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Die EI-Klassifizierung nach EN 13501-2 definiert die geprüfte Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen durch Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I) für eine festgelegte Zeit, basierend auf Brandprüfungen wie EN 1634-1 und EN 1363-1. Sie unterstützt die normgerechte Planung, Spezifikation und Ausschreibung von Brandschutztüren, Dichtungen, Abschottungen und anderen Abschottungssystemen in Fluchtwegen und Brandabschnitten. Die Gültigkeit hängt von akkreditierten Prüfnachweisen, Klassifizierungsberichten, Zulassungen sowie einer Montage ab, die der geprüften Konfiguration entspricht. Weitere Zusammenhänge folgen zu Normen, Dokumentation und Abweichungen.
Normbasierte Wirksamkeit:
EN 13501-2 (Klassifizierung) – EN 1363-1 (Prüfungen) – EI 30–120 / Klassifizierungsberichte
Bauteiltyp, Brandabschnitt, Montagekonfiguration und Prüfbedingungen steuern die Auslegung. Weitere Details folgen.
Was ist EI-Klassifizierung?
Die EI-Klassifikation beschreibt den Feuerwiderstand von Bauteilen hinsichtlich Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I) und wird in Europa auf Basis normierter Prüf- und Klassifizierungsverfahren (u. a. EN 1634-1) verwendet. Im baulichen Brandschutz dient sie als zentrale Kenngröße zur Beurteilung von Abschottungen und Abschlüssen, wobei die Übertragbarkeit von Prüfergebnissen auf den konkreten Einbaufall stets projektbezogen zu verifizieren ist. Für deutsche Bauvorhaben ergibt sich die Relevanz aus den Anforderungen der MBO/LBO sowie aus der bauaufsichtlichen Verwendbarkeit nach BauP und DIBt-Regelungen, sodass eine norm- und zulassungskonforme Spezifikation erforderlich ist.
EN 1634-1 (Prüfung)
- EN 13501-2 (Klassifizierung)
- MBO/LBO (Anforderungen)
- BauP/DIBt (Nachweise)
- VdS-Richtlinien (Risikoperspektive)
Bedeutung im baulichen Brandschutz
Warum spielt die EI-Klassifizierung im baulichen Brandschutz eine so zentrale Rolle? Sie liefert einen belastbaren, normbasierten Nachweis für Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I) von Bauteilen und Abschlüssen und reduziert so Unsicherheiten bei Planung, Ausführung und Betrieb. Die Einstufung stützt sich auf europäische Prüf- und Klassifizierungslogiken, insbesondere EN 1634-1 für Feuerwiderstandsprüfungen von Türen sowie die Systematik der EN 13501-1 im Zusammenspiel mit nationalen Bezugnahmen wie DIN 4102. Entscheidend sind dabei Materialeigenschaften, Schichtaufbauten, Fugen- und Anschlussdetails, die im Brandfall versagenskritisch sind. Zertifizierungsprozesse bei akkreditierten Stellen (z. B. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin) schaffen prüfbare Konformität und ermöglichen risikoorientierte Spezifikation von Bauteilen.
Relevanz für deutsche Bauvorschriften
In welcher Weise wird die EI-Klassifizierung in Deutschland bauordnungsrechtlich wirksam? Maßgeblich ist die Verknüpfung europäischer Feuerwiderstandsnachweise mit nationalen Schutzzielen nach MBO und den 16 Landesbauordnungen; gefordert wird der Nachweis der Raumabschluss- (E) und Wärmedämmfähigkeit (I) als Bauart- oder Bauproduktleistung. Die Einstufung stützt sich auf Prüfungen nach EN 1634-1 und die Klassifizierung im System der EN 13501-1; parallel bleiben nationale Materialanforderungen nach DIN 4102 relevant, etwa bei Kunststoffverbundwerkstoffe und eingesetzten Brandschutzzusätze. Für die Risikoabsicherung sind Nachweise, Zulassungen und Anerkennungen strikt zu prüfen:- MBO/LBO: konkrete EI-Anforderungen je Nutzung- BauP: CE/Leistungserklärung, AVCP- DIBt: Zulassungen/abZ, abP, aBG- VdS-Richtlinien: versicherungsseitige Zusatzanforderungen- Prüfstellen: ift, MPA, BAM, MFPA, FIW
Definition & Funktion
Die EI-Klassifikation bezeichnet nach EN 13501-2 die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen hinsichtlich Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I), nachgewiesen über Prüfungen u. a. gemäß EN 1634-1 und dokumentiert in Prüfzeugnissen bzw. DIBt-Bewertungen. Typische Einsatzbereiche sind Brandschutztüren, Abschlüsse und Abschottungen in Flucht- und Rettungswegen sowie in brandabschnittsbildenden Bauteilen, abhängig von den Anforderungen der MBO bzw. den jeweiligen Landesbauordnungen. Ihre brandschutztechnische Rolle besteht darin, die Brandausbreitung und kritische Wärmeübertragung zeitlich zu begrenzen; die konkrete Anwendbarkeit ist projektspezifisch anhand der geltenden Nachweise und ggf. VdS-Richtlinien zu verifizieren.
