzepte wird der Brandabschnitt als risikoorientierte Planungsgröße geführt, abgestimmt auf Nutzung, Brandlasten, Personenbelegung und Anlagentechnik. Die Wirksamkeit hängt von klassifizierten Bauteilen, sicheren Abschlüssen nach EN 1634-1 sowie nachgewiesenen Baustoffklassen gemäß DIN 4102 bzw. EN 13501-1 ab; DIBt-Zulassungen und Prüfstellenbefunde liefern belastbare Nachweise.
- Begrenzung von Rauch- und Wärmedurchtritt
- Robustheit gegen Leitungsdurchdringungen
- Kompatibilität mit TGA-Schottsystemen
- Prüfbarkeit durch MPA/BAM/ift
- Schadensausmaßreduktion für Betriebsschutz
Relevanz für deutsche Bauvorschriften
Brandabschnitte sind im deutschen Bauordnungsrecht als regelbasierte Maßnahme zur Begrenzung der Brandausbreitung verankert und leiten sich aus den Schutzzielen der Musterbauordnung sowie den konkretisierenden Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnungen ab. Sie strukturieren Gebäude in definierte Einheiten, für die Bauteile und Abschlüsse nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 hinsichtlich Brandklassifikation nachzuweisen sind. Für Öffnungsabschlüsse sind Prüf- und Klassifizierungsnachweise nach EN 1634-1 maßgeblich; Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise werden über BauP, DIBt-Zulassungen und bauaufsichtliche Regelungen abgesichert. Risikoanalytisch relevant sind dabei Durchdringungen, Installationsschächte und Nutzungsänderungen, weil sie die Wirksamkeit des Abschnitts beeinträchtigen können. Materialkompatibilität zwischen Abschottungssystemen, Trennbauteilen und Leitungsanlagen ist daher normkonform zu planen und zu dokumentieren. VdS-Richtlinien ergänzen dies versicherungsseitig.
Definition & Funktion
Ein Brandabschnitt ist ein baulicher Bereich, der gemäß MBO/LBO durch feuerwiderstandsfähige raumabschließende Bauteile und zugelassene Abschlüsse (z. B. nach EN 1634-1 geprüft, mit DIBt-Verwendbarkeitsnachweis) so begrenzt wird, dass sich ein Brand definierte Zeiträume nicht unkontrolliert auf angrenzende Bereiche ausbreitet. Haupteinsatzbereiche sind u. a. Nutzungseinheiten, notwendige Flure, Treppenräume, Technik- und Lagerzonen sowie Gebäudeteile mit erhöhter Brandlast, wobei die Materialklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 die Risikobewertung unterstützt. Brandschutztechnisch dient der Brandabschnitt der Begrenzung von Rauch- und Wärmeausbreitung, der Sicherung von Rettungswegen und der Unterstützung des abwehrenden Brandschutzes, um Personen- und Sachschäden normkonform zu minimieren.
Technische Erklärung von Brandabschnitt
Wozu dient ein Brandabschnitt im bauordnungsrechtlichen Brandschutzkonzept? Er begrenzt die Brandausbreitung durch definierte, feuerwiderstandsfähige Trennbauteile nach MBO/LBO und ermöglicht eine risikobasierte Evakuierungs- und Löschstrategie. In der Brandschutzplanung wird der Abschnitt über Bauteilqualitäten, Öffnungsabschlüsse und Durchdringungen technisch geschlossen; maßgeblich sind klassifizierte Systeme nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1. Öffnungen sind mit geprüften Abschlüssen nach EN 1634-1 und bauaufsichtlicher Verwendbarkeit (z. B. DIBt) auszuführen. Die Baustoffkompatibilität ist zu prüfen, um Systemversagen durch unzulässige Kombinationen zu vermeiden; VdS-Vorgaben können die Risikobewertung ergänzen.
