Mehrflügelige Brandschutztür

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Definition To Go

Eine mehrflügelige Brandschutztür ist ein geprüftes Abschlusssystem mit zwei oder mehr Flügeln, das dafür ausgelegt ist, breite Öffnungen zu unterteilen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch für eine definierte Dauer zu begrenzen. Sie ist feuergeprüft nach EN 1634-1 und klassifiziert nach EN 13501, mit nationalen Zuordnungen wie DIN 4102 (T30/T90) oder EI2 30/EI2 90. Die Leistung hängt von der vollständig zugelassenen Gesamtkonstruktion ab – Türflügel, Zarge, Bänder, Schlösser, Dichtungen, Verglasung und Spaltmaße – sowie von der korrekten Montage und dokumentierten Wartung. Weitere Abschnitte erläutern Anforderungen und Compliance-/Nachweiswege.

Normbasierte Wirksamkeit:
EN 1634-1 (Prüfung) / EN 13501-2 (Klassifizierung) – EI2 30–90 – DIN 4102-5 (nationale Ergänzung)

Öffnungsbreite, Flügelinteraktion, Selbstschließer und Spaltkontrolle steuern die Auslegung. Weitere Details folgen.

Was ist eine mehrflügelige Brandschutztür?

Eine mehrflügelige Feuerschutzabschlusstür ist ein geregeltes Bauteil mit zwei oder mehr Türflügeln, dessen Feuer- und Rauchabschluss über einen geprüften, klassifizierten Gesamtausbau nach EN 1634-1 und zugehöriger Leistungsklassifizierung nach EN 13501 nachzuweisen ist. Im baulichen Brandschutz sichert sie Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege sowie Installations- und Nutzungseinheiten, wobei die Funktionsfähigkeit von selbstschließenden Beschlägen, Schließfolgeregelung und Dichtungen sicherheitskritisch ist. Für die deutsche Planung und Genehmigung ist ihre Relevanz durch MBO/LBO-Anforderungen, das Bauproduktengesetz, ggf. DIBt-Verwendbarkeitsnachweise sowie die Materialbewertung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 bestimmt.

Wann ist eine Tür nicht nur Abschluss, sondern ein geprüfter Brandschutzabschluss? Eine mehrflügelige Brandschutztür ist ein Bauprodukt mit zwei oder mehr Türflügeln, dessen Feuerwiderstand über EN 1634-1 nachgewiesen und nach BauP bzw. DIBt-verwendbarkeitsgeregelt in Verkehr gebracht wird. Sie wird als System aus Türblatt, Rahmen, Bändern, Schloss, Schließmittel, Dichtungen und ggf. Feststellanlage definiert; maßgeblich ist die geprüfte Kombination. Die Klassifizierung erfolgt über DIN 4102 bzw. EN 13501-1, abhängig von nationaler Regelung und LBO-Bezug. Sicherheitskritisch sind Flügelreihenfolge, Gangflügel/Standflügel, Schließfolgeregler und die Spaltmaße im Stulpbereich. Kunststoffverarbeitung ist nur zulässig, sofern Bauteile, Dichtungen und Verglasungen der Zulassung entsprechen. Brandschutzkennzeichnung muss eindeutig, dauerhaft und am Element lesbar sein.

Bedeutung im baulichen Brandschutz

Warum wird der mehrflügelige Brandschutzabschluss im baulichen Brandschutz als sicherheitsrelevantes Systembauteil behandelt? Er bildet eine definierte Barriere in Brandabschnitten und muss seine Leistung als komplette Einheit nach EN 1634-1 nachweisen. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Türblatt, Zarge, Beschlägen, Schließfolgeregelung, Dichtungen und Verglasung; Abweichungen gefährden Feuerwiderstand, Rauchdichtheit und Selbstschließung. In Gebäudeschutzsysteme integriert, unterstützt die Tür den Schutz von Flucht- und Rettungswegen sowie den Sachschutz. Für das Brandschutzmanagement zählt daher die nachvollziehbare Konformität: Klassifizierungen nach DIN 4102 und EN 13501-1, geeignete nichtbrennbare oder schwer entflammbare Baustoffe, dokumentierte Montage, Wartung und Funktionsprüfungen. Prüfberichte anerkannter Stellen sichern die Nachweiskette im Betrieb dauerhaft.

