T30

T30 bezeichnet Bauteile und Abschlüsse mit einer geprüften Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten und dient der Verzögerung von Feuer- und Rauchausbreitung. Es wird häufig in Fluren, Treppenräumen, Wohnungseingangstüren, Schacht- und Installationsabschottungen sowie brandabschnittsbildenden Wänden eingesetzt. Entscheidend ist der Systemnachweis über Prüfungen und Klassifizierungen nach DIN 4102 bzw. EN 1634‑1/EN 13501‑2, inklusive zugelassener Montage. Weiter unten zeigen Beispiele, typische Fehlerquellen und Nachweise.

T30 bezeichnet im baulichen Brandschutz die Feuerwiderstandsfähigkeit eines Bauteils bzw. einer Abschlusskonstruktion von 30 Minuten und ist in der Praxis als Planungs- und Nachweisgröße zu behandeln. Seine Bedeutung ergibt sich aus der geforderten Zeit für sichere Selbstrettung und wirksame Brandbekämpfung, weshalb die korrekte Zuordnung von Bauteilklassifizierungen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie die Prüfung von Abschlüssen nach EN 1634-1 zu priorisieren ist. Für deutsche Bauvorhaben ist T30 vor allem im Kontext von MBO und den 16 Landesbauordnungen sowie der bauaufsichtlichen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise (z. B. DIBt-Zulassungen, BauP) konsequent anzuwenden.

Was ist T30 Tür?

Wann gilt eine Tür als T30? Als T30 wird sie bewertet, wenn sie im Brandfall einen Feuerwiderstand von 30 Minuten nachweist und dabei ihre Schutzfunktion im vorgesehenen Einbauzustand erfüllt. In Deutschland erfolgt die Einordnung häufig nach DIN 4102, während europäisch die Prüfung nach EN 1634-1 und die Klassifizierung nach EN 13501-1 maßgeblich sind. Für die Anwendung sind LBO/MBO, BauP, ggf. DIBt-Zulassungen sowie VdS-Richtlinien zu berücksichtigen. In der Brandschutzplanung sollte T30 als Teil abgestimmter Brandschutzsysteme bewertet werden, inklusive Zarge, Beschlägen und Dichtungen. Relevante Nachweise stammen typischerweise aus Prüfungen von ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin.

  • geprüfter Türsatz inkl. Zarge
  • klassifizierte Leistung (30 Minuten)
  • dokumentierte Verwendbarkeit nach Regelwerk

Bedeutung im baulichen Brandschutz

Im baulichen Brandschutz ist eine 30‑minütige Feuerwiderstandsfähigkeit von Türen ein zentrales Instrument, um Brandabschnitte und Rettungswege funktionsfähig zu halten und eine geregelte Evakuierung sowie wirksame Löschangriffe zu ermöglichen. T30‑Türen begrenzen den Durchtritt von Feuer und heißen Rauchgasen in der frühen Brandphase und reduzieren so die Ausbreitung in benachbarte Nutzungseinheiten. Für Planung und Ausschreibung ist eine belastbare Brandschutzklassifizierung entscheidend: Prüfungen nach EN 1634‑1 liefern die Grundlage, während die Zuordnung nach DIN 4102 bzw. EN 13501‑1 die Materialeigenschaften einordnet. Geeignete Materialkombinationen aus Türblatt, Zarge, Dichtungen und Beschlägen sind projektspezifisch zu bewerten, insbesondere bei Leitungsdurchführungen, Feststellanlagen und hoher Nutzungsfrequenz im Betrieb.

Relevanz für deutsche Bauvorschriften

Eine T30‑Tür ist in deutschen Bauvorhaben nicht als „30‑Minuten‑Standard“ zu verstehen, sondern als konkret nachweis- und zuordnungsbedürftige Leistung innerhalb des bauordnungsrechtlichen Systems aus MBO/LBO, Technischen Baubestimmungen und geregelten bzw. nicht geregelten Bauprodukten nach BauPG. Maßgeblich sind die jeweiligen LBO der 16 Länder sowie Verwendbarkeitsnachweise, z. B. DIBt‑Zulassungen oder Leistungserklärungen nach EN‑Systematik. Für die Einordnung sind Prüfungen nach EN 1634‑1 und Klassifizierungen nach DIN 4102 bzw. EN 13501‑1 zu bewerten; VdS‑Richtlinien können ergänzend versicherungsseitige Anforderungen setzen. Planung sollte Materialkompatibilität (Zarge, Beschläge, Dichtungen) und Kostenoptimierung über einheitliche Systemfamilien berücksichtigen.

