Brandwand

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Eine Brandwand ist eine feuer- und rauchhemmende Trennkonstruktion zur Begrenzung der Brandausbreitung und zur Sicherung von Fluchtwegen, Rettungseinsätzen und Betriebscontinuity. Ihre Wirksamkeit basiert auf geprüfter Feuerwiderstandsfähigkeit sowie Integrität und Wärmedämmung (R/E/I), einschließlich systemgeprüfter Abschottungen für Durchdringungen und Fugen. Anforderungen ergeben sich aus MBO/LBO und Klassifizierungen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1; Nachweise erfolgen über abZ/ETA, DoP und Prüfberichte. Weitere Details zeigen typische Einbau- und Nachweisfragen.

Normbasierte Wirksamkeit:
DIN 4102-3 (Brandwände) / EN 13501-2 (Feuerwiderstand) – REI 90-M – DIBt-Zulassungen/ETA

Gebäudeklasse, Brandabschnittsgröße, mechanische Belastung und Überschlagprävention steuern die Auslegung. Weitere Details folgen.

Was ist Brandwand?

Eine „Brandwand“ im baulichen Kontext bezeichnet eine brandschutztechnische Barriere, die Brand- und Rauchausbreitung über definierte Zeiträume begrenzt und damit Personen- sowie Sachwerte schützt. Ihre Bedeutung ergibt sich aus der risikobasierten Sicherstellung von Brandabschnitten, Abschottungen und geprüften Bauteilanforderungen, insbesondere für Türen nach EN 1634-1 sowie Baustoffklassifizierungen nach DIN 4102 und EN 13501-1. Die Relevanz für deutsche Bauvorschriften folgt aus MBO und den LBO der Länder sowie aus BauP-konformer Verwendbarkeit inklusive DIBt-Zulassungen und ergänzenden VdS-Richtlinien.

Unter einem Brandwand wird im Brandschutzkontext eine feuerwiderstandsfähige, raumabschließende Abschottung verstanden, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten begrenzen soll und damit ein zentrales Risikoreduktionselement der baulichen Sicherheit darstellt. Als Brandwand im Sinne der MBO/LBO wird sie als Wandbauteil mit definiertem Feuerwiderstand und begrenzter Öffnungszulässigkeit geplant; maßgeblich sind Nachweise nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise nach BauP und DIBt. Die Materialauswahl orientiert sich an nichtbrennbaren bzw. klassifizierten Baustoffen (A1/A2 bzw. A1–F) und an konstruktiven Details, die Durchdringungen und Fugen brandschutztechnisch sicher fassen. Prüfzeugnisse anerkannter Stellen (z. B. MPA, BAM, MFPA) strukturieren die Bewertung. Entscheidend bleibt die konsistente Systemausführung im Bau.

Bedeutung im baulichen Brandschutz

Für die Brandwand Integration sind Anschlussdetails an Decken, Dächer, Fassaden sowie Durchdringungen mit geprüften Abschottungen kritisch; Fehlstellen führen zu Rauchleckagen und vorzeitigem Versagen. Die Materialauswahl Kriterien orientieren sich an europäischen und nationalen Klassifizierungen (EN 13501-1, DIN 4102) sowie an Verwendbarkeitsnachweisen nach BauP und DIBt; zusätzlich können VdS-Richtlinien erhöhte Anforderungen an Dauerhaftigkeit und Instandhaltung prägen.

Relevanz für deutsche Bauvorschriften

Warum ist die Brandwand im deutschen Regelwerk so strikt verankert? Sie adressiert das zentrale Risiko der Brandausbreitung über Gebäudeteile und Grundstücksgrenzen und ist daher in MBO und den Landesbauordnungen verbindlich als Trenn- und Abschottungselement verortet. Die Bemessung folgt nachweisorientiert den Klassifizierungen der Baustoffe nach DIN 4102 (A1/A2, B1–B3) sowie EN 13501-1 (A1–F); gefordert werden überwiegend nicht brennbare, hochwiderstandsfähige Konstruktionen. Bauprodukte unterliegen dem Bauproduktengesetz und benötigen je nach Verwendbarkeit DIBt-Zulassungen oder europäische Leistungsnachweise. Öffnungen sind nur mit geprüften Abschlüssen zulässig, z. B. nach EN 1634-1, mit Prüfstellen wie ift Rosenheim oder BAM. VdS-Richtlinien ergänzen risikobasiert, während Brandschutztechnik Innovation und Materialentwicklung Trends neue Nachweisführung prägen.