- Brandlastbegrenzung je Abschnitt
- Rauchdichtheit an Fugen
- Leitungsabschottungen systemkonform
- Feuerwiderstand ohne Nebenwege
- Nachweisführung über Prüfstellen (MPA, BAM)
Haupteinsatzbereiche
Wo sind Brandabschnitte bauordnungsrechtlich besonders wirksam einsetzbar? Vorrangig in Sonderbauten und Gebäuden mit erhöhter Personen- oder Sachwertgefährdung gemäß MBO und LBO, etwa Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Beherbergungsstätten, Industrie- und Lagerbauten sowie Tiefgaragen. Sie werden auch bei Nutzungsmischung eingesetzt, um unterschiedlich bewertete Brandlasten, Zündquellen und Evakuierungsprofile planungsrechtlich zu trennen.
Der Einsatz orientiert sich an einer Risikoabschätzung nach Nutzung, Brandlast, Fluchtweglänge und Verfügbarkeit der Feuerwehr. Brandabschnitts Grenzen sind so festzulegen, dass raumabschließende Bauteile mit nachgewiesener Feuerwiderstandsdauer sowie klassifizierten Baustoffen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 ausgeführt werden; Öffnungen erfordern geprüfte Abschlüsse nach EN 1634-1 und ggf. DIBt-Zulassung. VdS-Richtlinien können versicherungsseitig ergänzen.
Brandschutztechnische Rolle
Wie lässt sich die brandschutztechnische Rolle eines Brandabschnitts normativ fassen? Er definiert nach MBO/LBO eine räumliche Einheit, die Feuer- und Rauchausbreitung für eine festgelegte Zeit begrenzt und damit Schutzziele (Rettung, wirksame Brandbekämpfung, Schutz benachbarter Bereiche) absichert. Die Brandabschnittsplanung legt erforderliche Feuerwiderstände, Abschottungen und Öffnungsabschlüsse fest; ihre Verifikation erfolgt über klassifizierte Bauprodukte nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie geprüfte Abschlüsse nach EN 1634-1, gestützt durch BauP und DIBt-Zulassungen. In der Brandschutzdokumentation sind Abweichungen, Kompensationen und Betreiberpflichten risikoanalytisch nachzuweisen, inklusive VdS-Orientierung.
- Abgrenzung über feuerwiderstandsfähige Bauteile
- Begrenzung von Rauchweiterleitung über Fugen/Installationen
- Reduktion thermischer Einwirkung auf Fluchtwege
- Sicherstellung von Löschwasserrückhaltung/Brandlastmanagement
- Prüfzeugnisse (z. B. ift, MPA, BAM) als Nachweisbasis
Technische Anforderungen
Die technischen Anforderungen an einen Brandabschnitt ergeben sich aus der MBO sowie den Landesbauordnungen und sind über harmonisierte Klassifizierungen nach EN 13501-1 bzw. national nach DIN 4102 sowie über definierte Feuerwiderstandsklassen der Bauteile nachzuweisen. Für Abschlüsse und Durchdringungen sind geprüfte Systeme, insbesondere Brandschutztüren nach EN 1634-1, mit konsistenter Klassifizierung und Verwendbarkeitsnachweis gemäß BauP/Bauproduktengesetz sowie ggf. DIBt-Zulassungen anzusetzen. Die Risikobeherrschung basiert auf nachvollziehbaren Prüf-, Zulassungs- und Dokumentationsketten (u. a. ift Rosenheim, MPA/MFPA, BAM; ergänzend VdS-Richtlinien), um Abweichungen, Montagefehler und nicht konforme Materialkombinationen als Ausfallursachen zu minimieren.
Relevante DIN/EN-Normen
Für die technische Auslegung eines Brandabschnitts bestimmen vorrangig harmonisierte Normen und nationale Regelwerke, welche Feuerwiderstände, Baustoffklassen sowie Abschottungs- und Abschlussqualitäten nachzuweisen sind. Die Auswahl erfolgt risikoorientiert nach Gebäudeklasse, Nutzung und Abweichungsmanagement; Innovative Brandschutzkonzepte und Nachhaltige Baustoffe sind dabei nur zulässig, wenn ihre Leistungsmerkmale normkonform klassifiziert, deklariert und bauaufsichtlich belegt sind. Maßgeblich sind Musterbauordnung und Landesbauordnungen, ergänzt durch Bauproduktengesetz und DIBt-Zulassungen; VdS-Richtlinien unterstützen die versicherungsseitige Risikobewertung. Prüfzeugnisse an anerkannten Stellen (z. B. ift Rosenheim, MPA, BAM) sichern Vergleichbarkeit.