Relevanz für deutsche Bauvorschriften

Im deutschen Bauordnungsrecht wird der mehrflügelige Brandschutzabschluss als geregeltes Bauprodukt und sicherheitsrelevanter Bestandteil von Brand- und Rauchabschnitten behandelt. Seine Verwendung folgt MBO sowie den LBO der 16 Länder und ist über BauP, harmonisierte Normen und nationale Nachweise abzusichern; Ziel ist regelkonforme Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger Designfreiheit. Für die Spezifikation sind insbesondere zu prüfen:

  • Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 (A1–F)
  • Feuerwiderstandprüfung der Tür nach EN 1634-1
  • Verwendbarkeitsnachweis via DIBt-Zulassung/abZ oder ETA/CE
  • Anerkannte Prüfstellen (ift, MPA, BAM, FIW, MFPA)
  • Ergänzende Vorgaben aus VdS-Richtlinien und Betreiberpflichten

Definition & Funktion von mehrflügeligen Brandschutztüren

Eine mehrflügelige Brandschutztür ist eine nach EN 1634-1 geprüfte und nach BauP/MBO/LBO geregelte Abschlusskonstruktion mit zwei oder mehr Türflügeln, deren Feuerwiderstand und Baustoffverhalten u. a. über DIN 4102 bzw. EN 13501-1 klassifiziert und durch DIBt-/Leistungserklärungen nachgewiesen wird. Typische Einsatzbereiche sind breite Öffnungen in Fluren, Technikzentralen, Lager- und Produktionsbereichen sowie in Rettungs- und Brandabschnittstrennungen, inklusive Schnittstellen zu TGA- und Elektroinstallationen. Ihre brandschutztechnische Rolle besteht in der normkonformen Begrenzung der Feuer- und Rauchübertragung sowie der Sicherstellung definierter Schutzziele, wobei Montage, Beschlagset, Feststellanlagen und Wartung gemäß Zulassung, VdS-Richtlinien und behördlicher Vorgaben zu verifizieren sind.

Technische Erklärung

Wie funktioniert eine mehrflügelige Brandschutztür im bauaufsichtlichen Kontext? Sie wird als geregeltes Bauprodukt nach BauP mit Leistungserklärung und CE bewertet; der Feuerwiderstand wird über EN 1634-1 geprüft und als T/ EI-Klasse gemäß MBO/LBO zugeordnet. Systemlogik: Türblattverbund, Zarge, Beschläge und Schließfolgeregler bilden eine geprüfte Einheit; Abweichungen verletzen DIBt-Zulassung und VdS-Richtlinien. Für Materialienvergleich werden Kern, Decklagen und Dichtungen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 klassifiziert; eine Kostenanalyse betrachtet Austauschzyklen und Wartung.

  • koordinierter Schließfolgeregler für Gang- und Standflügel
  • intumeszierende Dichtungen, definierte Spaltmaße
  • selbstschließende Bänder, geprüfte Beschlagsätze
  • Zargenverankerung nach Montageanleitung, LBO-konform
  • Dokumentation: Prüfzeugnisse (ift/MPA/BAM) und Nachweisführung