Technische Erklärung von EI-Klassifizierung
Wie lässt sich die EI-Klassifikation technisch einordnen? Sie beschreibt nach EN 13501-2 die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen anhand zweier Kriterien: E (Raumabschluss) und I (Wärmedämmung) über eine definierte Zeit. Die Leistungswerte werden aus Prüfungen nach EN 1363-1 und, bei Abschlüssen, EN 1634-1 abgeleitet; nationale Einordnung erfolgt risikoadäquat unter MBO/LBO sowie ggf. über DIBt-Zulassungen. Für Bauprodukte sind BauP/BauPG, CE/EC Kennzeichnung und DoP maßgeblich; eine falsche Zuordnung kann Haftungs- und Genehmigungsrisiken erzeugen. Nachhaltige Materialien sind zulässig, sofern die Klassifizierung nachgewiesen bleibt.
- E: Flammen-/Rauchdurchtritt begrenzt
- I: Temperaturanstieg normiert begrenzt
- Zeitstufen: z. B. 30/60/90
- Prüfstellen: ift, MPA, BAM, MFPA
- Abgleich: DIN 4102 vs. EN-System
Haupteinsatzbereiche
Wofür wird die EI-Klassifikation in der Praxis herangezogen? Sie dient der eindeutigen Spezifikation und Ausschreibung raumabschließender Bauteile wie Türen, Klappen, Verglasungen, Abschottungen und Trennwände auf Basis harmonisierter Prüf- und Klassifizierungsregeln (EN 13501-2; Prüfungen u. a. nach EN 1634-1). Planende nutzen sie zur Zuordnung zu bauordnungsrechtlichen Anforderungen aus MBO/LBO sowie zur Nachweisführung im Rahmen von BauP und ggf. DIBt-Verwendbarkeitsnachweisen.
Zudem unterstützt EI die Produkt- und Systemauswahl hinsichtlich Materialkompatibilität in Anschlussdetails (z. B. Wandaufbau, Befestiger, Dichtstoffe) und reduziert Ausführungsrisiken. Für Nachhaltigkeitsaspekte ist relevant, dass geprüfte Systeme Austauschbarkeit, Instandhaltung und schadensarme Sanierung erleichtern; Aussagen zur Ökobilanz werden jedoch nicht durch EI selbst belegt und müssen separat dokumentiert werden.
Brandschutztechnische Rolle
Als Ausschreibungs- und Nachweisinstrument verknüpft die EI-Klassifikation die Produktwahl unmittelbar mit der brandschutztechnischen Funktion raumabschließender Bauteile: Sie beschreibt nach EN 13501-2 den Erhalt des Raumabschlusses (E) und der Wärmedämmung gegen Brandbeanspruchung (I) über eine definierte Zeit in Minuten, basierend auf Prüfungen u. a. nach EN 1634-1. In LBO/MBO-Kontexten dient sie als nachvollziehbares Kriterium zur Erfüllung von Schutzzielen und zur Begrenzung von Brand- und Rauchausbreitung, insbesondere bei Türen, Klappen und Abschlüssen. Relevante Planungsaspekte sind:
- Einstufungsbericht und Klassifizierungsdokument nach EN 13501-2
- Übereinstimmung mit DIBt-Zulassungen/BauP
- Materialkompatibilität im Anschlussdetail
- montage- und nutzungsbezogene Randbedingungen
- revisionssichere Brandschutzdokumentation für Abnahme und Betrieb
Technische Anforderungen
Für die Ableitung technischer Anforderungen an EI-Klassifikationen sind insbesondere EN 13501-1 (Klassifizierung) und EN 1634-1 (Prüfverfahren für Abschlüsse) heranzuziehen; ergänzend sind nationale Zuordnungen und Baustoffanforderungen nach DIN 4102 sowie Vorgaben aus MBO und den jeweiligen Landesbauordnungen zu berücksichtigen. Relevante Feuerwiderstandsklassen (z. B. EI 30/60/90) sind nur auf Basis geprüfter und klassifizierter Konstruktionen zulässig und müssen mit den bauordnungsrechtlichen Schutzzielen sowie der vorgesehenen Einbausituation konsistent sein. Die Konformität ist über anerkannte Prüfstellen (u. a. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München, MFPA Leipzig) und ggf. DIBt-Zulassungen bzw. BauP-konforme Nachweise zu belegen, wobei Abweichungen und Montagevarianten als wesentliche Risikotreiber gesondert zu bewerten sind.