Brandwand Definition & Funktion

Eine „Brandwand“ ist im baulichen Brandschutz ein konstruktives oder anlagentechnisches Abschottungsprinzip, das den Feuer- und Rauchausbreitungsweg begrenzt und damit definierte Schutzziele der MBO sowie der jeweiligen LBO unterstützt. Ihre Funktion wird über klassifizierte Bauteile und Bauprodukte nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 und – bei Abschlüssen – über geprüfte Systeme nach EN 1634-1 nachgewiesen, ergänzt durch DIBt-Zulassungen und VdS-Richtlinien. Haupteinsatzbereiche sind Brandabschnitte, Gebäudetrennwände, Installations- und Kabelabschottungen sowie Tür- und Durchführungsbereiche, um die Risikoexposition für Personenrettung, Sachwerte und Betriebsfortführung zu reduzieren.

Technische Erklärung von Brandwand

Wie wird eine „Brandwand“ im bauordnungsrechtlichen und konstruktiven Brandschutz eingeordnet? Im deutschen Kontext ist sie nicht als IT-System, sondern als brandschutztechnische Trennkonstruktion zu verstehen, deren Funktion durch MBO und die Landesbauordnungen präzisiert wird. Maßgeblich sind Brandschutzvorschriften zu Feuerwiderstand, Durchdringungsabschottung und zum Verhindern der Brand- und Rauchausbreitung. Die Leistungsfähigkeit wird über geprüfte Klassifizierungen nach DIN 4102 sowie EN 13501-1 nachgewiesen; die Baustoffklassifizierung (A1/A2 bzw. A1–F) begrenzt das Risiko brennbarer Beitragstoffe. Bauteile und Bauarten erfordern häufig DIBt-Zulassungen bzw. Verwendbarkeitsnachweise. Für Öffnungsabschlüsse gelten Prüfungen nach EN 1634-1, unterstützt durch VdS-Richtlinien und Prüfstellen wie ift, MPA oder BAM.

Haupteinsatzbereiche der Brandwand

In welchen Bereichen werden „Brandwands“ als brandschutztechnische Trennkonstruktionen primär eingesetzt? Typische Haupteinsatzbereiche sind Gebäudetrennfugen, Nutzungseinheiten mit unterschiedlichen Brandlasten, Industrie- und Logistikflächen, Technikzentralen, Tiefgaragen sowie Flucht- und Rettungswege, soweit Landesbauordnungen und MBO eine brandschutztechnische Abtrennung fordern. In Bestandsgebäuden dienen sie häufig der Kompensation bei Abweichungen und zur Abschnittsbildung bei komplexen Grundrissen.

Die Auswahl erfolgt risikobasiert innerhalb von Brandschutzkonzepten und wird mit weiteren Brandschutzmaßnahmen (z. B. Abschottungen, RWA, Löschanlagen) koordiniert. Für Baustoffe sind DIN 4102 bzw. EN 13501-1 maßgeblich; angrenzende Abschlüsse (Türen/Tore) erfordern Nachweise nach EN 1634-1 sowie ggf. DIBt-Zulassungen und VdS-Richtlinien.

Brandschutztechnische Rolle

Weshalb spielt eine „Brandwand“ als brandschutztechnische Trennkonstruktion eine zentrale Rolle im baulichen Brandschutz? Sie begrenzt Brandabschnitte nach MBO/LBO und reduziert das Risiko des Feuer- und Rauchdurchtritts, um Personenrettung und Einsatz zu sichern. Die Funktion wird über klassifizierte Baustoffe nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie über geprüfte Bauteilwiderstände nachgewiesen; Abweichungen erfordern DIBt-Zulassungen und nachvollziehbare Nachweise. VdS-Richtlinien ergänzen die risikobasierte Bewertung im Bestand und in Sonderbauten. Materialkombinationen müssen systemkonform geplant werden, da Durchdringungen, Fugen und Anschlüsse die Schwachstellen darstellen; Brandschutztrends wie modulare Systeme erhöhen die Schnittstellenkomplexität.

