Gefahrgut
Gefährliche Stoffe in kleinen Mengen wann Regeln trotzdem gelten
Viele Aufsichtsbehörden behandeln „kleine Menge“ als eine kalibrierte Erleichterung, nicht als Befreiung. Verpflichtungen für sicheren Umgang, genaue Kennzeichnung, Bestandsführung, Schulung und Notfallpläne bleiben in der Regel bestehen; begrenzte Erleichterungen passen den Anwendungsbereich oder die Dokumentation […]