Relevante DIN/EN-Normen
Mehrere DIN- und EN-Normen definieren in Deutschland die technischen Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungslogik für den Nachweis von Feuerwiderstand und Reaktion im Brandfall und bilden damit die belastbare Grundlage für EI-Klassifizierungen im bauaufsichtlichen Kontext. Für Planung und Nachweis sind insbesondere folgende Regelwerke maßgeblich, auch im Hinblick auf Kombinationen in komplexen Brandschutzsysteme und deren Verwendbarkeitsnachweise:
- DIN 4102: nationale Baustoffklassen (A1–A2, B1–B3)
- EN 13501-1: europäische Reaktions-auf-Feuer-Klassifizierung (A1–F)
- EN 1634-1: Feuerwiderstandsprüfungen an Türen/Abschlüssen
- MBO/LBO: bauaufsichtliche Anwendungs- und Nachweisanforderungen
- DIBt-Zulassungen/BauP/VdS: Konformität, Verwendbarkeit, Risikosteuerung
Prüfberichte von ift, MPA/BAM, FIW oder MFPA sind nur bei normkonformer Prüfung belastbar.
Feuerwiderstandsklassen
Wann gilt ein Bauteil im bauaufsichtlichen Sinne als „feuerwiderstandsfähig“? Wenn es nach MBO/LBO eine definierte Dauer seine Funktion unter Brandeinwirkung erfüllt und damit einer geforderten Brandklassifizierung entspricht. Maßgeblich ist die Einordnung in Feuerwiderstandsklassen wie R, E, I bzw. EI mit Zeitstufen (z. B. 30/60/90), die Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung adressieren (EN 13501-2; DIN 4102-2).
Für Abschlüsse und Türen ist EI in Verbindung mit Anforderungen an den Raumabschluss besonders relevant; dabei sind Kombinationen aus E und I kritisch, wenn Anschlüsse, Fugen, Beschläge oder Leitungsdurchführungen die Integrität beeinträchtigen. Planerisch ist die geforderte Klasse stets aus dem Nutzungskonzept, Gebäudeklasse und Rettungswegführung abzuleiten (MBO/LBO) und mit der Baustoffklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 konsistent zu halten.
Prüf- und Zulassungsverfahren
Wie lässt sich die geforderte EI-Klassifizierung eines Bauteils oder Abschlusses belastbar nachweisen? Maßgeblich sind Prüfungen nach EN 1634-1 sowie die Klassifizierung nach EN 13501-2; ergänzend sind nationale Nachweise nach DIN 4102 und Anforderungen aus MBO/LBO zu berücksichtigen. Für geregelte Bauarten sind Verwendbarkeitsnachweise nach BauP und DIBt-Zulassungen bzw. allgemeine Bauartgenehmigungen risikominimierend. Prüfungen erfolgen in akkreditierten Stellen (ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München, MFPA Leipzig); Abweichungen erfordern belastbare Gutachten.
- Prüfzeugnis/Prüfbericht (EN 1634-1)
- Klassifizierungsbericht (EN 13501-2)
- Nachweis der Materialkompatibilität im Systemaufbau
- Bewertung der Umweltverträglichkeit, z. B. Emissionen
- Übereinstimmungserklärung/Leistungsdeklaration nach BauP
Rechtliche Grundlagen
Für die Anwendung der EI‑Klassifizierung sind zunächst die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) im Kontext von MBO‑Vorgaben maßgeblich, da sie den zulässigen Einsatz und die Nachweisführung im konkreten Bauvorhaben determinieren. Produkt- und Systemnachweise stützen sich risikobewusst auf einschlägige DIBt‑Zulassungen bzw. auf VdS‑Richtlinien, soweit diese als anerkannte Regelwerke oder Versichereranforderungen in die Planung eingebunden sind. Zudem ist das Bauproduktengesetz (BauPG) für Bereitstellung und Verwendung von Bauprodukten relevant, weil es die formalen Voraussetzungen für Konformität und Dokumentation im europäischen Rechtsrahmen festlegt.