  • Abgleich Schutzziel, Nutzungseinheit, Rettungsweg
  • Nachweisführung: Zulassung/DoP, Prüfbericht, Klassifizierung
  • Schnittstellen: TGA‑Durchdringungen, Feststellanlagen, Wartung

Funktion

T30 bezeichnet in der Praxis eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten für ein Bauteil bzw. eine Abschottung und ist im konkreten Einsatz stets über das jeweilige Regelwerk (u. a. DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie die LBO/MBO) und die zugehörigen Nachweise zu verifizieren. Typische Einsatzbereiche sind notwendige Flure, Treppenräume, Nutzungseinheiten-Trennungen sowie Installations- und Leitungsdurchführungen, wobei für Türen regelmäßig Prüfungen nach EN 1634-1 und entsprechende Zulassungen/CE‑Nachweise maßgeblich sind. Brandschutztechnisch dient T30 der definierten Verzögerung der Brand- und Rauchausbreitung zur Sicherung von Rettungswegen und zur Unterstützung der Feuerwehrtaktik, weshalb die planerische Bewertung immer mit den geforderten Schutzzielen, bauaufsichtlichen Vorgaben und Systemzulassungen (z. B. DIBt, VdS) abzugleichen ist.

Technische Erklärung von T30

  • Normbezug: DIN 4102 / EN 13501-1
  • Nachweise: Prüfzeugnisse, Zulassungen, Systemdetails
  • Risiko: Fehlanschlüsse, unsachgemäße Durchdringungen

Haupteinsatzbereiche

Wo spielt der Feuerwiderstand T30 seine Stärke aus? Vor allem dort, wo nach MBO/LBO ein begrenzter Feuerwiderstand gefordert ist und die Bauteilfunktion (z. B. Abschluss, Trennung, Tragwirkung) im Brandfall mindestens 30 Minuten erhalten bleiben soll. Typische Einsatzorte sind Wohnungseingangstüren und Flurabschlüsse nach EN 1634-1, Installations- und Schachtabschottungen, leichte Trennwände sowie Decken- und Unterdeckenaufbauten in Bestandsumbauten. Bei Holzverbundsysteme kann T30 die planungsseitige Balance zwischen schlanken Querschnitten und nachweisbarer Sicherheit unterstützen, sofern DIBt-Zulassungen bzw. europäische Klassifizierungen vorliegen. Brandschutzbeschichtungen eignen sich ergänzend, um Stahl- oder Holzbauteile in Nutzungseinheiten aufzuwerten, wobei Systemprüfung und Montagevorgaben strikt einzuhalten sind. Relevante Materialklassen nach DIN 4102/EN 13501-1 sind zu prüfen.

Brandschutztechnische Rolle

Im Anschluss an die typischen Einsatzorte stellt sich die Frage, welche brandschutztechnische Aufgabe eine Ausführung „T30“ im Nachweis tatsächlich erfüllt. T30 bezeichnet einen Feuerwiderstand von 30 Minuten und dient der Sicherung von Rettungswegen sowie der Abschottung von Brandabschnitten nach MBO/LBO. Für Türen ist die Prüfung nach EN 1634-1 maßgeblich; die Klassifizierung erfolgt nach EN 13501-2, im Bestand teils noch nach DIN 4102. In Brandschutzkonzepte wird T30 als definierte Komponente eingesetzt, deren Zulässigkeit über Leistungserklärung/CE, DIBt-Zulassungen oder Verwendbarkeitsnachweise zu prüfen ist. Materialauswahl und Beschlag, Dichtungssysteme sowie Einbau beeinflussen die Wirksamkeit erheblich. Entscheidend ist die konsequente Zuordnung zur geforderten Nutzungseinheit und zum Schutzziel:

  • Sicherung tragender/abschließender Bauteile für 30 Minuten
  • Begrenzung von Rauch- und Flammenausbreitung im Türbereich
  • Nachweisführung über geprüfte Systeme, Montagevorgaben, Dokumentation