- DIN 4102: nationale Baustoffklassen A1/A2, B1–B3
- EN 13501-1: europäische Reaktion-auf-Feuer-Klassen A1–F
- EN 1634-1: Prüfgrundlage für Türabschlüsse im Brandfall
- BauP/Leistungserklärung: CE, AVCP, Nachweisführung
- DIBt/VdS: Verwendbarkeitsnachweise, Objekt- und Betriebsrisiken
Feuerwiderstandsklassen (falls zutreffend)
Auf Basis der zuvor benannten Normen- und Verwendbarkeitsnachweise wird der Brandabschnitt über geforderte Feuerwiderstandsklassen seiner raumabschließenden Bauteile (Wände, Decken, Stützen/Träger) sowie seiner Abschlüsse (z. B. Türen, Klappen) definiert. Maßgebend sind MBO/LBO-Schutzziele und die bauliche Einstufung nach DIN 4102 bzw. EN 13501 in Verbindung mit R-/E-/I-Kriterien und Zeitstufen (z. B. 30/60/90/120 min).
Für das Brandschutz Design werden Bauteil- und Durchdringungsrisiken (Leitungsanlagen, Fugen, Schächte) bewertet, um eine kontinuierliche Raumabschlusswirkung sicherzustellen. Im Brandschutz Management werden Nutzung, Brandlast, Instandhaltung und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt, damit die geforderte Feuerwiderstandsdauer im Betrieb nicht durch Umnutzungen oder Nachinstallationen unterschritten wird.
Prüf- und Zulassungsverfahren
Ein belastbarer Brandabschnitt setzt voraus, dass die eingesetzten Bauprodukte und Bauarten hinsichtlich Feuerwiderstand, Raumabschluss und ggf. Rauchdichtheit geprüft und regelkonform zugelassen sind. Maßgeblich sind MBO und die LBO, flankiert durch BauP und DIBt-Zulassungen. Baustoffklassifizierungen erfolgen nach DIN 4102 (A1–B3) bzw. EN 13501-1 (A1–F); für Türen und Abschlüsse ist EN 1634-1 relevant. Prüfberichte an anerkannten Stellen (ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München, MFPA Leipzig) sind risikoorientiert auszuwerten, da Abweichungen in Materialeigenschaften die Systemleistung beeinflussen. Prüfsiegel Standards sind nur belastbar, wenn Einbau, Beschläge, Fugen und Befestigungen dem geprüften Aufbau entsprechen.
- Verwendbarkeitsnachweis je Produkt/Bauart
- Konsistenz aus Klassifizierung und Einsatzbereich
- Nachweisführung zu Montage- und Randbedingungen
- Bewertung von Abweichungen als Risikoänderung
- Dokumentation für Abnahme und Betreiberpflichten
Rechtliche Grundlagen
Für die Ausbildung von Brandabschnitten sind die Anforderungen der Landesbauordnungen (LBO) in Verbindung mit der Musterbauordnung (MBO) maßgeblich, insbesondere hinsichtlich zulässiger Gebäudeabmessungen, Nutzungseinheiten und erforderlicher Feuerwiderstandsdauern der Trennbauteile. Bauprodukte und Bauarten sind risikoorientiert auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen, wobei DIBt-Zulassungen bzw. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sowie ergänzend VdS-Richtlinien als Nachweis- und Qualitätsrahmen herangezogen werden. Das Bauproduktengesetz (BauPG) stellt dabei die rechtliche Basis für das Inverkehrbringen und die Leistungserklärung dar und beeinflusst unmittelbar die Auswahl, Dokumentation und Nachverfolgbarkeit der eingesetzten Brandschutzprodukte im Brandabschnitt.
