Definition To Go
Eine Brandschutztür ist eine geregelte, geprüfte Türanlage, die die Feuer- und Rauchschutzleistung einer Öffnung in einer feuerwiderstandsfähigen Wand oder Decke für einen definierten Zeitraum aufrechterhält. Die Leistung wird durch Prüfungen nach EN 1634-1 nachgewiesen und nach EN 13501-2 klassifiziert, häufig mit nationalen Zulassungen (z. B. DIN 4102/DIBt) und gegebenenfalls mit CE-Dokumentation. Sie muss selbstschließend sein, korrekt abgedichtet und als zertifiziertes System installiert werden, um Risiken zu reduzieren, Fluchtwege zu schützen und die Brandausbreitung zwischen Brandabschnitten zu begrenzen. Weitere Details erläutern Auswahl, Installation und Wartung.
Normbasierte Wirksamkeit:
EN 1634-1 (Prüfung) / EN 13501-2 (Klassifizierung) – DIN 4102 (Baustoffe) – DIBt/CE-Zulassungen
Türklasse, Brandabschnitt, Selbstschließer und Dichtigkeit steuern die Auslegung. Weitere Details folgen.
Was ist Brandschutztür?
Eine Brandschutztür ist ein bauaufsichtlich geregeltes Abschlusselement, dessen Feuerwiderstand nach EN 1634-1 geprüft und nach EN 13501-2 klassifiziert wird, um die Brand- und Rauchübertragung in definierten Zeitintervallen zu begrenzen. Im baulichen Brandschutz stellt sie eine wesentliche Maßnahme zur Risikoreduktion dar, insbesondere zur Sicherung von Rettungswegen sowie zur Abschottung von Brandabschnitten und Nutzungseinheiten. Für die Planung und Ausführung ist die Übereinstimmung mit MBO und den jeweiligen Landesbauordnungen sowie mit BauP/Bauproduktengesetz und ggf. DIBt-Zulassungen maßgeblich, wobei die Baustoffe nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 einzustufen sind.
Wozu dient eine Feuerschutz- bzw. Brandschutztür? Sie ist ein Bauprodukt zur kontrollierten Begrenzung von Feuer- und Rauchübertritt durch Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden, unter Berücksichtigung definierter Nutzungs- und Evakuierungsrisiken. Ihre Anforderungen ergeben sich aus Landesbauordnungen, MBO sowie aus der Brandschutzgesetzgebung und konkretisierenden Brandschutznormen. Die Leistung wird als Feuerwiderstandsklasse nach EN 1634-1 geprüft und nach europäischen Klassifizierungen dokumentiert; ergänzend sind nationale Einordnungen nach DIN 4102 und EN 13501-1 relevant. Für die bauaufsichtliche Verwendbarkeit kommen BauP, DIBt-Zulassungen bzw. harmonisierte CE-Nachweise in Betracht. Entscheidend sind geprüfte Türblatt-Zarge-Beschlag-Kombinationen, definierte Einbaubedingungen und dokumentierte Selbstschließung als risikomindernde Funktion.
Bedeutung im baulichen Brandschutz
Als zentrales Abschottungs- und Schutzabschlussbauteil im Sinne der MBO und der jeweiligen Landesbauordnungen begrenzt die Brandschutztür die Brandausbreitung über Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Trennbauteilen und stabilisiert damit das Schutzniveau für Personenrettung, Feuerwehrangriff und Sachwerterhalt. Ihre Bedeutung ergibt sich aus der kontrollierten Begrenzung von Feuer, Rauch und Wärmeübertragung an Durchgängen, die sonst die Kompartimentierung schwächen würden. Die Brandklassifizierung von Türblatt, Zarge, Dichtungen und Beschlägen sowie die nachgewiesene Materialbeständigkeit unter thermischer und mechanischer Beanspruchung bestimmen die Funktionsdauer im Brandfall. Planungsseitig ist die Abstimmung mit angrenzenden Bauteilen, Fluchtwegen und Nutzungseinheiten entscheidend, um Fehlstellen, unzulässige Nachrüstungen und Betriebsrisiken zu vermeiden. Prüfzeugnisse nach EN 1634-1 liefern belastbare Leistungsdaten.