  1. Brandabschnittsbildung als Barriere
  2. Begrenzung von Strahlung und Flammenüberschlag
  3. Sicherung klassifizierter Abschlüsse (EN 1634-1)
  4. Nachweisführung, Prüfung, Dokumentation

Technische Anforderungen an eine Brandwand

Die technischen Anforderungen an eine Brandwand ergeben sich aus den Vorgaben der Musterbauordnung sowie den Landesbauordnungen und sind über relevante Normen wie DIN 4102 und EN 13501-1 hinsichtlich Baustoffklassen und Brandverhalten nachzuweisen. Sofern Bauteile mit Feuerwiderstand gefordert sind, sind die entsprechenden Klassifizierungen und Prüfgrundlagen (z. B. EN 1634-1 für Abschlüsse) sowie die daraus abgeleiteten Nachweise konsequent risikoorientiert anzusetzen. Die Konformität wird über geregelte Prüf- und Zulassungsverfahren abgesichert, einschließlich DIBt-Zulassungen, VdS-Richtlinien und Prüfungen durch anerkannte Stellen wie ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin.

Relevante DIN/EN-Normen

Ein belastbares Brandwand-/Brandabschnittskonzept steht und fällt mit der korrekten Anwendung der einschlägigen DIN/EN-Normen und der bauaufsichtlichen Nachweisführung nach MBO bzw. den jeweiligen Landesbauordnungen. Für Brandschutzkonzepte sind Materialklassifizierung, geprüfte Abschlüsse, Verwendbarkeitsnachweise und die Schnittstelle zum BauP zentral, um Abweichungsrisiken und Haftungslasten zu minimieren; die Feuerwiderstandsfähigkeit wird dabei nur über normkonforme Prüfzeugnisse und Zulassungen belegt, nicht über Herstellerangaben. Maßgeblich sind u. a.:

  1. DIN 4102 und EN 13501-1 zur Einstufung von Baustoffen (A1/A2 bzw. A1–F).
  2. EN 1634-1 für Prüfungen von Brandschutztüren/-abschlüssen.
  3. DIBt-Zulassungen/abZ/ETA als bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise.
  4. VdS-Richtlinien als risikoorientierte Ergänzung, insbesondere bei Versichereranforderungen.

Feuerwiderstandsklassen (falls zutreffend)

Wann gilt eine Brandwand im Bauwesen tatsächlich als wirksame Brandabschnittsgrenze? Entscheidend ist die geforderte Feuerwiderstandsklasse nach MBO/LBO und Brandschutzkonzept: Brandwände müssen in der Regel hochfeuerhemmend bis feuerbeständig ausgeführt werden und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (DIN 4102: A1/A2; EN 13501-1: A1/A2). Die Klassifizierung erfolgt bauartbezogen, z. B. F 90 bzw. REI 90, einschließlich Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I), sofern relevant. Besondere Risiken entstehen durch Durchdringungen und Anschlüsse; diese dürfen die geforderte Klasse nicht unterschreiten. In der Brandschutzplanung sind außerdem Öffnungen (z. B. Türen) als brandschutztechnisch gleichwertige Abschlüsse zu behandeln und in Brandschutzkonzepte konsistent einzubinden.

Prüf- und Zulassungsverfahren

Erst die formalisierte Prüfung und bauaufsichtliche Verwendbarkeits-/Anwendbarkeitsnachweise machen eine „Brandwand“ als Brandwand oder brandschutztechnische Abschottung im Sinne von MBO/LBO belastbar, weil Materialklassifizierung (DIN 4102; EN 13501-1), Bauteilprüfung (z. B. EN 1634-1 bei Türen) und Systemnachweise Risiken aus Fehlanwendung minimieren. Maßgeblich sind LBO aller Länder, BauP und DIBt-Zulassungen; ergänzend liefern VdS-Richtlinien versicherungsseitige Anforderungen. Prüfungen erfolgen u. a. bei ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München oder MFPA Leipzig; Ergebnisse steuern den Zertifizierungsprozess und die Brandschutzdokumentation.