LBO-Anforderungen
Welche rechtlichen Vorgaben einen Brandabschnitt ausbilden, ergibt sich primär aus den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer als unmittelbar bauordnungsrechtlicher Rahmen. Sie konkretisieren Schutzziele der MBO und verknüpfen sie mit Gebäudeklassen, Nutzung, Rettungswegen und zulässigen Brandabschnittsflächen. Für die Planung sind Brandschutzkonzepte nachzuweisen; dabei ist die Materialklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 konsistent zu führen, um Feuerwiderstand und Brandlasten risikobasiert zu bewerten. Abweichungen erfordern eine nachvollziehbare Kompensation, typischerweise über höhere Feuerwiderstände oder organisatorische Maßnahmen, ohne den bauordnungsrechtlichen Mindeststandard zu unterschreiten. Prüf- und Ausführungsdetails sind plan- und baubegleitend zu dokumentieren.
- Gebäudeklasse/Nutzung als Bemessungsbasis
- Maximalflächen, Trennwände, Decken, Durchdringungen
- Anforderungen an Rauchabschnitte und Rettungswege
- Nachweisführung im Brandschutzkonzept, Abweichungen begründen
- Einheitliche Klassifizierung nach DIN 4102/EN 13501-1
DIBt-Zulassung / VdS-Richtlinien
Neben den bauordnungsrechtlichen Anforderungen der LBO/MBO steuern DIBt-Zulassungen bzw. allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) sowie VdS-Richtlinien die rechtssichere Produktauswahl und Ausführungsqualität im Brandabschnitt, insbesondere bei geregelten/ungeregelten Bauprodukten und brandschutztechnischen Systemen mit erhöhtem Fehlerrisiko (z. B. Kabelabschottungen, Rohrabschottungen, Brandschutzklappen, Abschottkissen). DIBt-Dokumente definieren Verwendungsbereich, Einbaubedingungen, zulässige Bauteilanschlüsse und Nachweisführung; maßgeblich sind Prüfungen nach DIN 4102, EN 13501-1 und, bei Abschlüssen, EN 1634-1 durch anerkannte Stellen (z. B. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin). VdS-Richtlinien ergänzen risikoorientiert Planung, Montage, Instandhaltung und Prüffristen. Für die Bauüberwachung sind vollständige Brandschutzdokumente, Kennzeichnungen und ein nachvollziehbares Zulassungsverfahren pro System erforderlich. Abweichungen erhöhen Haftungs- und Regressrisiken.
Bauproduktengesetz (BauPG)
Das Bauproduktengesetz (BauPG) bildet in Deutschland den zentralen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und verknüpft diese Marktanforderungen mit den bauordnungsrechtlichen Schutzzielen der MBO/LBO, insbesondere im Brandschutz. Für Brandabschnitte verlangt es nachvollziehbare Leistungsnachweise, konsistente Brandklassifikation nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 und belastbare Materialzertifizierung. Relevante Prüfberichte (z. B. EN 1634-1 für Abschlüsse) stützen die Verwendbarkeit; Abweichungen erhöhen Haftungs- und Ausfallrisiken gegenüber LBO-Anforderungen.
- CE/DoP und AVCP-Systeme als Mindestnachweis
- Zuordnung zur LBO: Baustoff-/Bauteilklasse, Feuerwiderstand
- Rückverfolgbarkeit: Chargen, Zertifikate, Prüfstellen
- Konformitätsbewertung: ift, MPA, BAM, MFPA, FIW
- Risikoanalyse bei nicht harmonisierten Produkten: nationale Nachweise, DIBt/VdS
Praxis & Anwendung
In der Praxis werden Brandabschnitte insbesondere zur Begrenzung der Brandausbreitung in Nutzungseinheiten, Fluren/Treppenräumen, Technikzentralen sowie bei Leitungs- und Kabeldurchführungen geplant, wobei die Baustoffklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 und die Anforderungen der jeweiligen LBO/MBO risikobasiert anzusetzen sind. Die Wirksamkeit steht und fällt mit dem norm- und zulassungskonformen Einbau von Abschlüssen und Durchdringungen (z. B. Brandschutztüren nach EN 1634-1, DIBt-Zulassungen, ggf. VdS-Richtlinien) inklusive fachgerechter Montage, Kennzeichnung und Dokumentation. Für wiederkehrende Einbausituationen können systemgeprüfte, kompatible Lösungen wie die von HOBA.de die Planungs- und Ausführungsrisiken reduzieren, sofern Prüfzeugnisse, Verwendbarkeitsnachweise und Einbauvorgaben vollständig eingehalten werden.