Haupteinsatzbereiche

Mehrflügelige Brandschutztüren werden als geprüfte Abschlüsse zur brandschutztechnischen Abschnittsbildung überall dort eingesetzt, wo große lichte Breiten gefordert sind und zugleich die Anforderungen aus MBO/LBO an den Feuerwiderstand (z. B. T30/T90 nach DIN 4102 bzw. EI₂ 30/EI₂ 90 nach EN 13501-2) einzuhalten sind. Typische Einbauorte sind Hallenzugänge, Logistik- und Produktionsbereiche, Flure mit breiten Durchgängen, Tiefgaragenzufahrten, Technikzentralen sowie Bereiche mit erhöhtem Personen- und Materialverkehr, bei denen EN 1634-1 geprüfte Türsysteme mit DIBt-konformen Nachweisen gefordert werden. In Planung und Ausschreibung sind Materialkombinationen (Stahl/Alu/Glas, ggf. mit nicht brennbaren Einlagen gemäß DIN 4102 A1/A2 bzw. EN 13501-1 A1/A2) sowie definierte Wartungsintervalle nach Hersteller, Zulassung und VdS-Richtlinien zu berücksichtigen. Dokumentation im FM-System ist vorzusehen.

Brandschutztechnische Rolle

Als geprüfter, selbstschließender Raumabschluss übernimmt die mehrflügelige Brandschutztür die definierte Funktion, Brand- und Rauchabschnitte gemäß MBO sowie den jeweiligen Landesbauordnungen sicher zu trennen und die Ausbreitung von Feuer und heißen Rauchgasen über eine vorgegebene Zeitspanne zu begrenzen. Die Klassifizierung erfolgt nach EN 1634-1 in Verbindung mit EN 13501-1; Baustoffverhalten kann über DIN 4102 bzw. EN-Klassen abgeleitet werden. DIBt-Zulassungen und VdS-Richtlinien steuern Detailausführung und Nachweisführung. Wesentliche Funktionsparameter sind:

  • Feuerwiderstandsklasse (EI/RS) und Schließfolgeregelung
  • Dichtungssysteme, Schwellen, Spaltmaße als Rauchbarriere
  • Materialkombinationen im Türblatt (Stahl, Holz, Gips, Mineralwolle)
  • Beschläge/Antriebe, Feststellanlagen, Leitungsdurchführungen nur systemkonform
  • Wartungsintervalle, Prüfbuch, Betreiberpflichten zur Funktionssicherheit

Technische Anforderungen an mehrflügelige Brandschutztüren

Die technischen Anforderungen an eine mehrflügelige Brandschutztür sind normbasiert zu spezifizieren, insbesondere nach EN 1634-1 (Prüfung), EN 13501-1 (Klassifizierung) sowie ergänzend DIN 4102, MBO/LBO und BauP in Verbindung mit ggf. erforderlichen DIBt-Zulassungen und VdS-Richtlinien. Maßgebend sind die geforderten Feuerwiderstandsklassen (z. B. T/ EI) und die daraus abgeleiteten Konstruktionsparameter wie Beschläge, Schließfolgeregelung, Dichtungen und Verglasungen im geprüften Systemaufbau. Die Nachweisführung erfolgt über Prüfzeugnisse und Klassifizierungsberichte an anerkannten Prüfstellen (u. a. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München, MFPA Leipzig) sowie eine nachvollziehbare Dokumentation für Genehmigung und Betrieb.

Relevante DIN/EN-Normen

Für mehrflügelige Brandschutztüren ist die Normenlandschaft eindeutig über europäische Klassifizierung und nationale Anwendungsregeln zu strukturieren: Die Feuerwiderstands- und Rauchschutzeigenschaften werden über EN 1634-1 (Prüfverfahren für Feuerschutzabschlüsse) nachgewiesen und die resultierenden Leistungsmerkmale in Verbindung mit EN 13501-1 in europäische Klassen überführt; parallel sind DIN 4102 für Baustoffklassifizierungen sowie die bauaufsichtliche Einbindung über MBO/LBO, Bauproduktengesetz (BauP) und ggf. DIBt-Zulassungen zu berücksichtigen; Materialkombinationen und Luftdichtigkeit sind im Systemnachweis konsistent abzubilden.