  1. Prüfbericht mit Klassifizierung und Prüfaufbau
  2. Übereinstimmungs-/Leistungsnachweis, CE/abZ/ETA je Produkt
  3. Einbauvorgaben, Systemgrenzen, Abweichungsmanagement
  4. Abnahme/Überwachung, Nachweise für Betrieb und Wartung

Rechtliche Grundlagen

Für Brandwands im baulichen Brandschutz bilden die Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer den verbindlichen Rahmen für Schutzziele, Feuerwiderstände und Nachweise. Ergänzend steuern DIBt-Zulassungen sowie VdS-Richtlinien die zulässigen Bauarten, Leistungsmerkmale und das risikominimierende Qualitätsniveau in Planung, Ausführung und Betrieb. Das Bauproduktengesetz (BauPG) regelt die rechtskonforme Bereitstellung und Verwendung der eingesetzten Bauprodukte und adressiert damit zentrale Haftungs- und Compliance-Risiken.

LBO-Anforderungen

Welche Anforderungen an eine „Brandwand“ im bauordnungsrechtlichen Sinn tatsächlich gelten, wird in Deutschland primär durch die Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer in Verbindung mit der Musterbauordnung (MBO) determiniert. Für die Brandwand sind insbesondere Feuerwiderstand, Standsicherheit im Brandfall und die Begrenzung der Brandausbreitung maßgeblich; Abweichungen und Nachweise werden landesspezifisch bewertet. Die Materialauswahl ist dabei risikogetrieben: nicht brennbare Baustoffe nach DIN 4102 (A1/A2) bzw. EN 13501-1 (A1/A2) reduzieren Unsicherheiten bei der Genehmigung und Ausführung. Relevante Anforderungen werden typischerweise über folgende Parameter operationalisiert:

  1. Mindestfeuerwiderstand und Tragfähigkeit der Wandkonstruktion
  2. Durchgängigkeit über alle Geschosse einschließlich Dachanschlüssen
  3. Einschränkung/Schutz von Öffnungen und Durchdringungen
  4. Nachweisführung über geregelte Bauarten und Bauprodukte nach BauP

DIBt-Zulassung / VdS-Richtlinien

Die in den LBO/MBO verankerten Schutzziele für Brandwände werden in der Planung und Ausführung häufig über die Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise des DIBt sowie über VdS-Richtlinien als risikoorientierte Ergänzung abgesichert. DIBt-Zulassungen konkretisieren für Systeme, Abschottungen und Anschlussdetails die zulässigen Bauarten, Randbedingungen und Nachweise, sodass die Brandschutzplanung prüffähig und konsistent bleibt. Damit wird das Risiko von Abweichungen zwischen Planung, Materialauswahl und Ausführung reduziert. VdS-Richtlinien ergänzen dies praxisnah mit Schutzniveau- und Qualitätssicherungsanforderungen, insbesondere für Durchdringungen, Installationsführung und organisatorische Kontrollen. Für kritische Schnittstellen werden dokumentierte Montagevorgaben, Prüfberichte anerkannter Stellen (z. B. MPA, BAM) und klare Verantwortlichkeiten gefordert. So entsteht eine standardgestützte, nachvollziehbare Risikoreduktion.

Bauproduktengesetz (BauPG)

Das Bauproduktengesetz (BauPG) bildet den zentralen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem deutschen Markt und schafft damit die Grundlage, um brandschutzrelevante Produkteigenschaften rechtssicher nachzuweisen. Für Brandwände sind Leistungsangaben und Konformitätsbewertung entlang harmonisierter Normen sowie der bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeit nach MBO/LBO maßgeblich. Klassifizierungen nach DIN 4102 (A1/A2, B1–B3) und EN 13501-1 (A1–F) werden zur Risikoreduktion herangezogen; bei Abschlüssen ist EN 1634-1 relevant. Kritisch sind Materialkombinationen, deren Brandverhalten und Umweltverträglichkeit nachweisbar konsistent bleiben.

  1. CE-Kennzeichnung und DoP als Nachweisbasis
  2. AVCP-Systeme: Prüf- und Überwachungspflichten
  3. Abgleich mit LBO/MBO-Anforderungen an Brandwände
  4. Prüfnachweise z. B. ift, MPA, BAM, MFPA

Brandwände  in der Praxis & Anwendung

In der Praxis werden „Brandwand“-Konstruktionen typischerweise zur Abschnittsbildung in Fluren, Treppenräumen, Technikzentralen und bei Leitungsdurchführungen eingesetzt, um Brand- und Rauchausbreitung gemäß LBO/MBO risikobasiert zu begrenzen. Für Montage und Einbau sind klassifizierte Baustoffe nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie geprüfte Abschlüsse nach EN 1634-1 zu verwenden; die Ausführung hat mit BauP, DIBt-Zulassungen, VdS-Richtlinien und dokumentierter Nachweisführung kompatibel zu sein. Im Folgenden wird aufgezeigt, wie sich diese Anforderungen in Planungs- und Bauabläufe überführen lassen und welche HOBA.de Lösungen hierfür normkonform vorgesehen sind.