Technische Anforderungen an T30 Türen

Für T30 sind die technischen Anforderungen normativ über DIN 4102 und EN 13501-1 (Baustoffklassifizierung) sowie über EN 1634-1 (Prüfung von Brandschutztüren) einzuordnen und im Abgleich mit MBO und den jeweiligen Landesbauordnungen projektspezifisch zu bewerten. Entscheidend ist der nachgewiesene Feuerwiderstand in der geforderten Klasse inklusive der systemrelevanten Komponenten (z. B. Türblatt, Zarge, Beschläge, Dichtungen), da Abweichungen die Klassifizierung und Verwendbarkeit unmittelbar beeinflussen. Für die Anwendung sind Prüfzeugnisse und ggf. DIBt-Zulassungen bzw. Verwendbarkeitsnachweise heranzuziehen; Prüfungen erfolgen typischerweise bei anerkannten Stellen wie ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin.

Relevante DIN/EN-Normen

Welche Normen im Detail heranzuziehen sind, entscheidet sich bei T30-Bauteilen und -Abschlüssen vor allem an der Schnittstelle zwischen Baustoffklassifizierung und nachgewiesenem Feuerwiderstand: DIN 4102 bzw. EN 13501-1. Für Planung und Ausschreibung sind Materialkombinationen und Farbgestaltung nur dann belastbar, wenn das jeweilige System in der geforderten Klassifizierung geprüft, gekennzeichnet und in der Leistungserklärung abgedeckt ist. Bei Türen und Abschlüssen ist die Prüfbasis konsequent über EN 1634-1 sowie nationale Verwendbarkeitsnachweise (z. B. DIBt) zu verifizieren; ergänzend sind LBO/MBO-Anforderungen und ggf. VdS-Richtlinien projektspezifisch zu bewerten. Anerkannte Prüfstellen wie ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin sichern Vergleichbarkeit der Nachweise.

  • DIN 4102 / EN 13501-1: Baustoffklassen, Kennzeichnung
  • EN 1634-1: Prüfgrundlage für Abschlüsse
  • LBO/MBO, BauP, DIBt, VdS: Verwendbarkeit, Nachweise, Ausführung

Feuerwiderstandsklassen (falls zutreffend)

Woran lässt sich bei T30-Systemen belastbar ablesen, ob die geforderte Leistungsfähigkeit im Brandfall tatsächlich erreicht wird? Maßgeblich ist die Zuordnung zu Feuerwiderstandsklassen: „T30“ steht im deutschen Kontext für 30 Minuten Feuerwiderstand nach DIN 4102 bzw. in europäischer Systematik typischerweise für eine Klassifizierung wie EI₂ 30 nach EN 13501-2 (sofern als Bauprodukt entsprechend deklariert). Für Planende ist zu prüfen, welche Leistungsmerkmale gefordert sind: Raumabschluss (E), Wärmedämmung (I) sowie ggf. Rauchdichtheit (Sa/S200). Parallel ist die Brandklassifizierung der eingesetzten Baustoffe nach DIN 4102 oder EN 13501-1 zu bewerten, um Brandlast und Entflammbarkeit im Bauteilaufbau zu steuern. Entscheidend bleibt die Systembetrachtung, nicht Einzelmaterialien allein.

Prüf- und Zulassungsverfahren

Die Zuordnung zu T30 bzw. EI₂ 30 erfordert belastbare Prüf- und Zulassungsnachweise nach deutschem/europäischem Recht. Für Türen wird der Feuerwiderstand in der Regel nach EN 1634-1 geprüft und anschließend nach EN 13501-2 klassifiziert; ergänzend sind Baustoffklassen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 zu bewerten. Planer sollten die Verwendbarkeit nach MBO/LBO sowie BauP und ggf. DIBt-Zulassungen (abZ/abP) prüfen; VdS-Richtlinien können für versicherungsseitige Anforderungen relevant sein. Prüfungen erfolgen u. a. bei ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin. Innovative Prüfverfahren unterstützen die Vergleichbarkeit, Nachhaltige Zulassungsprozesse die Projektabwicklung.

