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Die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte des Brandschutzes ist die rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO/CPR), dass die erklärte brandbezogene Leistung nach einer anwendbaren harmonisierten Europäischen Norm (hEN) oder nach einer ETA auf Grundlage eines EAD bewertet und dokumentiert wurde, um eine rechtmäßige Bereitstellung auf dem EWR-Markt zu ermöglichen. Sie ist ein Marktzugangszeichen, kein Gütesiegel, und verknüpft das Produkt mit einer Leistungserklärung sowie Rückverfolgbarkeitsdaten. Weitere Details präzisieren Dokumentation, Normen und Verifizierung.
Normbasierte Wirksamkeit:
BauPVO (EU) Nr. 305/2011 – hEN (z. B. EN 13501) – Leistungserklärung (DoP) / ETA
Leistungsmerkmale, Bewertungssystem, Notifizierte Stelle und Marktüberwachung steuern die Auslegung. Weitere Details folgen.
Was bedeutet die CE-Kennzeichnung für den Brandschutz?
Die CE-Kennzeichnung bezeichnet im Kontext des Brandschutzes die formelle Erklärung eines Herstellers, dass ein im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachtes Produkt den einschlägigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften entspricht, was typischerweise durch die Einhaltung einer harmonisierten Europäischen Norm (hEN) oder eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) nachgewiesen wird. Sie dient als Marktzugangskennzeichen und verknüpft das Produkt mit dokumentierten Leistungsmerkmalen, die für die Brandsicherheit relevant sind, wie z. B. Brandverhalten, Feuerwiderstand, Rauchschutz oder die Dauerhaftigkeit der brandschutzrelevanten Leistung, wie in der jeweils anwendbaren technischen Spezifikation festgelegt.
Für Brandschutzprodukte ist die Kennzeichnung kein Gütesiegel; sie belegt, dass die Konformitätsbewertung nach dem vorgeschriebenen System durchgeführt wurde und dass eine Leistungserklärung die angegebenen Werte oder Klassen untermauert. Sie ermöglicht zudem die Rückverfolgbarkeit durch die Identifizierung des Herstellers, des Produkttyps sowie – soweit erforderlich – die Einbindung einer Bewertungsstelle. Entsprechend ordnet die CE-Kennzeichnung die Produktzertifizierung in der Baupraxis als einen Compliance-Mechanismus ein und nicht als eine projektbezogene Genehmigung.
Wann ist die CE-Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenverordnung (CPR) erforderlich?
Unter der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 wird die CE-Kennzeichnung verpflichtend, wenn ein Bauprodukt dazu bestimmt ist, dauerhaft in Bauwerke eingebaut zu werden, und im EWR-Markt bereitgestellt wird, wobei seine Leistung von einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) oder einer ausgestellten Europäischen Technischen Bewertung (ETA) auf Grundlage eines EAD abgedeckt ist. In solchen Fällen muss der Hersteller eine Leistungserklärung erstellen, das in der hEN/ETA festgelegte AVCP-System anwenden und die CE-Kennzeichnung anbringen, bevor er das Produkt auf dem Markt bereitstellt. Die Verpflichtung wird durch das Vorhandensein harmonisierter technischer Spezifikationen ausgelöst, nicht durch nationale bauordnungsrechtliche Präferenzen. Für brandschutzrelevante Merkmale muss die erklärte Leistung auf den einschlägigen Prüf-, Klassifizierungs- und werkseigenen Produktionskontrollbestimmungen beruhen, auf die in der hEN oder ETA verwiesen wird. Wo eine Beteiligung Dritter im Rahmen der AVCP erforderlich ist (z. B. Aufgaben einer notifizierten Stelle), ist dies Teil der Produktzertifizierung im Rahmen der Bauproduktenverordnung. Nicht harmonisierte Produkte fallen außerhalb dieses verpflichtenden Weges.
Welche Brandschutzprodukte benötigen eine CE-Kennzeichnung?
Brandschutzprodukte benötigen eine CE-Kennzeichnung, sofern sie in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Europäischen Norm (hEN) oder einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) fallen und auf dem EWR-Markt für den dauerhaften Einbau in Bauwerke in Verkehr gebracht werden. Dies umfasst Produkte, deren wesentliche Merkmale die Reaktion im Brandfall, den Feuerwiderstand, die Rauchkontrolle oder die Begrenzung der Brandausbreitung betreffen.
Typischerweise betroffen sind Feuerschutztüren und -tore/-klappen, feuerwiderstandsfähige Verglasungen, Abschottungen und Dichtungen für Leitungs- und Kabeldurchführungen, lineare Fugendichtungen, brandschutztechnische Beschichtungen und Bekleidungen, bauliche/strukturelle Brandschutzsysteme, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie ortsfeste Löschanlagen, soweit sie als Bauprodukte behandelt werden. Erfasst sind ebenfalls Komponenten, die für diese Systeme/Assemblies vermarktet werden, wenn eine vorgesehene Leistung für die Verwendung im Bauwesen erklärt wird.