Relevanz für deutsche Bauvorschriften
Für die Anwendung von Brandschutztüren in Deutschland ist die bauordnungsrechtliche Einbindung maßgebend, da Anforderungen an Feuerwiderstand, Rauchdichtheit und Selbstschließung unmittelbar aus MBO und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) abgeleitet und in Abhängigkeit von Gebäudeklasse, Nutzung, Rettungswegen sowie Brand- und Rauchabschnittsbildung konkretisiert werden. Der Nachweis erfolgt über europäische Klassifizierungen nach EN 13501-1, Prüfungen nach EN 1634-1 sowie nationale Bezüge zu DIN 4102; bauaufsichtliche Verwendbarkeit wird über DIBt-Zulassungen/abZ oder Leistungserklärungen gemäß BauP und BauPBG abgesichert. Relevante Risikotreiber sind Brandschutzklasse und Türmaterialien, insbesondere bei Durchdringungen und Beschlägen.
- LBO-konforme Einordnung je Nutzungseinheit
- Abgleich mit Rettungswegkonzepten
- Prüfzeugnisse (ift, MPA, BAM, MFPA)
- Versicherungsseitige Ergänzungen nach VdS-Richtlinien
Definition & Funktion
Eine Feuerschutztür ist eine nach EN 1634-1 geprüfte und nach BauP geregelte Bauart zur brandschutztechnischen Trennung von Brandabschnitten, deren Leistungskriterien (z. B. E/I) in Verbindung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen aus MBO und den Landesbauordnungen zu bewerten sind. Haupteinsatzbereiche sind Öffnungen in Brandwänden und feuerwiderstandsfähigen Trennwänden sowie notwendige Flure, Treppenräume und Technikbereiche, jeweils mit ggf. erforderlichen Verwendbarkeitsnachweisen (z. B. DIBt) und Materialklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1. Die brandschutztechnische Rolle besteht in der risikobasierten Begrenzung von Feuer- und Rauchausbreitung sowie der Sicherung von Rettungswegen und des Löschangriffs, ergänzt durch Anforderungen aus VdS-Richtlinien, soweit projektbezogen relevant.
Technische Erklärung von Brandschutztür
Obwohl Brandschutztüren umgangssprachlich oft pauschal bezeichnet werden, handelt es sich baurechtlich um geregelte Bauprodukte mit definierter Feuerwiderstandsfähigkeit und selbstschließender Funktion zur Begrenzung der Brand- und Rauchausbreitung über Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Bauteilen. Technisch wird die Leistung über geprüfte Abschlüsse nach EN 1634-1 nachgewiesen und gemäß MBO/LBO sowie BauP als Bauprodukt in Verkehr gebracht. Wesentlich sind Brandklassifizierung und Materialbeständigkeit der Komponenten, inkl. Dichtungen, Beschlägen und Verglasung. Risikobezogen gelten nur bauaufsichtlich verwendbare Systeme (z. B. DIBt-Zulassung/abZ) mit eindeutiger Kennzeichnung. Prüfstellen wie ift Rosenheim oder MPA sichern Reproduzierbarkeit. Entscheidend sind:
- Feuerwiderstandsklasse
- Rauchdichtheit (falls gefordert)
- Selbstschließung
- Einbau nach Zulassung und Montageanleitung
Haupteinsatzbereiche
Haupteinsatzbereiche von Brandschutztüren ergeben sich aus der bauordnungsrechtlich geforderten Abschottung von Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten und Nutzungseinheiten zu begrenzen. Typische Einbauorte sind notwendige Flure und Treppenräume, Schleusen, Technik- und Elektroverteilungen, Lagerbereiche mit erhöhter Brandlast sowie Trennungen zwischen Garage und Gebäude gemäß MBO/LBO. In Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser) werden sie an Übergängen mit erhöhtem Personenrisiko vorgesehen; VdS-Richtlinien können zusätzliche Anforderungen aus Sachschutzsicht auslösen. Die Auswahl erfolgt nach nachgewiesener Leistung gemäß EN 1634-1 und Klassifizierung; verwendete Brandschutzmaterialien sind entsprechend DIN 4102 bzw. EN 13501-1 zu bewerten. Erforderlich sind konforme Brandschutzzertifikate, ggf. DIBt-Nachweise.