  • Prüfbericht (EN 1634-1) und Klassifizierung
  • Nachweis der Verwendbarkeit (LBO/MBO, BauP, DIBt)
  • Qualitätssicherung, Dokumentation, Montagebedingungen

Rechtliche Grundlagen von T30 Türen

Für T30-Türen sind zunächst die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) maßgeblich, da sie je nach Bundesland Schutzziele, Einbauorte und Nachweisführung festlegen. In der Praxis ist zu prüfen, ob die konkrete Tür-/Beschlag-/Verglasungskombination über die erforderlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise (z. B. DIBt-Zulassung) verfügt und ob ergänzende VdS-Richtlinien als anerkannte Regelwerke bzw. Versicherervorgaben zu berücksichtigen sind. Zudem sind die Vorgaben des Bauproduktengesetzes (BauPG) für das Inverkehrbringen und die Leistungserklärung/CE-Kennzeichnung einzuordnen, um eine rechtssichere Produktauswahl und Dokumentation zu gewährleisten.

LBO-Anforderungen

Obwohl „T30“ im Planungsalltag oft als vermeintlich eindeutige Feuerwiderstandsklasse verwendet wird, ergibt sich die rechtlich verbindliche Anforderung stets aus der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit eingeführten Technischen Baubestimmungen und der MBO als Orientierung. Für Architekten und Fachplaner ist deshalb zu prüfen, welche Bauteile (z. B. notwendige Flure, Treppenräume, Nutzungseinheiten) eine Feuerwiderstandsdauer oder eine Türklassifizierung verlangen und ob DIN 4102 (T30) oder EN 13501/EN 1634-1 anzuwenden ist. In der Praxis entscheiden Materialverarbeitung und Schnittstellen über die tatsächliche Leistung; geforderte Nachweise werden über dokumentierte Zertifizierungsprozesse flankiert.

  • LBO-Schutzziel und Gebäudeklasse ermitteln
  • Bauteilanforderung je Nutzung/Brandabschnitt zuordnen
  • Prüfzeugnisse/Leistungsangaben projektspezifisch abgleichen

DIBt-Zulassung / VdS-Richtlinien

Wann ist „T30“ nicht nur eine Planungsangabe, sondern bauaufsichtlich belastbar? Wenn das konkrete Türelement über eine DIBt-Zulassung bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung verfügt und damit die in den Landesbauordnungen geforderte Nachweisführung eindeutig erfüllt. Planende prüfen dabei, ob die Zulassung das vollständige System (Türblatt, Zarge, Beschläge, Verglasung, Dichtungen) sowie zulässige Einbauvarianten abdeckt und ob Prüfungen nach EN 1634-1 zugrunde liegen. Ein Brandschutz Label am Produkt ist nur dann aussagekräftig, wenn es auf die gültige Zulassungsnummer und den dokumentierten Zertifizierungsprozess verweist. VdS-Richtlinien ergänzen dies praxisnah aus Versicherersicht, etwa zu Montagequalität, Wartung und Nachweisführung, ersetzen jedoch keine bauaufsichtliche Zulassung.

Bauproduktengesetz (BauPG)

Weshalb spielt das Bauproduktengesetz (BauPG) bei T30-Türen überhaupt eine Rolle? Es setzt in Deutschland den Rahmen für die Bereitstellung von Bauprodukten und flankiert die EU-Bauproduktenverordnung: Für T30-Türen nach EN 1634-1 sind Leistungsangaben, Konformität und richtige Kennzeichnung entscheidend, damit sie in LBO-konformen Bauvorhaben akzeptiert werden. Planende prüfen, ob Deklarationen mit EN 13501-1 harmonieren und ob nationale Anforderungen (MBO/LBO) erfüllt sind. Das BauPG unterstützt zugleich Innovationsförderung, weil neue Konstruktionen über definierte Nachweiswege bewertet werden können, und erleichtert Marktzugang durch klare, vergleichbare Leistungswerte. In der Praxis sind besonders relevant:

  • korrekte CE-Kennzeichnung/Leistungserklärung
  • nachvollziehbare Klassifizierung und Dokumentation
  • lückenlose Liefer- und Montageunterlagen für Abnahmen