Wo eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, müssen Hersteller die Leistung erklären und die Konformität der Produktion gemäß der jeweils anwendbaren Bewertung und Verifizierung aufrechterhalten, gestützt durch Produktkonformitätsprüfungen. Nationale Brandschutzvorschriften können weiterhin Planung, Einbau und Nutzung regeln, können jedoch die verpflichtenden CE-Kennzeichnungspflichten für erfasste Produkte nicht ersetzen.
CPR, hENs und EADs: Wann jeweils welche gilt
Nach der Bauproduktenverordnung (CPR) wird die CE-Kennzeichnung ausgelöst, wenn ein Brandschutzprodukt in Verkehr gebracht wird, um in Bauwerken eingebaut zu werden, und von einer harmonisierten technischen Spezifikation erfasst ist. Wo eine einschlägige harmonisierte Europäische Norm (hEN) besteht, muss der Hersteller diese anwenden, um die Leistungserklärung zu erstellen und die CE-Kennzeichnung gemäß dem festgelegten AVCP-System anzubringen. Wo keine hEN anwendbar ist, erfolgt der Weg über ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD), das zu einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) führt, die dann die Grundlage für die CE-Kennzeichnung nach der CPR bildet.
Umfang und Auslöser der HLW
Obwohl die CE-Kennzeichnung häufig als ein einzelner Konformitätsschritt diskutiert wird, hängt ihr rechtlicher Auslöser im Brandschutz davon ab, ob ein Produkt ein „Bauprodukt“ ist, das im Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung (CPR) auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, und – falls ja –, ob seine Leistung gegenüber einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) zu deklarieren ist oder – sofern keine hEN existiert oder das Produkt außerhalb deren Anwendungsbereichs liegt – gegenüber einem angenommenen Europäischen Bewertungsdokument (EAD), das zu einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) führt. Die CPR gilt, wenn das Produkt dazu bestimmt ist, dauerhaft in Bauwerke eingebaut zu werden, und wesentliche Merkmale beeinflussen kann, die für die Brandsicherheit relevant sind. Der Auslöser ist das Inverkehrbringen mit einer deklarierten Leistung: Sofern eine anwendbare hEN oder ein ETA-Weg besteht, wird die CE-Kennzeichnung zum erforderlichen Konformitätssignal. Nationale Bauordnungen bleiben für Nutzungsbedingungen zuständig, können jedoch die harmonisierte Deklarationslogik der CPR nicht ersetzen.
Anwendung harmonisierter Normen
Sobald bestätigt ist, dass ein Produkt in den Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung (CPR) fällt, wird der anzuwendende Konformitätsweg durch das Vorhandensein und den Geltungsbereich einer im Amtsblatt zitierten harmonisierten europäischen Norm (hEN) für diese Produktfamilie bestimmt. Wird eine hEN im Amtsblatt der Europäischen Union zitiert, wird sie innerhalb ihres Anwendungsbereichs zur verbindlichen technischen Spezifikation für die CE-Kennzeichnung und legt die wesentlichen Merkmale, die Bewertungsmethoden sowie das anwendbare System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) fest. Der Hersteller muss eine Leistungserklärung im Einklang mit der hEN erstellen und eine werkseigene Produktionskontrolle anwenden, wobei eine notifizierte Stelle einzubeziehen ist, wenn das AVCP-System eine Produktzertifizierung erfordert. Deckt keine zitierte hEN den vorgesehenen Verwendungszweck oder die maßgeblichen Merkmale ab, kann die CE-Kennzeichnung nicht auf der Grundlage harmonisierter Normen über den hEN-Weg erfolgen. Dies löst alternative Bewertungswege nach der CPR aus.