Typische Einsatzszenarien
Wann wird ein Brandabschnitt in der Praxis tatsächlich erforderlich? In der Brandabschnitts Definition nach MBO/LBO dient er der Begrenzung von Feuer- und Rauchausbreitung; in der Brandschutz Planung wird er aus Nutzung, Brandlast, Personenbelegung, Rettungswegführung und Wirksamkeit der Feuerwehr abgeleitet. Maßgeblich sind u. a. Feuerwiderstandsklassen, Baustoffklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise (BauP, DIBt).
- Trennung großer Hallenflächen in zulässige Brandabschnittsgrößen gemäß LBO
- Abgrenzung von Technikzentralen/TGA-Räumen mit erhöhter Zündquelle
- Aufteilung gemischt genutzter Gebäude (z. B. Büro/Lager) nach Risikoprofil
- Abschottung notwendiger Treppenräume und Rettungswegknoten zur Raucharmehaltung
- Segmentierung von Bestandsgebäuden bei Nutzungsänderung und Nachweisführung
Montage/Einbau Brandschutz
Wie wird ein Brandabschnitt in der Ausführung tatsächlich wirksam? Durch normgerechte Brandschutzmontage aller trennenden Bauteile und konsequente Einhaltung der Einbauvorschriften aus LBO/MBO, BauP, DIBt-Zulassungen sowie Herstellersystemen. Wand-, Decken- und Abschottungssysteme sind materialseitig nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 zu klassifizieren; Abweichungen (z. B. falsche Dübel, Mörtel, Fugenbreiten) verändern die Feuerwiderstandsdauer und sind risikorelevant. Öffnungen sind als geprüfte Systeme auszuführen: Brandschutztüren nach EN 1634-1 inklusive Zarge, Befestigung, Spaltmaßen, Dichtungen und Beschlägen. Leitungs- und Kabeldurchführungen sind nach Verwendbarkeitsnachweis zu schotten; Restquerschnitte, Kombinationsbelegungen und Nachbelegungen sind zu dokumentieren. Qualitätssicherung über Fachunternehmererklärung, Abnahmeprotokolle und Stichproben durch Sachverständige reduziert Haftungsrisiken.
Normgerechte Montage und lückenlose Dokumentation nach MBO/LBO, BauP, DIBt-Verwendbarkeitsnachweisen sowie geprüften Systemen (u. a. EN 13501-1, DIN 4102, EN 1634-1) sichern beim Brandabschnitt die Nachweisführung. HOBA.de Lösungen werden dabei als systemisch geprüfte Bauteile betrachtet, deren Klassifizierungen, Leistungserklärungen und ggf. DIBt-Zulassungen projektbezogen zu prüfen sind; Abweichungen erhöhen das Ausfallrisiko an Fugen, Durchdringungen und Anschlüssen, insbesondere bei Holzverbundsysteme und Brandschutzbeschichtungen. Eine risikoorientierte Auswahl orientiert sich an Prüfstellenberichten (ift Rosenheim, MPA, BAM) sowie VdS-Richtlinien.
- Klassifizierung A1–F / A1–B3 verifizieren
- Systemgrenzen, Fugenaufbau, Befestiger definieren
- Anschlussdetails an TGA/E-Installationen koordinieren
- Montageprotokolle, Fotos, Chargen rückverfolgbar halten
- Abnahme nach LBO, Sachverständigenkonzept dokumentieren
Fachliche Merkmale
Die fachlichen Merkmale eines Brandabschnitts werden über wesentliche Eigenschaften wie Feuerwiderstand, Raumabschluss und Rauchdichtheit sowie über die Baustoffklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 normativ bestimmt. Material- und Konstruktionsaufbau (z. B. Wände, Decken, Abschottungen und Abschlüsse) sind in Übereinstimmung mit MBO/LBO und BauP so auszulegen, dass definierte Risiko- und Ausbreitungsszenarien beherrscht werden. Der Nachweis erfolgt über Prüfklassen und Verwendbarkeits-/Leistungsnachweise, insbesondere nach EN 1634-1 für Brandschutztüren sowie über DIBt-Zulassungen, VdS-Richtlinien und Prüfberichte akkreditierter Stellen (u. a. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin).