LBO-Anforderungen
Welche EI-Klasse in einem konkreten Bauvorhaben gefordert ist, ergibt sich in Deutschland primär aus der jeweils gültigen Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Musterbauordnung (MBO) als Referenzrahmen und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Richtlinien (z. B. für Sonderbauten). Maßgeblich sind Gebäudeklasse, Nutzungseinheit, Rettungsweglänge, Brandabschnitte und die Einstufung tragender sowie raumabschließender Bauteile; die Umsetzung hat die europäische Klassifikation nach EN 13501-2 konsistent abzubilden.
- LBO/MBO: Anforderungen an Feuerwiderstand und Raumabschluss
- Abgleich mit DIN 4102 bzw. EN 13501-1 bei Baustoffen
- Nachweisführung über Prüfzeugnisse nach EN 1634-1 (Türen)
- Bewertung von Materialkompatibilität und Umweltverträglichkeit im Systemaufbau
- Risikoprüfung bei Abweichungen, Kompensationen und Bestand
DIBt-Zulassung / VdS-Richtlinien
Wo harmonisierte Normen, nationale Verwendbarkeitsnachweise und versicherungsseitige Anforderungen zusammentreffen, sichern DIBt-Zulassungen bzw. -Bewertungen (insb. bei nicht oder nicht vollständig harmonisierten Bauprodukten nach BauP/Bauproduktengesetz) sowie VdS-Richtlinien als anerkannte Regelwerke die rechtssichere und risikoadäquate Einordnung von Brandschutzsystemen im Hinblick auf die geforderte EI-Leistung. DIBt-Dokumente konkretisieren Verwendungsbedingungen, Einbauvorschriften und Nachweisführung gegenüber MBO/LBO, insbesondere wenn EN 13501-2/EN 1634-1-Prüfungen systembezogene Randbedingungen (z. B. Anschlussdetails) offenlassen. Bewertet werden u. a. Materialzusammensetzung, Schichtaufbauten, Befestiger sowie Wechselwirkungen mit angrenzenden Bauteilen; Abweichungen erhöhen das Risiko des Klassifizierungsverlusts. VdS-Richtlinien ergänzen dies versicherungsseitig durch Anforderungen an Planung, Montage, Instandhaltung und Dokumentation, inklusive Vorgaben zur Umweltverträglichkeit und zu Prüfstellenkompetenz (z. B. ift, MPA, BAM).
Bauproduktengesetz (BauPG)
Das Bauproduktengesetz (BauPG) bildet als nationales Ausführungsgesetz zur EU-Bauproduktenverordnung (VO (EU) Nr. 305/2011, CPR) den rechtlichen Rahmen dafür, wie Bauprodukte in Deutschland in Verkehr gebracht, bereitgestellt und hinsichtlich ihrer Leistungsmerkmale (u. a. Brandschutz) bewertet werden. Für EI-Klassifizierungen sind Konformität, Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung risikorelevant; Abweichungen können bauordnungsrechtliche Beanstandungen nach MBO/LBO auslösen. Das BauPG verzahnt sich mit harmonisierten Normen und nationalen Nachweisen, ohne die Brandschutzanforderungen der Länder zu ersetzen.
- Bezug: CPR i. V. m. BauPG (Marktüberwachung, Sanktionen)
- Baustoffklassifizierung nach EN 13501-1 bzw. DIN 4102
- Feuer-/Rauchabschlüsse: Prüfung nach EN 1634-1
- Nationale Verwendbarkeitsnachweise: DIBt-Zulassungen, falls erforderlich
- Prüfstellenkompetenz (z. B. ift Rosenheim, BAM) als Risikoindikator
EI-Klassifizierung in der Praxis & Anwendung
In der Praxis wird die EI‑Klassifizierung typischerweise bei Brandschutzabschlüssen, Schachtabschottungen und Leitungsdurchführungen angesetzt, wobei die Leistungsnachweise aus Prüfungen nach EN 1634‑1 bzw. die Einstufung nach EN 13501‑1 heranzuziehen sind. Für die Montage und den Einbau ist risikobewusst sicherzustellen, dass die geprüfte Konstruktion einschließlich Befestigungsmittel, Fugen- und Anschlussausbildung sowie zulässiger Toleranzen gemäß Prüfbericht, DIBt‑Zulassung/ETA und den Vorgaben der jeweiligen LBO/MBO unverändert umgesetzt wird. Im Folgenden werden diese Einsatzszenarien und Einbaudetails anhand dokumentierter Nachweise der relevanten Prüfstellen (z. B. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM) strukturiert und in Bezug auf passende Systemlösungen von HOBA.de eingeordnet.