Typische Einsatzszenarien

Wo treten „Brandwands“ im baulichen Brandschutz typischerweise auf? In der Praxis sind damit Brandwände bzw. feuerbeständige Trennbauteile gemeint, die nach MBO/LBO geforderte Brandabschnitte sichern. Die Brandschutzplanung legt Lage, Widerstandsdauer und Nachweisführung fest; die Materialauswahl orientiert sich an DIN 4102 sowie EN 13501-1 und muss über BauP, DIBt-Zulassungen bzw. Leistungserklärungen belastbar belegt sein. Versicherungsseitig werden VdS-Richtlinien häufig als Risikobenchmark herangezogen. Typische Szenarien sind:

  1. Trennung an Grundstücksgrenzen und zwischen Reihenhäusern zur Verhinderung der Brandübertragung.
  2. Abtrennung von Hochregallagern, Produktionszonen und Gefahrstoffbereichen zur Begrenzung der Brandlast.
  3. Abschottung von Technikzentralen, Trafostationen und Serverräumen mit hohen Ausfallrisiken.
  4. Schutz von Rettungswegen und notwendigen Treppenräumen gegen Rauchausbreitung und Feuerüberschlag.

Montage/Einbau Brandschutz

Eine Brandwand bzw. ein feuerbeständiges Trennbauteil erfüllt seine nach MBO/LBO geforderte Funktion nur bei norm- und zulassungskonformer Montage, da Einbaufehler (unzureichende Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen, Befestigungen) die klassifizierte Feuerwiderstandsdauer unmittelbar unterlaufen. Maßgeblich sind LBO‑Vorgaben, DIN 4102 bzw. EN 13501‑1 zur Baustoffklassifizierung sowie DIBt‑Zulassungen/CE‑Nachweise nach BauP.

Bei Anschlüssen an Decken, Fassaden und Dach sind brandschutztechnisch geschlossene, dauerhaft formstabile Fugen herzustellen; hierfür sind geprüfte Brandschutzmaterialien und zugelassenes Montagezubehör einzusetzen. Leitungs- und Kabelabschottungen sind systemgebunden auszuführen; Mischinstallationen ohne Systemnachweis sind zu vermeiden. Bei Türöffnungen sind nur nach EN 1634‑1 geprüfte, korrekt verankerte Abschlüsse zulässig. Eigenkontrollen, Dokumentation und Abnahmen nach VdS‑Richtlinien minimieren Regress- und Betriebsrisiken.

Damit die nach MBO/LBO geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit nicht durch Detailfehler in Anschlüssen, Fugen oder Durchdringungen kompromittiert wird, sind Lösungen in der Praxis als systemgebundene, prüf- und nachweisfähige Bauteilkomponenten einzuplanen, deren Einsatz sich an DIN 4102 bzw. EN 13501-1 orientiert. Erforderlich sind klare Leistungsnachweise (z. B. DIBt-Zulassung/abZ, ETA) sowie Prüfzeugnisse von ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder MFPA Leipzig; bei Abschlüssen ist EN 1634-1 maßgeblich. Besondere Risiken entstehen durch falsche Kunststoffkompatibilität zu Kabel-/Rohrwerkstoffen, unzulässige Abweichungen vom geprüften Aufbau und erhöhte Umweltbelastung durch ungeeignete Reaktionschemie oder Entsorgung.