Praxis & Anwendung

In der Praxis sind T30-Brandschutztüren vor allem an Flur- und Treppenraumabschlüssen, in Technik- und Lagerbereichen sowie an Nutzungseinheiten mit erhöhtem Risiko einzuplanen, wobei die jeweilige LBO/MBO-Vorgabe und die Klassifizierung nach EN 1634-1 maßgeblich ist. Beim Einbau ist die Systemtreue entscheidend: Zarge, Befestigung, Fugenverschluss, Beschläge und ggf. Feststellanlagen müssen der geprüften Ausführung entsprechen und über DIBt-/Leistungserklärungsnachweise abgesichert werden, da Montageabweichungen die Feuerwiderstandsdauer faktisch entwerten. Für die Umsetzung empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit Ausführung und Prüfstellen sowie die Auswahl dokumentierter HOBA.de Lösungen, um Nachweisführung, Detailanschlüsse und Abnahmeprozesse zu vereinfachen.

Typische Einsatzszenarien

Obwohl der Begriff „T30“ im Planungsalltag häufig als Kurzform für eine 30‑minütige Feuerwiderstandsdauer verwendet wird, entscheidet stets das konkrete Anforderungsprofil aus MBO/LBO und der jeweilige Verwendbarkeitsnachweis (z. B. abP/ETA/DIBt-Zulassung) über die Eignung. Typisch ist T30 dort, wo Flucht- und Rettungswege, Nutzungseinheiten oder Brandabschnitte kurzzeitig gegen Brandübertritt zu schützen sind und gleichzeitig baupraktische Wirtschaftlichkeit zählt. Im Dachbereich kann ein Brandschutzdach mit geprüfter Feuerwiderstandsdämmung die Schutzziele unterstützen, sofern Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 passt. Für Abschlüsse ist die Prüfung nach EN 1634-1 maßgeblich.

  • Wohnungseingangstüren und Flurtüren in Mehrfamilienhäusern
  • Installationsschächte/Leitungskanäle mit Nachweisen gemäß LBO
  • Technikräume, Müllräume, Kellervorräume mit abgestimmten Schutzzielen

Montage/Einbau Brandschutz

Der fachgerechte Einbau von T30‑Bauteilen entscheidet in der Praxis oft stärker über die tatsächliche Feuerwiderstandsdauer als die reine Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN‑Systemen. Planer sollten daher Brandklassifikation und Zulassungsgrundlagen (z. B. DIBt, CE nach BauP/EN 13501‑1) mit den konkreten Einbauvorgaben abgleichen.

Zentral sind Montageanforderungen aus Prüfzeugnis/EN 1634‑1: passende Wandart, zugelassene Befestiger, definierte Fugenbreiten, Hinterfüllung und Abschottungen mit geprüften Systemen. Abweichungen wie nicht zulässige Unterlegklötze, falsche Dichtungen oder Durchdringungen durch Zargen reduzieren die Wirksamkeit. Die LBO/MBO fordert den Einbau nach Herstellerangaben; Dokumentation, Fotoprotokoll und Abnahme durch Sachverständige sichern Nachweisfähigkeit und Betriebssicherheit im Bestand.

Bezug zu HOBA.de-Lösungen

Soweit T30‑Anforderungen aus MBO/LBO sowie Nachweise nach DIN 4102 bzw. EN 13501‑1 vorliegen, lassen sich HOBA.de Lösungen gezielt in Ausschreibungen und Detailplanung einbinden. Maßgeblich ist die geprüfte Leistung im Systemverbund (Türblatt, Zarge, Beschläge) nach EN 1634‑1 sowie ggf. DIBt‑Zulassungen; Abweichungen bei Montage oder Materialwechseln sind kritisch zu bewerten. Für Architekten und TGA‑Planer empfiehlt sich ein Abgleich mit LBO‑Sonderanforderungen, Leitungsdurchführungen und VdS‑Vorgaben, um Schnittstellenrisiken zu minimieren. Kostenfaktoren ergeben sich aus Materialkombinationen, Beschlagsqualität, Einbauaufwand und Dokumentationspflichten. Plausibilitätsprüfungen anhand Prüfstellenberichte (ift, MPA, MFPA, BAM) unterstützen die Genehmigungsfähigkeit.