  • Prüfbericht/Classification Report: EN 1634-1 + EN 13501-1
  • Baustoffmapping: DIN 4102 ↔ EN 13501-1
  • Landesrecht: LBO (16) + MBO als Referenzrahmen
  • Produktrecht: BauP, CE/Leistungserklärung, ggf. DIBt
  • Zusatzanforderungen: VdS-Richtlinien, Prüfstellen (ift, MPA, BAM, FIW, MFPA)

Feuerwiderstandsklassen (falls zutreffend)

Wann ist bei mehrflügeligen Brandschutztüren welche Feuerwiderstandsklasse anzusetzen? Maßgeblich sind die Anforderungen aus MBO bzw. den LBO sowie das objektspezifische Brandschutzkonzept: Türabschlüsse in Rettungswegen, Brandwänden oder Trennwänden werden nach gefordertem Feuerwiderstand des angrenzenden Bauteils dimensioniert. In der nationalen Systematik nach DIN 4102 wird typischerweise T30, T60 oder T90 angesetzt; im europäischen Klassifizierungsschema nach EN 13501-2 erfolgt die Zuordnung als EI2 30, EI2 60, EI2 90 (ggf. mit C/Sm). Bei mehrflügeligen Ausführungen ist die gesamte Einheit inkl. Stulpfuge, Schließfolgeregelung und Bandseite als schwächstes Glied zu bewerten. Abweichungen sind nur zulässig, wenn Brandschutztechnische Normen und Brandschutzkonzepte dies explizit abdecken.

Prüf- und Zulassungsverfahren

Obwohl mehrflügelige Brandschutztüren häufig als „Standardbauteil“ geplant werden, sind Prüf- und Zulassungsverfahren zwingend am konkreten Türelement als System aus Türblatt(ern), Zarge, Beschlägen, Verglasungen/Paneelen, Dichtungen sowie Schließfolgeregelung nachzuweisen. Grundlage sind EN 1634-1 (Prüfung) und die Klassifizierung nach EN 13501-1; nationale Anforderungen ergeben sich aus MBO/LBO und dem BauP. Je nach Produkt kommen CE-Leistungserklärung oder DIBt-Zulassungen in Betracht; Prüfungen erfolgen u. a. bei ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin.

  • Prüfaufbau inkl. Wandanschluss und Fugen
  • Nachweis Materialkompatibilität aller Komponenten
  • Beschlag- und Schließfolgeregelungs-Validierung
  • Dokumentation: Prüfbericht, Klassifizierung, DoP
  • Wartungsanforderungen: Intervalle, Ersatzteile, Protokolle

Rechtliche Grundlagen

Für mehrflügelige Brandschutztüren ergeben sich die verbindlichen Mindestanforderungen primär aus den Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer sowie den Systematiken von MBO und DIN/EN-Klassifizierungen. Für den Verwendbarkeits- und Nachweisrahmen sind DIBt-Zulassungen bzw. Verwendbarkeitsnachweise und – je nach Risikoprofil – ergänzende VdS-Richtlinien relevant, um geprüfte Konstruktion, Einbau und Betrieb sicher abzubilden. Parallel definiert das Bauproduktengesetz (BauPG) die Anforderungen an Bereitstellung, Leistungsangaben und Konformität von Bauprodukten und damit die formale Grundlage für Planung und Abnahme.

LBO-Anforderungen

Da Brandschutztüren bauordnungsrechtlich als sicherheitsrelevante Abschlüsse bewertet werden, sind die Anforderungen an mehrflügelige Brandschutztüren primär aus den Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer sowie ergänzend aus der Musterbauordnung (MBO) abzuleiten. Für Planer ergibt sich daraus ein prüfbarer Soll-Ist-Abgleich zwischen Brandschutzkonzepten, Nutzungseinheit und den festgelegten Feuerwiderstandsklassen (z. B. T30/T90 nach DIN 4102 bzw. Klassifizierung gemäß EN 13501-1 in Verbindung mit EN 1634-1). Mehrflügeligkeit beeinflusst dabei die Konstruktionselemente und die zulässige Ausführung im Rettungsweg.