  1. Abschottungen: geprüfte Systeme, definierte Belegung
  2. Fugen: klassifizierte Fugendichtungen, Bewegungsaufnahme
  3. Anschlüsse: Brandwand-Decke/Wand, dokumentierte Details
  4. Kontrolle: VdS-konforme Eigenkontrolle, revisionssichere Nachweise

Fachliche Merkmale

Im Fokus der fachlichen Merkmale einer Brandwand stehen die risikorelevanten Eigenschaften zur Begrenzung der Brandausbreitung, insbesondere Feuerwiderstand, Rauchdichtheit und Integrität gemäß MBO/LBO sowie den einschlägigen Prüf- und Klassifizierungsnormen. Material- und Konstruktionsprinzipien sind dabei anhand der Baustoffklassen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 zu bewerten und mit bauaufsichtlichen Anforderungen wie DIBt-Zulassungen sowie dem BauP in Einklang zu bringen. Die Nachweisführung erfolgt über definierte Prüfklassen und Zertifizierungen, z. B. EN 1634-1 für Abschlüsse, mit Prüfberichten anerkannter Stellen wie ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin.

Wichtige Eigenschaften

Obwohl der Begriff „Brandwand“ im Bauwesen häufig unscharf verwendet wird, sind für die fachliche Bewertung ausschließlich normativ definierte Eigenschaften maßgeblich: das Brandverhalten der eingesetzten Baustoffe nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie die daraus abgeleitete Brandschutzklassifikation. Entscheidend sind Materialeigenschaften, die das Risiko von Brandausbreitung und Strukturversagen begrenzen, und deren Nachweis über Prüfungen, Verwendbarkeitsnachweise und bauaufsichtliche Regelwerke (MBO/LBO, BauP, DIBt). Für Betreiber und Behörden zählt die eindeutige, dokumentierte Performance unter definierten Beanspruchungen; VdS-Richtlinien ergänzen dies risikoorientiert.

  1. Reaktion im Brandfall: A1/A2 bzw. A1–F, Rauchentwicklung, Abtropfen.
  2. Feuerwiderstandsdauer nach normierten Zeitklassen.
  3. Raumabschluss und Wärmedämmung als Schutzziele.
  4. Nachweise: Prüfstellen (MPA, BAM, ift) und Zulassungen.

Materialien/Konstruktion

Während der Begriff „Brandwand“ im Baukontext keine eigenständige, normativ geschützte Bauart bezeichnet, richtet sich die fachliche Beurteilung der Materialien und Konstruktionen strikt nach den nachgewiesenen Baustoffklassen gemäß DIN 4102 bzw. EN 13501-1. Für Brandwände werden in der Regel nicht brennbare Baustoffe (A1/A2 bzw. A1/A2-s1,d0) und massive, durchgängige Querschnitte angesetzt, um Temperaturdurchgang, Flammen- und Rauchweiterleitung konstruktiv zu begrenzen. Kritisch sind Fugen, Durchdringungen, Anschlussdetails sowie Hohlräume in Schalen- und Ständerwerkkonstruktionen; hier erhöhen ungeplante Materialkombinationen und Fehlstellen das Risiko verdeckter Brandweiterleitung. Brandschutztechnische Innovationen betreffen vor allem hochtemperaturbeständige Mörtel, mineralische Verbundsysteme und integrierte Abschottungsebenen, ohne die baurechtlich geforderte Robustheit zu kompromittieren. Zusätzlich sind LBO/MBO-konforme Anordnung, Baustellenqualität und Wartbarkeit zu berücksichtigen.

Prüfklassen/Zertifizierungen

Eine belastbare Bewertung einer baulichen „Brandwand“ erfolgt über nachgewiesene Feuerwiderstands- und Baustoffklassifizierungen sowie die zugehörigen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise nach deutschem/europäischem Regelwerk. Maßgeblich sind MBO und LBO, ergänzt durch BauP und DIBt-Zulassungen; Versichererrisiken werden über VdS-Richtlinien adressiert. Für Brandschutztechnik sind Zertifizierungsprozesse mit nachvollziehbarer Prüfkette entscheidend, insbesondere bei Öffnungsabschlüssen nach EN 1634-1.

  1. Baustoffklasse nach DIN 4102 (A1/A2, B1–B3) bzw. EN 13501-1 (A1–F) dokumentieren.
  2. Feuerwiderstandsklasse gemäß nationaler Systematik und Prüfbericht zuordnen.
  3. Verwendbarkeitsnachweis (abZ/abP/ETA) und Übereinstimmung nach BauP sicherstellen.
  4. Prüfung durch ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin oder MFPA Leipzig/FIW München belegen.