  • Systemprüfung und Klassifizierung nachvollziehen
  • Montagebedingungen und zulässige Abweichungen prüfen
  • Wirtschaftlichkeit über Variantenvergleich bewerten

Fachliche Merkmale

Für T30-Bauteile sind die wesentlichen Eigenschaften anhand des geforderten Feuerwiderstands sowie der relevanten Baustoffklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 zu bewerten. In der Planung sind Materialwahl und Konstruktion (z. B. Türblatt/ Zarge/ Beschläge) so abzugleichen, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nach MBO/LBO sowie ggf. VdS-Vorgaben praxisgerecht erfüllt werden. Verbindlich wird die Eignung über Prüfungen und Nachweise nach EN 1634-1 und die zugehörige Klassifizierung, ergänzt durch DIBt-Zulassungen bzw. BauP-konforme Dokumentation und Prüfstellenberichte (z. B. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin), abgesichert.

Wichtige Eigenschaften

Woran lässt sich eine T30-Lösung fachlich belastbar bewerten? Maßgeblich sind nachweisbare Leistungsdaten aus Prüfungen nach EN 1634-1 sowie die konsistente Einordnung in die Vorgaben von MBO und LBO. Für die Planungspraxis zählt, ob die geforderte Feuerwiderstandsdauer im realen Betrieb mit organisatorischen Brandschutzmaßnahmen und passender Rauchmeldertechnik zusammenspielt, ohne die Schutzziele zu verwässern. Ebenso wichtig sind nachvollziehbare Verwendbarkeitsnachweise, etwa DIBt-Zulassungen, und eine eindeutige CE-/BauP-konforme Dokumentation. Die Bewertung sollte außerdem Schnittstellen zur TGA berücksichtigen, etwa zur Alarmierung und zur Gebäudebewirtschaftung, damit Abweichungen früh erkannt werden. Entscheidend ist die prüffähige Nachweisführung über den gesamten Lebenszyklus.

  • EN 1634-1 Prüfbericht, Klassifizierung, Geltungsbereich
  • MBO/LBO-Konformität, DIBt/VdS-Nachweise, Dokumentation
  • Betriebskonzept: Wartung, Alarmierung, Schnittstellen zur TGA

Materialien/Konstruktion

Wie lässt sich eine T30-Konstruktion materialseitig belastbar einordnen? In der Praxis wird sie als Bauteil verstanden, dessen Aufbau die Brandbeanspruchung für eine definierte Zeitspanne begrenzt; hierfür sind Materialauswahl und Fugenaufbau entscheidend. Üblich sind Materialkombinationen aus Stahlblech oder Holzwerkstoffen mit mineralischen Einlagen (z. B. Gips, Silikat, Steinwolle) sowie intumeszierenden Dichtungen, die Spaltmaße im Brandfall schließen. Für die Planung ist zu bewerten, ob das System mechanische Beanspruchung, Verformungen und klimatische Feuchtewechsel ohne Funktionsverlust toleriert. Die Oberflächenbeschaffenheit beeinflusst Korrosionsschutz, Reinigungsfähigkeit und Beschichtungsaufbauten; bei Holz sind Lacke/Furniere auf Rissbildung zu prüfen. Anschlussdetails zu Zarge, Wand und Beschlägen müssen materialverträglich ausgeführt werden.

Prüfklassen/Zertifizierungen

Eine belastbare Einordnung von T30 erfolgt über die nachgewiesene Feuerwiderstandsdauer im zugelassenen System – maßgeblich über Prüfung nach DIN 4102-5 bzw. EN 1634-1 (bei Türen/Abschlüssen) und die dazugehörige Klassifizierung/Verwendbarkeitsnachweise (z. B. abP/abZ bzw. DIBt-Zulassung, je nach Bauart und Landesbauordnung). Für die Planung ist zu prüfen, ob die T30-Anforderung aus MBO/LBO im jeweiligen Anwendungsfall bauaufsichtlich abgedeckt ist und ob ergänzende Vorgaben (z. B. VdS) greifen. Relevante Prüfstellen sind u. a. ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin; sie definieren das Prüfverfahren und die Probenkonfiguration. Wichtig ist die konsistente Brandschutzzertifizierung im Systemverbund:

  • Prüfzeugnis/Prüfbericht mit Klassifizierung
  • abP/abZ oder DIBt-Zulassung gemäß BauP
  • Kennzeichnung, Montage- und Wartungsnachweise im Objekt