  • Zuordnung zu Gebäudeklassen und Rettungswegführung
  • Anforderungen an selbstschließende Funktion und Freihaltung
  • Kompatibilität mit Rauchschutz, falls gefordert
  • Dokumentationspflichten: Pläne, Nachweise, Abnahmen
  • Schnittstellen: TGA, Feststellanlagen, Wartungsintervalle

DIBt-Zulassung / VdS-Richtlinien

Aus den LBO-/MBO-Vorgaben ergeben sich Zielgrößen (z. B. Feuerwiderstand, Rauchdichtheit), die bei mehrflügeligen Brandschutztüren über nachweisbare Verwendbarkeit abgesichert werden. Eine DIBt-Zulassung bzw. allgemeine Bauartgenehmigung konkretisiert hierfür zulässige Konstruktionen: Türblattaufbau, Zarge, Bänder, Schlösser, Schließfolgeregler, Feststellanlagen, Dichtungen sowie zulässige Brandschutzdämmung. Der Leistungsnachweis orientiert sich an EN 1634-1; Baustoffklassifizierungen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sind konsistent zu dokumentieren. VdS-Richtlinien ergänzen die bauaufsichtliche Sicht um versicherungstechnische Risikoparameter: geprüfte Türsicherheitssysteme, Überwachung, Instandhaltung, sowie Anforderungen an Selbstschließung und Manipulationsschutz. Prüfstellen wie ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin liefern die hierfür relevanten Prüfberichte und Gutachten.

Bauproduktengesetz (BauPG)

Wie wird die bauaufsichtliche Verwendbarkeit mehrflügeliger Brandschutztüren rechtssicher in Verkehr gebracht und in der Planung spezifiziert? Das Bauproduktengesetz (BauPG) koppelt das Inverkehrbringen an harmonisierte Normen, Leistungsangaben und CE‑Kennzeichnung; für Türen ist EN 1634-1 als Prüfgrundlage zentral. Planer müssen die deklarierten Brandschutzklassifikationen (z. B. nach EN 13501-1, ergänzend DIN 4102) mit den Anforderungen aus MBO und den LBO der 16 Länder abgleichen und Materialkombinationen nur innerhalb des geprüften Systems zulassen. Sicherheitskritisch sind Nachweise, Rückverfolgbarkeit und Montagekonformität.

  • Leistungserklärung (DoP): Klassifizierung, Einsatzbereich, Abmessungen
  • CE/ETA/abZ: Status nach BauPG, DIBt bei Abweichungen
  • Prüfstellen: ift, MPA, BAM, FIW, MFPA
  • Schnittstellen: TGA‑Durchdringungen, Feststellanlagen, Elektro
  • Dokumentation: Montage, Wartung, Änderungsmanagement

Mehrflügelige Brandschutztüren in der Praxis

In der Praxis werden mehrflügelige Brandschutztüren typischerweise in breiten Flucht- und Rettungswegen, Industrieöffnungen sowie in Bereichen mit hohen Personenströmen eingesetzt, wobei die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit nach EN 1634-1 und die Baustoffklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 konsequent nachzuweisen sind. Der Einbau ist montagekritisch und muss zugelassenen Systemdetails (z. B. DIBt), korrekten Spaltmaßen, geeigneten Befestigungen, geprüften Beschlägen/Schließfolgeregelung sowie den Anforderungen aus MBO/LBO entsprechen, um die Schutzwirkung im Betrieb nicht zu kompromittieren. Im folgenden Abschnitt werden typische Einbausituationen und Schnittstellen zur TGA beschrieben und anhand passender HOBA.de Systemlösungen praxisnah zugeordnet.