Brandschutztechnische Rolle
Wofür übernimmt eine Brandschutztür im baulichen Brandschutz eine definierte Funktion? Sie dient der Abschottung von Brand- und Rauchabschnitten und unterstützt die Schutzziele der MBO sowie der jeweiligen LBO, indem sie die Brandausbreitung zeitlich begrenzt. Die Leistungsfähigkeit ist über EN 1634-1 geprüft und über Brandschutzklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 dokumentiert; bauaufsichtliche Verwendbarkeit kann über DIBt-Zulassungen abgesichert sein. Entscheidend ist die Materialbeständigkeit unter Temperaturbeanspruchung und mechanischer Einwirkung.
- Begrenzung von Feuer- und Rauchdurchtritt entlang von Rettungswegen
- Sicherung von Nutzungseinheiten gegen Brandüberschlag
- Erfüllung versicherungsseitiger Anforderungen nach VdS-Richtlinien
- Minimierung betrieblicher Ausfallzeiten durch definierte Widerstandsdauer
Technische Anforderungen
Die technischen Anforderungen an Fire doors ergeben sich aus den Landesbauordnungen (LBO) in Verbindung mit der Musterbauordnung (MBO) sowie den Nachweis- und Klassifizierungssystemen nach DIN 4102 und EN 13501-1. Für den Abschluss sind je nach Risikoprofil und Nutzungseinheit definierte Feuerwiderstandsklassen maßgeblich; die Leistung ist über Prüfungen nach EN 1634-1 nachzuweisen. Die Verwendbarkeit im Bauwerk erfordert ein geregeltes Prüf- und Zulassungsverfahren (z. B. DIBt-Zulassungen bzw. Bauproduktengesetz/BauP) und wird ergänzend durch VdS-Richtlinien sowie Prüfstellen wie ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin abgesichert.
Relevante DIN/EN-Normen
Damit die brandschutztechnische Leistungsfähigkeit von Brandschutztüren eindeutig nachweisbar und bauordnungsrechtlich verwertbar ist, sind bei Planung, Ausschreibung und Abnahme insbesondere DIN 4102 und EN 13501‑1 (Baustoffklassifizierung) sowie EN 1634‑1 (Feuerwiderstandsprüfung von Türabschlüssen) heranzuziehen; die daraus abgeleiteten Klassifizierungen und Verwendbarkeitsnachweise sind im Kontext von MBO/LBO und BauP sowie ggf. DIBt‑Zulassungen zu führen. Für die Brandschutz Planung sind Türmaterialien anhand nationaler und europäischer Klassifizierungsregime konsistent zu bewerten, um Fehlzuordnungen und Haftungsrisiken zu minimieren. Relevante Prüfnachweise stammen u. a. von ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin; ergänzend können VdS‑Richtlinien risikobasiert herangezogen werden.
- Baustoffklassifizierung nach DIN 4102
- Europäische Reaktion-auf-Feuer nach EN 13501‑1
- Prüfverfahren für Abschlüsse nach EN 1634‑1
- Verwendbarkeits-/Nachweisführung gemäß MBO/LBO, BauP, DIBt
Feuerwiderstandsklassen (falls zutreffend)
Wie lässt sich der erforderliche Feuerwiderstand eines Türabschlusses belastbar bestimmen und bauordnungsrechtlich nachweisen? Maßgeblich sind Schutzziele aus MBO und den 16 LBO sowie das objektspezifische Brandschutzkonzept mit Nutzung, Personenbelegung, Rettungswegen und Brandabschnittsbildung. Daraus wird die notwendige Klassifizierung abgeleitet: nach DIN 4102 z. B. T30/T60/T90, bzw. europäisch nach EN 13501-2 als EI2 30-C, EI2 60 oder EI2 90 inklusive ggf. Selbstschließfunktion. Die Auswahl ist risikobasiert an Durchtritt von Feuer (E), Wärmedämmung (I) und ggf. Rauchschutzanforderungen zu koppeln. Brandschutztechnologien wie intumeszierende Dichtungen, Mehrschichtaufbauten und Beschlagkonzepte sind nur zulässig, wenn sie zur geforderten Klasse beitragen und mit angrenzenden Bauteilen kompatibel bleiben.
Prüf- und Zulassungsverfahren
Wann gilt ein Türabschluss bauordnungsrechtlich als „verwendbar“ und die geforderte Feuer- bzw. Rauchschutzleistung als nachgewiesen? Maßgeblich sind LBO/MBO, BauP und die Leistungserklärung nach harmonisierten Normen oder nationale Verwendbarkeitsnachweise (z. B. DIBt). Grundlage ist die Prüfung nach EN 1634-1; Baustoffe werden gemäß DIN 4102 bzw. EN 13501-1 klassifiziert. Der Zertifizierungsprozess bewertet Risiken aus Abweichungen von Bauart, Beschlag, Verglasung und Einbau.