Typische Einsatzszenarien
Wann wird eine EI‑Klassifizierung in der Praxis tatsächlich relevant? Sie wird regelmäßig gefordert, wenn nach MBO/LBO Feuerwiderstand von raumabschließenden Bauteilen nachzuweisen ist und Produkte nach EN 13501‑2 zu deklarieren sind; für Brandschutztüren erfolgt die Leistungsprüfung typischerweise nach EN 1634‑1. Risiken entstehen bei Abweichungen zwischen Planung, Ausschreibung und Verwendbarkeitsnachweisen (z. B. DIBt‑Zulassung/abZ, abP) sowie bei uneindeutiger Zuordnung zu DIN 4102 bzw. EN 13501‑1 bei angrenzenden Brandschutzmaterialien. Typische Szenarien sind:
- Flure als notwendige Rettungswege in Sonder- und Regelbauten
- Brandabschnitte zwischen Nutzungseinheiten
- Schächte/Installationszonen mit Durchdringungsrisiko
- Türen/Tore in feuerwiderstandsfähigen Wänden
- Nachweise gegenüber VdS und Behörden im Rahmen von Zertifizierungsprozesse
Montage/Einbau Brandschutz
Gerade bei den genannten Einsatzszenarien entscheidet weniger die nominelle EI‑Klassifizierung als die regelkonforme Montage darüber, ob der geforderte Feuerwiderstand eines raumabschließenden Bauteils im Bauwerk tatsächlich erreicht wird. Maßgeblich sind die jeweilige Landesbauordnung sowie MBO‑Vorgaben, ergänzt durch BauP, DIBt‑Zulassungen und ggf. VdS‑Richtlinien. Für Abschlüsse ist die geprüfte Einbausituation nach EN 1634‑1 (z. B. Zarge, Befestigung, Spaltmaße) einzuhalten; Abweichungen können die Brandklassifizierung entwerten. Materialeigenschaften und Baustoffklassen nach DIN 4102 bzw. EN 13501‑1 bestimmen, welche Fugenfüllstoffe, Dichtungen und Befestiger zulässig sind. Schnittstellen zu TGA/Elektro (Durchdringungen, Kabeltrassen) sind systemkonform abzudichten; sonst drohen unkontrollierte Rauch‑/Wärmeübertragung und Mängel bei Abnahmen. Prüfstellen wie ift, MPA, BAM sichern Vergleichbarkeit.
Wie lässt sich die in EN 13501‑1 ausgewiesene EI‑Klassifizierung in der Praxis belastbar absichern? Maßgeblich sind geprüfte Systemaufbauten und deren Nachweise nach BauP sowie die bauordnungsrechtliche Einordnung nach MBO und den LBO. HOBA.de Lösungen sind dabei nur dann ansetzbar, wenn Prüfberichte/ Klassifizierungsberichte vorliegen und der Einbau dem geprüften Zustand entspricht (EN 1634‑1), ergänzt um ggf. DIBt‑Zulassungen; Abweichungen erhöhen das Haftungs- und Versicherungsrisiko (VdS). Für die Materialauswahl sind Materialinnovationen und Nachhaltigkeitsaspekte zu bewerten, ohne den Nachweis der Klassifizierung zu kompromittieren.