Typische Einsatzszenarien

Typische Einsatzszenarien für mehrflügelige Brandschutztüren ergeben sich überall dort, wo große Öffnungsbreiten bei gleichzeitig definierter Feuerwiderstandsdauer und sicheren Abschlüssen erforderlich sind—etwa zur Abschnittsbildung nach MBO/LBO in Hauptfluren, Foyers, Industrie- und Logistikbereichen sowie an Durchgängen mit hohem Personen- oder Warenverkehr. Die Planung orientiert sich an EN 1634-1 geprüften Türsystemen, DIBt-Nachweisen und VdS-Richtlinien; die Brandklassifizierung der angrenzenden Baustoffe nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 und die Materialbeständigkeit im Nutzungskontext sind systemkritisch.

  • Flure in Sonderbauten mit hoher Evakuierungsdichte
  • Ladezonen, Versand, Rollcontainer-Schleusen
  • Tiefgaragen- und Technikraumtrennungen gemäß LBO
  • Krankenhaus- und Pflegeheime (Rauch-/Feuerabschnitt)
  • Industriehallen mit Torersatz bei definierten Öffnungen

Montage/Einbau Brandschutz

Aus den genannten Einsatzszenarien folgt, dass die brandschutztechnische Wirksamkeit mehrflügeliger Türen weniger von der Öffnungsbreite als von der regelkonformen Montage des geprüften Gesamtsystems abhängt. Maßgeblich sind EN 1634-1-Prüfnachweis, Leistungserklärung nach BauP und ggf. DIBt-Zulassung; Abweichungen von Zarge, Befestigung, Fugenmaß oder Untergrund führen zum Verlust der Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1.

Der Einbau erfolgt gemäß Montageanleitung: tragfähiger, nicht brennbarer Anschluss (A1/A2), definierte Verankerungsabstände, zugelassene Hinterfüllung und luftdichte Ausbildung der Anschlussfuge. Brandschutzdichtungen sind durchgehend, ohne Stöße oder Beschädigung zu setzen; Eckausbildungen sind systemkonform. Türschließmechanismen sind zu justieren, sodass Schließfolge, Selbstschließung und Falleinwurf sicher funktionieren; Feststellanlagen nur nach LBO/MBO und VdS-konform. Funktionsprüfung und Dokumentation abschließen.

Eine praxisnahe Umsetzung mehrflügeliger Brandschutztüren lässt sich über Lösungen abbilden, sofern die Auswahl strikt am geprüften Systemnachweis nach EN 1634-1, der Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie den Vorgaben der LBO/MBO und dem BauP erfolgt. Für Planer entsteht ein regelbasierter Workflow: Komponenten werden nur systemkonform kombiniert, DIBt-Zulassungen und VdS-Richtlinien werden referenziert, Abweichungen sind zu sperren. Das unterstützt konsistentes Brandschutz Design und die sichere Auswahl geeigneter Türmaterialien.

  • Nachweisführung: Prüfzeugnisse ift/MPA/BAM verlinken
  • Parameter-Mapping: EI/RS, Baustoffklassen A1–B3
  • Schnittstellen: BIM/GAEB, Attributprüfung im Datenmodell
  • Montagekontrolle: Checklisten, Toleranzen, Dokumentation
  • Betrieb: Wartungsintervalle, Betreiberpflichten, FM-Übergabe sicherstellen

Fachliche Merkmale von mehrflügeligen Brandschutztüren

Im Fokus der fachlichen Merkmale mehrflügeliger Brandschutztüren stehen definierte Eigenschaften wie Feuerwiderstand, Rauchdichtheit sowie Selbstschließ- und Verriegelungsfunktion, jeweils in Übereinstimmung mit MBO/LBO und bauaufsichtlicher Verwendbarkeit (z. B. DIBt). Material- und Konstruktionsaufbau sind anhand der Baustoffklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 (z. B. A1/A2, schwer entflammbar) sowie systemgebundener Komponenten wie Beschlägen, Dichtungen und Verglasungen zu spezifizieren. Prüfklassen und Zertifizierungen werden auf Basis von EN 1634-1 und zugehöriger Klassifizierung dokumentiert, typischerweise über Prüfungen bei ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin sowie unter Berücksichtigung relevanter VdS-Richtlinien und BauP.