EADs- und ETA-Signalweg
Wo keine zitierte harmonisierte europäische Norm für den vorgesehenen Verwendungszweck oder die wesentlichen Leistungsmerkmale eines Brandschutzprodukts gilt, erlaubt die Bauproduktenverordnung die CE-Kennzeichnung nur über den Weg des Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) und der Europäischen Technischen Bewertung (ETA). Ein EAD legt die Bewertungsmethoden und das AVCP-System für die erklärte Leistung fest, die für die Brandsicherheit relevant ist, und umfasst Merkmale, die von einer hEN nicht abgedeckt werden. Auf Grundlage des EAD stellt eine Technische Bewertungsstelle eine ETA aus, die das Produkt, den vorgesehenen Verwendungszweck und die Leistungswerte beschreibt und damit eine Leistungserklärung sowie eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung ermöglicht. Dieser Weg gilt für innovative oder Nischenprodukte, bis eine hEN zitiert wird; danach hat die hEN für ihren Anwendungsbereich Vorrang. Die ETA-basierte Produktzertifizierung unterstützt den Marktzugang und gewährleistet zugleich nachvollziehbare, standardisierte Nachweise für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Sie ermöglicht außerdem eine verlässliche Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Was eine CE-Leistungserklärung enthalten muss
Wenn ein Brandschutzprodukt gemäß der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, muss die CE-Leistungserklärung (DoP) mindestens die in Artikel 6 und in der jeweils anwendbaren harmonisierten Norm vorgeschriebenen Elemente enthalten. Sie identifiziert den Produkttyp und die beabsichtigte(n) Verwendung(en) und ermöglicht dadurch Rückverfolgbarkeit sowie eine einheitliche Bewertung im Hinblick auf Brandsicherheit und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen.
Die Leistungserklärung muss den Namen und die eingetragene Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten angeben. Sie muss den eindeutigen Identifikationscode des Produkttyps, die Referenznummer der Erklärung sowie das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) enthalten. Sie muss die einschlägige harmonisierte technische Spezifikation nennen und, falls zutreffend, die notifizierte Stelle sowie Zertifikatsnummern. Für jedes abgedeckte wesentliche Merkmal ist die Leistung (oder NPD) im geforderten Format anzugeben. Schließlich sind Datum und Ort der Ausstellung sowie die Unterschrift der rechtlich verantwortlichen Person des Herstellers erforderlich, wodurch die rechtliche Verantwortlichkeit sichergestellt wird.
Brandprüfungen und EU-Klassifizierungen hinter der CE-Kennzeichnung
Mehrere harmonisierte Brandprüfverfahren und EU-Klassifizierungsnormen bilden die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Brandschutzprodukten und stellen sicher, dass die erklärte Leistung auf reproduzierbaren Nachweisen und nicht auf Marketingaussagen beruht. Nach der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 muss die Leistung anhand der jeweils anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikation bewertet werden, typischerweise einer harmonisierten EN mit Verweisen auf Prüf- und Klassifizierungsnormen. Das Brandverhalten wird häufig nach EN 13501-1 bestimmt, gestützt auf Prüfverfahren wie EN ISO 11925-2 und EN 13823, und in Euroklassen (A1–F) mit Indizes für Rauchentwicklung und brennend abtropfende Partikel angegeben. Der Feuerwiderstand wird nach EN 13501-2 klassifiziert, basierend auf EN 1363 und den einschlägigen Reihen EN 1364/1365, unter Verwendung von Kriterien wie E, I, R sowie der Dauer in Minuten. Die äußere Brandeinwirkung auf Dächer folgt EN 13501-5. Diese Klassifizierungsergebnisse unterstützen die Brandsicherheit, indem sie Terminologie, Prüfbedingungen und Berichtsregeln im gesamten Binnenmarkt standardisieren.
CE-Kennzeichnung vs. nationale Zulassungen für Brandschutzprodukte
Diese harmonisierten Prüf- und Klassifizierungsergebnisse unterstützen die CE-Kennzeichnung nur dort, wo eine harmonisierte technische Spezifikation gilt, und sie ersetzen nicht automatisch die in den Bauaufsichtssystemen der Mitgliedstaaten verwendeten nationalen Zulassungswege. Nach der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 zeigt die CE-Kennzeichnung an, dass der Hersteller eine Leistungserklärung erstellt und das relevante AVCP-System angewendet hat; sie bestätigt jedoch für sich genommen nicht die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nach nationalen Brandschutzvorschriften.
Nationale Regelungen können weiterhin zusätzliche Nachweise verlangen, wenn keine harmonisierte Norm existiert, wenn Leistungsstufen den vorgeschriebenen Schwellenwerten der Bauordnung entsprechen müssen oder wenn die Anwendungsbedingungen den Geltungsbereich der harmonisierten Spezifikation überschreiten. Solche Wege umfassen nationale technische Bewertungen, Zulassungen oder gelistete Systemlösungen, die in die lokale Bauaufsichtspraxis integriert sind. Im Beschaffungswesen wirkt sich diese Unterscheidung auf Produktzertifizierungsprozesse aus: Die CE-Kennzeichnung regelt den Marktzugang und vergleichbare deklarierte Leistung, während die nationale Zulassung die Verwendbarkeit und Konformität im Bauwerk regelt, einschließlich des Einbaukontexts und der Systemwechselwirkungen.