- Probenahme und Materialprüfung kritischer Komponenten.
- Brandprüfung im akkreditierten Labor (ift, MPA, BAM, MFPA, FIW).
- Klassifizierung/Übertragung der Ergebnisse auf definierte Anwendungen.
- Nachweisführung: CE/DoP oder Zulassung, inkl. werkseigener Produktionskontrolle und Kennzeichnung.
Rechtliche Grundlagen
Für Feuerschutztüren sind primär die Anforderungen der Landesbauordnungen (LBO) maßgebend, die in Verbindung mit MBO-Logik je nach Nutzung, Rettungsweg und Gebäudeklasse definierte Feuerwiderstandsdauern und Ausführungsbedingungen festlegen. Die Konformität wird risikobasiert über geregelte Nachweise wie DIBt-Zulassungen bzw. Herstellererklärungen sowie ergänzend über VdS-Richtlinien zur versicherungsseitigen Risikominderung abgesichert. Das Bauproduktengesetz (BauPG) regelt das Inverkehrbringen und die Bereitstellung am Markt, einschließlich der erforderlichen Leistungsnachweise und Kennzeichnung für den europäischen und nationalen Rechtsrahmen.
LBO-Anforderungen
Rechtlich maßgeblich sind in Deutschland die Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer, da sie den Einsatz von Feuerschutzabschlüssen als bauordnungsrechtliche Anforderung aus Schutzzielen (insbesondere Begrenzung der Brandausbreitung und Sicherung von Rettungswegen) ableiten und je nach Gebäudeklasse, Nutzung sowie Lage im Brandabschnitt konkrete Widerstandsklassen und Einbausituationen vorgeben. Maßgebend ist die risikobasierte Zuordnung von Abschlüssen zu notwendigen Fluren, Treppenräumen, Nutzungseinheiten und Brandwänden. Für die Planung sind insbesondere zu prüfen:
- Brandklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 für Türblatt/Seitenteile in der jeweiligen Einbaulage.
- Feuerwiderstand nach EN 1634-1 als Nachweis der geforderten Klasse (z. B. T/RS).
- Vorgaben zu Selbstschließung, Rauchdichtheit, Feststellanlagen und zulässigen Durchführungen.
- Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten entlang definierter Zertifizierungsprozesse.
DIBt-Zulassung / VdS-Richtlinien
Aus den in den LBO abgeleiteten Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse ergibt sich in der Praxis die Frage nach dem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis und der anerkannten Ausführung: Für Brandschutztüren erfolgt dieser Nachweis in Deutschland regelmäßig über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) bzw. allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) des DIBt oder über ein harmonisiertes CE-Kennzeichen nach BauP/EN-System mit national festgelegter Verwendbarkeit. DIBt-Bescheide definieren verbindlich Türblatt, Zarge, Beschläge, Dichtungen sowie Montagebedingungen; Abweichungen sind als Risiko für die Feuerwiderstandsdauer nach EN 1634-1 zu bewerten. Konstruktionstechniken und Materialinnovationen (z. B. neue Kernwerkstoffe, intumeszierende Systeme) sind nur zulässig, wenn sie vom Prüfbericht einer anerkannten Stelle (z. B. ift, MPA, BAM) abgedeckt sind. VdS-Richtlinien ergänzen dies versicherungsseitig durch Anforderungen an Qualitätssicherung, Instandhaltung und Dokumentation.