- Klassifizierungsbericht EN 13501‑1 prüfen
- Prüfzeugnis EN 1634‑1 einsehen
- DIN 4102 vs. EN‑Klassen abgleichen
- Montageanleitung, Anschlüsse, Dichtungen dokumentieren
- Prüfstelle (ift, MPA, BAM, MFPA) verifizieren
Fachliche Merkmale
Unter „Fachliche Merkmale“ der EI-Klassifizierung stehen die nach EN 13501-2 ausgewiesenen Leistungsparameter (E = Raumabschluss, I = Wärmedämmung) sowie die daraus abgeleiteten Anforderungen an Bauteile im Kontext von MBO und den jeweiligen Landesbauordnungen. Maßgeblich sind Material- und Konstruktionsaufbau einschließlich der verwendeten Baustoffklassen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1, wobei Abweichungen von geprüften Systemaufbauten ein Zulassungs-/Nachweisrisiko nach BauP/AVCP und ggf. DIBt-Vorgaben begründen können. Die Einordnung stützt sich auf Prüf- und Klassifizierungsnachweise, insbesondere Prüfungen nach EN 1634-1 (z. B. Türen) sowie entsprechende Berichte/Zertifikate anerkannter Prüfstellen (u. a. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM, FIW, MFPA) und ggf. ergänzende VdS-Richtlinien.
Wichtige Eigenschaften
Für die fachgerechte Einordnung von EI-Klassifizierungen sind vor allem die normativ definierten Leistungsmerkmale relevant: Feuerwiderstand und Raumabschluss (E) sowie Wärmedämmung (I) nach EN 13501-2 in Verbindung mit den Prüf- und Klassifizierungsgrundlagen der Feuerwiderstandsprüfung (u. a. EN 1363-1, EN 1634-1). Entscheidend ist die eindeutige Zuordnung der Klassendauer (z. B. EI30/EI60) unter Berücksichtigung der deklarierten Anwendungsbedingungen und zulässigen Abweichungen.
- Integrität: keine Flammen-/Heißgasdurchtritte (E) gemäß EN 13501-2
- Isolation: Temperaturgrenzwerte auf der brandabgewandten Seite (I)
- Relevante Prüfverfahren: definierte Temperatur-Zeit-Kurve, Druckverhältnisse, Messpunkte
- Materialeigenschaften nur als geprüfte, deklarierte Performance; keine Extrapolation ohne Nachweise
- Nachweiskette: Prüfbericht, Klassifizierungsbericht, ggf. DIBt-Zulassung; LBO/MBO-konform
Materialien/Konstruktion
Entscheidend ist bei EI-Klassifizierungen, dass die erreichte Klassendauer stets an eine konkret geprüfte und klassifizierte Bauart gebunden ist – einschließlich Materialaufbau, Schichtdicken, Rohdichten, Beplankung, Befestigungsmitteln, Fugen- und Anschlussausbildung sowie ggf. Oberflächenbehandlung. Abweichungen (z. B. andere Schrauben, Dämmstoffdichten, Beschichtungsaufbauten) können das Temperaturprofil und die Verformung verändern und damit den Nachweis von E und I gefährden; dies ist bei Planung, Ausschreibung und Nachträgen zu bewerten. Materialkombinationen sind nur zulässig, wenn sie innerhalb der konstruktiven Grenzen der geprüften Ausführung liegen; insbesondere beeinflussen nicht brennbare bzw. schwer entflammbare Schichten nach DIN 4102 und die europäische Reaktion-auf-Feuer-Klassifizierung nach EN 13501-1 die Brandbeanspruchung. Auch Anschlussdetails nach LBO/MBO sind konstruktiv abzustimmen.
Prüfklassen/Zertifizierungen
Die Bindung der EI-Klassendauer an eine konkret geprüfte Bauart setzt in der Praxis voraus, dass zur jeweiligen Konstruktion eine belastbare Prüf- und Klassifizierungsgrundlage vorliegt. Maßgeblich sind europäische Prüf- und Klassifizierungsnormen, ergänzt durch nationale Nachweise nach BauP, MBO/LBO sowie ggf. DIBt-Zulassungen. Aufgrund der Materialvielfalt sind Abweichungen von der geprüften Ausführung risikobehaftet; sie erfordern belastbare Übertragungsregeln oder erneute Prüfung durch anerkannte Stellen (z. B. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM, MFPA Leipzig).
- Klassifizierung nach EN 13501-1 bzw. EN 13501-2 (EI)
- Prüfverfahren für Abschlüsse nach EN 1634-1
- Baustoffklassifikation nach DIN 4102 als nationaler Bezug
- Dokumentation der Zertifizierungsprozesse inkl. Werkseigenkontrolle
- VdS-Richtlinien als versicherungsseitige Anforderungen bei Sonderrisiken