Wichtige Eigenschaften

Damit eine mehrflügelige Brandschutztür als Bauprodukt zuverlässig bewertet und spezifiziert werden kann, sind fachliche Merkmale entlang der Prüfgrundlage EN 1634-1 sowie der Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-2 maßgeblich. Relevante Parameter sind in Zulassung/Leistungserklärung (BauP) sowie ggf. DIBt-/VdS-Unterlagen konsistent zu referenzieren und mit LBO/MBO-Anforderungen abzugleichen; Abweichungen sind als Nichtkonformität zu behandeln. Für die Planung sind zudem Oberflächentexturen und Farbgestaltung zu dokumentieren, ohne die geprüfte Ausführung zu verändern.

  • Feuerwiderstandsklasse (z. B. T/EI) inkl. Selbstschließung C
  • Rauchdichtheit Sa/S200 nach EN 13501-2
  • Dauerfunktion/Prüfzyklen, Schließfolgeregelung bei Mehrflügeligkeit
  • Beschlag- und Schloss-Freigaben gemäß Prüfbericht/Zeichnungssatz
  • Kennzeichnung, Montage- und Wartungsintervalle, Nachweiskette Prüfstelle

Materialien/Konstruktion

Nach der Festlegung von Feuerwiderstand, Rauchdichtheit und Funktionsanforderungen wird die Zielerreichung bei mehrflügeligen Brandschutztüren maßgeblich über Materialien und konstruktiven Aufbau abgesichert, wie sie im Prüfbericht nach EN 1634-1 und in der Klassifizierung nach EN 13501-2/DIN 4102 hinterlegt sind. Üblich sind Materialkombinationen aus Stahl- oder Holzrahmen mit mineralischen Einlagen, Gipsfaser, Kalziumsilikat oder intumeszierenden Schichten; die Auswahl orientiert sich an nichtbrennbaren bzw. schwer entflammbaren Baustoffklassen nach DIN 4102 sowie EN 13501-1. Konstruktiv sind Falzausbildung, Mittelfuge, Deckleisten, Bandtaschen, Schlosskästen und Verglasungsrahmen thermisch zu entkoppeln. Herstellungsverfahren wie Punktschweißen, Kleben, Pressen und Kantenverfalzen müssen reproduzierbare Schichtdicken, Fugenpressung und Korrosionsschutz sicherstellen. Dichtungen, Schließfolgeregler und Bodenabschlüsse werden konstruktiv geschützt angeordnet.

Prüfklassen/Zertifizierungen

Welche Prüfklassen und Nachweise eine mehrflügelige Brandschutztür tatsächlich erfüllen muss, ergibt sich aus der Kombination aus bauordnungsrechtlicher Anforderung (MBO bzw. jeweilige LBO), Verwendbarkeitsnachweis (z. B. DIBt-Zulassung/abZ oder aBG) und dem geprüften Systemaufbau. Die Klassifizierung folgt DIN 4102 (T30/T90, Baustoffklassen A1–B3) bzw. EN 13501-1/EN 13501-2 (z. B. EI2 30-C). Das Prüfverfahren nach EN 1634-1 ist nur gültig, wenn Beschläge, Verglasung, Dichtungen, Schließfolgeregelung und Fugengeometrie identisch zum Prüfbericht bleiben; Änderungen sind zu revalidieren. Relevante Nachweise/Label:

  • Prüfbericht EN 1634-1 (ift, MPA, BAM, MFPA, FIW)
  • Klassifizierungsbericht nach EN 13501-2
  • CE/Leistungserklärung nach BauP
  • Montageanleitung, Wartungsplan, Typenschild
  • VdS-Richtlinien als Zusatzanforderung zur Brandschutzzertifizierung