Wie man die CE-Kennzeichnung vor Ort überprüft (und häufige Warnsignale)
Vor Ort sollte die CE-Überprüfung von Brandschutzprodukten mit einer Kontrolle des Produktetiketts und der gemäß der jeweils geltenden harmonisierten Norm erforderlichen Begleitdokumentation beginnen. Der Installateur oder Prüfer sollte bestätigen, dass das gelieferte Produkt mit der Leistungserklärung (DoP) übereinstimmt, einschließlich der eindeutigen Identifizierung, des Verwendungszwecks, der wesentlichen Merkmale sowie (sofern zutreffend) der Angaben zur notifizierten Stelle und zum AVCP-System. Häufige Warnsignale sind fehlende oder widersprüchliche Angaben in DoP/Etikett, nicht übereinstimmende Produktkennzeichnungen, unklare Leistungsangaben und die Verwendung der CE-Kennzeichnung außerhalb des erklärten Anwendungsbereichs des Produkts.
Etikett und Dokumente prüfen
Ein CE-gekennzeichnetes Brandschutzprodukt sollte vor Ort überprüft werden, indem das physische Etikett mit den unterstützenden Konformitätsunterlagen abgeglichen wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kennzeichnung in der vorgeschriebenen Form angebracht ist und dass die Leistungserklärung (DoP) sowie zugehörige Zertifikate demselben Hersteller, Produkttyp und vorgesehenen Verwendungszweck gemäß der anwendbaren harmonisierten Norm entsprechen. Die Produktkennzeichnung sollte die erforderlichen Identifikationsmerkmale aufweisen (z. B. Hersteller, Jahr, Kennnummer der notifizierten Stelle sofern zutreffend sowie Verweis auf die relevante hEN) und dauerhaft sowie gut lesbar sein. Die DoP muss in der/den erforderlichen Sprache(n) verfügbar sein und auf dasselbe System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit verweisen. Zertifizierungsverfahren sollten – sofern vorgeschrieben – durch eine gültige Einbindung einer notifizierten Stelle belegt sein, mit konsistenten Zertifikatsnummern, Geltungsbereichen und Daten. Warnsignale sind u. a. veränderte Etiketten, fehlende Chargen-/Rückverfolgbarkeitsdaten, abgelaufene oder zurückgezogene Zertifikate sowie widersprüchliche Herstelleradressen.
Produkt der Leistungserklärung zuordnen
Wie kann das installierte Produkt zuverlässig mit seiner Leistungserklärung (DoP) verknüpft werden? Vor Ort sollte der Prüfer die CE-Kennzeichnungsdaten anhand der in der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 geforderten eindeutigen Identifikatoren mit der DoP abgleichen: Produkttyp, Chargen-/Seriennummer, beabsichtigte Verwendung sowie die Referenz der harmonisierten Norm oder ETA. Die DoP-Nummer und die Herstellerangaben müssen exakt mit den Angaben auf der Verpackung, den Begleitdokumenten oder den vom Hersteller zulässig digital bereitgestellten Informationen übereinstimmen. Bei Brandschutzprodukten sollten die deklarierten wesentlichen Merkmale (z. B. Brandverhalten, Feuerwiderstand, Rauchschutz) mit der installierten Konfiguration abgeglichen werden, einschließlich der in der DoP und etwaigen Systemanweisungen referenzierten Abmessungen und Einbauparameter. Sofern AVCP Anwendung findet, sollten die Nummer der notifizierten Stelle und ihr Geltungsbereich mit dem Zertifizierungsprozess übereinstimmen, um die Produktkonformität zu bestätigen.
Häufige Anzeichen von Nichteinhaltung erkennen
Eine wirksame Baustellenprüfung der CE-Kennzeichnung für Brandschutzprodukte beginnt mit einer strukturierten Konformitätsprüfung anhand der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und der jeweiligen harmonisierten Norm oder ETA, wobei besonderes Augenmerk auf Anomalien zu legen ist, die auf Fehlkennzeichnung oder falsche Anwendung hindeuten. Typische Warnsignale sind fehlende oder unvollständige Verweise auf die Leistungserklärung (DoP), CE-Kennzeichnungen ohne die Nummer der notifizierten Stelle, sofern dies nach dem AVCP-System erforderlich ist, sowie inkonsistente Produktkennzeichnungen zwischen Verpackung, Etikett und DoP. Nichtkonformität zeigt sich auch durch eine fehlende Herstelleranschrift, falsche Angaben zur beabsichtigten Verwendung oder Leistungsklassen, die nicht mit der einschlägigen Prüfnorm übereinstimmen (z. B. Klassifizierung des Brandverhaltens). Weitere Anzeichen sind veränderte Etiketten, überklebte Chargencodes, fehlende Rückverfolgbarkeit zur werkseigenen Produktionskontrolle sowie veraltete ETAs. Jeder dieser Indikatoren gibt Anlass zu unmittelbaren Bedenken hinsichtlich der Brandsicherheit und der Produktkonformität auf der Baustelle.