Bauproduktengesetz (BauPG)
Wie werden Brandschutztüren als Bauprodukte in Deutschland rechtssicher in Verkehr gebracht und verwendet? Das Bauproduktengesetz (BauPG) regelt die Marktbereitstellung über CE-Kennzeichnung nach harmonisierten Normen bzw. über nationale Nachweise, soweit keine hEN greift. Für Türen wird die Leistungsbeständigkeit aus Prüfungen nach EN 1634-1 abgeleitet und in Klassen nach EN 13501-1 bzw. national DIN 4102 bewertet; die Verwendung richtet sich zusätzlich nach MBO und den Landesbauordnungen sowie dem Brandschutzgesetz des jeweiligen Landes. Im Brandschutzkonzept sind Einbauort, Klassifizierung, Selbstschließung und Wartung risikobasiert festzulegen. Wesentliche Compliance-Schritte:
- Leistungserklärung und CE/Ü-Zeichen prüfen
- Systemkompatibilität von Zarge, Beschlägen, Dichtungen sichern
- Einbau nach Herstelleranleitung dokumentieren
- Abnahme, Instandhaltung, Nachweise revisionssicher führen
Praxis & Anwendung
In der Praxis werden Brandschutztüren gemäß MBO/LBO typischerweise zur Abschottung von Rettungswegen, notwendigen Fluren, Treppenräumen sowie zur Brandabschnittsbildung in Technik- und Nutzungseinheiten eingesetzt. Der Einbau hat strikt nach EN 1634-1 geprüftem System, DIBt-Zulassung/Leistungserklärung nach BauP, korrekter Zargenbefestigung, Fugen- und Anschlussausbildung sowie funktionssicherer Selbstschließung zu erfolgen, da Montageabweichungen die Feuerwiderstandsdauer und Rauchdichtheit unmittelbar kompromittieren. Für definierte Einbausituationen und Systemkomponenten können passende, regelkonforme Lösungen über HOBA.de referenziert werden.
Typische Einsatzszenarien
Wann werden Brandschutztüren tatsächlich erforderlich? Immer dann, wenn nach MBO/LBO feuerwiderstandsfähige Abschlüsse zur Sicherung von Brand- und Rauchabschnitten gefordert sind. Maßgeblich sind die Klassifizierung nach EN 1634-1 (Prüfung) und EN 13501-2 sowie nationale Ergänzungen, z. B. DIN 4102 und DIBt-Zulassungen. Die Auswahl erfolgt risikobasiert nach Nutzung, Personenbelegung, Brandlast und Rettungswegführung; VdS-Richtlinien können versicherungsseitig verschärfend wirken. Für Abnahme und Betrieb sind Brandschutzdokumentation und definierte Wartungsintervalle nach Herstellervorgaben und Betreiberpflichten nachzuweisen.
- Treppenräume und notwendige Flure als Rettungswegeabschottung
- Technikzentralen, Elektro-/IT-Räume mit erhöhter Zündgefahr
- Lagerbereiche mit Brandlasten, z. B. Archive oder Werkstätten
- Nutzungseinheiten-Trennungen in Sonderbauten gemäß LBO/MBO
Montage/Einbau Brandschutz
Eine fachgerechte Montage von Brandschutztüren ist nur dann regelkonform, wenn sie strikt innerhalb der geprüften und zugelassenen Systemgrenzen erfolgt—maßgeblich nach EN 1634-1 (Prüfnachweis), der daraus abgeleiteten Klassifizierung nach EN 13501-2 sowie nationalen Verwendbarkeitsnachweisen (z. B. DIBt-Zulassung) und Vorgaben der LBO/MBO. Zargen, Befestiger, Hinterfüllung und Dichtstoffe sind systemgebunden; Abweichungen (Dübeltyp, Wandaufbau nach DIN 4102/EN 13501-1) erhöhen das Versagensrisiko. Türspaltmaße, Schließfolgeregelung und Selbstschließer sind zu prüfen und zu dokumentieren. Leitungs- oder Lüftungsdurchführungen dürfen die Abschottung nicht schwächen; Schnittstellen zu Brandschutzklappen sind brandschutztechnisch getrennt auszubilden. Für Feststellanlagen ist die Rauchmelderintegration nach VdS-Richtlinien zu planen, inklusive Funktionsprüfung und Instandhaltungsintervallen.
Bezug zu HOBA.de Lösungen
Für die praxisgerechte Umsetzung von Brandschutztüren in Übereinstimmung mit MBO/LBO, BauP und den Verwendbarkeitsnachweisen (z. B. DIBt-Zulassungen) lassen sich HOBA.de Lösungen als normkonforme Systembausteine in Planungs- und Nachweisprozesse integrieren. Maßgeblich bleiben Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie Feuerwiderstandsprüfung nach EN 1634-1; ergänzend können VdS-Richtlinien risikobasiert herangezogen werden. Für Architekten, TGA und Betreiber sind folgende Prüfpunkte relevant:
- Abgleich geforderter T-Klasse/Leistungserklärung mit MBO/LBO.
- Dokumentation von Beschlägen, Verglasung, Dichtungen im Verwendbarkeitsnachweis.