Wichtige Eigenschaften
Drei Merkmalsgruppen bestimmen die Wirksamkeit eines Brandabschnitts im Sinne von MBO und den jeweiligen Landesbauordnungen: die Feuerwiderstandsfähigkeit der raumabschließenden Bauteile einschließlich der Abschlüsse (z. B. Türen nach EN 1634-1), die Begrenzung der Brandweiterleitung über Öffnungen und Installationsdurchführungen sowie die definierte Rauchdichtheit zur Sicherung von Rettungswegen. Maßgeblich sind Brandschutzklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 und die risikobasierte Bewertung von Materialkombinationen im Systemnachweis (z. B. DIBt, BauP). Für Behörden und Betreiber sind folgende Prüfpunkte entscheidend:
- Klassifizierte Feuerwiderstandsdauer (F/REI) mit Nachweisführung
- Zulässige Abschlüsse inkl. Selbstschließung und Kennzeichnung
- Durchdringungsabschottungen: Systemzulassung, Einbaubedingungen, Dokumentation
- Rauchschutzanforderungen (Sa/S200) und Leckagepfade
- Instandhaltung/Änderungsmanagement zur Vermeidung von Abweichungen
Materialien/Konstruktion
Während die brandschutztechnische Funktion eines Brandabschnitts primär über den geforderten Feuerwiderstand (z. B. F30/F90 nach DIN 4102 bzw. die Euroklassen nach EN 13501-1) beschrieben wird, entscheidet die Konstruktion über die robuste Zielerreichung im Betrieb. Für raumabschließende Bauteile sind nicht brennbare bzw. schwer entflammbare Baustoffe (A1/A2 bzw. B1) unter Berücksichtigung der jeweiligen LBO/MBO-Anforderungen sowie des BauP zweckmäßig. Risikoanalytisch relevant sind Materialkombinationen in Anschlüssen: Dehnfugen, Durchdringungen, Installationsschächte und Auflager, da hier Konvektion und Leckagen den Abschluss schwächen können. Brandschutzbeschichtungen sind konstruktiv als Systembestandteil zu planen, einschließlich Schichtdicke, Untergrundvorbereitung, Kantenausbildung und mechanischem Schutz. Entscheidend sind dauerhaft dichte Fugen, kompatible Dichtstoffe und kontrollierbare Montagefolgen.
Prüfklassen/Zertifizierungen
Ein belastbarer Brandabschnitt setzt voraus, dass alle raumabschließenden Bauteile und Abschlüsse über nachweisbare Prüfklassen und gültige Verwendbarkeits– bzw. Anwendbarkeitsnachweise verfügen. Maßgeblich sind MBO/LBO, BauP sowie Klassifizierungen nach DIN 4102 und EN 13501-1; Türen und Abschlüsse sind zusätzlich nach EN 1634-1 zu prüfen. DIBt-Zulassungen und VdS-Richtlinien reduzieren Auslegungsrisiken, insbesondere bei Schnittstellen zu Brandschutzdach und Rauchmeldertechnik. Prüfberichte anerkannter Stellen (ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München, MFPA Leipzig) sind projektspezifisch zu verifizieren, inkl. Einbaubedingungen, Beschlägen und Durchdringungen. Abweichungen erfordern dokumentierte Kompensationsmaßnahmen und Abnahmen durch Sachverständige.
- Klassifizierung: A1–F bzw. A1/A2, B1–B3
- Feuerwiderstand: EI/REI, Rauchdichtheit Sa/S200
- Verwendbarkeitsnachweis: CE, aBG/aBZ, ETA, DIBt
- Systemprüfung: Tür, Zarge, Beschlag als Einheit
- Nachweisführung: Montageprotokoll, Wartung, Betreiberpflichten