- Auswahl geeigneter Türdesigns ohne Abweichung vom geprüften Aufbau.
- Nachweisführung über Prüfstellenberichte (ift, MPA, BAM, MFPA).
Fachliche Merkmale
Unter „Fachliche Merkmale“ werden die sicherheitsrelevanten Eigenschaften von Brandschutztüren anhand ihrer Feuerwiderstands- und Rauchschutzleistung sowie der bauordnungsrechtlichen Einordnung nach MBO/LBO beschrieben. Material- und Konstruktionsprinzipien (z. B. Stahl, Holz, Aluminium, Verglasung, Dichtungen, Beschläge) sind dabei nur zulässig, sofern sie die Klassifizierung nach EN 1634-1 in Verbindung mit EN 13501-1 bzw. DIN 4102 nachweislich erfüllen. Maßgebend für die Risikobewertung sind Prüfklassen, Kennzeichnung und Verwendbarkeitsnachweise (z. B. DIBt, VdS) sowie die Prüfstelle (u. a. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München, MFPA Leipzig).
Wichtige Eigenschaften
Damit eine Brandschutztür im Sinne der Musterbauordnung (MBO) und der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) als wirksame Abschottung von Brand- und Rauchausbreitung anerkannt werden kann, sind ihre fachlichen Merkmale nach europäischer Klassifizierung und geprüfter Leistung zu bewerten. Maßgeblich sind Nachweise nach EN 1634-1 sowie Klassifizierungen nach EN 13501-2 (z. B. EI₂, EW) und ergänzend nationale Bezüge (DIN 4102) im Rahmen der BauP/DIBt-Logik. Für die Brandschutztechnik und Materialauswahl sind insbesondere folgende Eigenschaften risikoorientiert zu prüfen:
- Feuerwiderstandsdauer und Integrität/Isolation gemäß Klassifikation
- Rauchdichtheit (Sa/S200) und Leckagegrenzen im Betrieb
- Selbstschließung (C) inkl. zulässiger Offenhaltung und Auslösebedingungen
- Dauerfunktion (z. B. Zyklen), Beschlag-/Dichtungskonformität und Wartungsanforderungen
Materialien/Konstruktion
Die nach EN 1634-1 nachgewiesene Feuerwiderstands- und Rauchschutzleistung wird konstruktiv über die Materialkombination von Türblatt, Zarge und Anschlussfugen abgesichert und ist nur bei systemkonformer Ausführung mit den zugehörigen Beschlägen, Dichtungen und Befestigungen belastbar. Die Materialwahl folgt der brandschutztechnischen Funktion: Stahl- oder Holzverbundtürblätter mit mineralischen Einlagen, intumeszierenden Streifen sowie umlaufenden Dichtprofilen reduzieren Wärmedurchgang und Leckage. Zargen aus Stahl oder Hartholz werden mit nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Baustoffen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 kombiniert; kritische Hohlräume sind zu schließen. Konstruktionstechniken umfassen verstärkte Bandtaschen, Schlosskästen und Drückergarnituren sowie definierte Falzgeometrien. Anschlussfugen erfordern lastabtragende, formschlüssige Befestigung und geeignete, nichtbrennbare Hinterfüllung zur Minimierung von Verformung und Rauchpfaden.
Prüfklassen/Zertifizierungen
Eine Brandschutztür gilt bauordnungsrechtlich nur dann als verlässlich wirksam, wenn ihre Feuerwiderstands- und ggf. Rauchschutzeigenschaften durch normkonforme Prüfungen und Nachweise belegt sind. Maßgeblich sind MBO und die LBO, ergänzt durch BauP, DIBt-Zulassungen sowie risikoorientiert VdS-Richtlinien. Für Brandschutz Türen wird die Feuerwiderstandsdauer nach EN 1634-1 ermittelt und als Klassifizierung nach EN 13501-2 (z. B. EI2) dokumentiert; Baustoffanteile folgen DIN 4102 bzw. EN 13501-1. Zertifizierungsprozesse erfordern eindeutige Systemzuordnung, Bauartgleichheit und überwachte Fertigung. Prüfstellen wie ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München und MFPA Leipzig sichern Reproduzierbarkeit.
- Prüfbericht EN 1634-1
- Klassifizierungsbericht EN 13501-2
- Leistungserklärung/CE bzw. nationaler Verwendbarkeitsnachweis
- Nachweis Montage, Beschläge, Wartung
