Feuerwiderstandsdauer

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Die Feuerwiderstandsdauer ist die verifizierte Zeit (Minuten), während der ein Bauteil unter standardisierter Brandbeanspruchung die geforderte Leistung aufrechterhält. Sie wird als F30/F60/F90 (DIN 4102) oder REI 30/60/90/120 (EN 13501-2) klassifiziert, basierend auf den Kriterien Tragfähigkeit (R), Raumabschluss gegen Flammen/heiße Gase (E) und Wärmedämmung (I). Nachweise stammen aus Ofenprüfungen nach EN 1363-1 und Produktprüfungen wie EN 1634-1 für Türen, gestützt durch akkreditierte Prüfberichte und Zulassungen. Weitere Abschnitte erläutern Anwendungen, Einbaubeschränkungen und Konformitätswege.

Normbasierte Wirksamkeit:
EN 13501-2 (Klassifizierung) / EN 1363-1 (Ofenprüfungen) – F30–180 / REI 30–240 – Prüfberichte

Brandkurve, Bauteilfunktion, Einbausituation und Lastkombinationen steuern die Auslegung. Weitere Details erfahren Sie im Artikel.

Was ist die Feuerwiderstandsdauer?

Feuerwiderstandsdauer (Feuerwiderstandsdauer) bezeichnet die in Minuten klassifizierte Zeitspanne, in der ein Bauteil unter Normbrandbeanspruchung definierte Kriterien (z. B. R/E/I) erfüllt und wird in Deutschland/Europa über Prüf- und Klassifizierungsregime wie DIN 4102 und EN 13501-1 abgebildet. Im baulichen Brandschutz ist diese Kenngröße ein direktes Bemessungs- und Nachweisinstrument zur Begrenzung der Brandausbreitung sowie zur Sicherstellung von Tragfähigkeit und Raumabschluss über festgelegte Zeitfenster (z. B. 30/60/90 min). Die Relevanz ergibt sich aus den Anforderungen der MBO und der LBO der 16 Bundesländer sowie aus BauP/Bauproduktengesetz, DIBt-Zulassungen und produktbezogenen Prüfungen (z. B. EN 1634-1 für Brandschutztüren) mit Nachweisen durch Stellen wie ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin.

Unter Feuerwiderstandsdauer wird die in Minuten angegebene Zeitspanne verstanden, während der ein Bauteil oder eine Bauart unter genormter Brandbeanspruchung seine geforderten Leistungsmerkmale nachweist (z. B. Tragfähigkeit R, Raumabschluss E, Wärmedämmung I). Die Einstufung erfolgt nach DIN 4102 (z. B. F30/F60/F90) bzw. nach EN 13501-2 als REI t, wobei t typischerweise 30/60/90/120 beträgt. Für Brandschutztüren wird die Dauer über EN 1634-1 geprüft und als E/EI t klassifiziert. Die Feuerwiderstandsdauer-Kriterien werden aus normierten Temperatur-Zeit-Kurven, Verformungsgrenzen, Durchtritt von Flammen/Heißgasen und Temperaturanstieg abgeleitet. Brandschutztechnische Materialien sind hierbei produkt- und systembezogen, mit Nachweisen über Prüfberichte, Klassifizierungen, DIBt-Zulassungen oder Leistungserklärungen nach BauP. Prüfstellen: MPA, BAM, ift, MFPA.

Bedeutung im baulichen Brandschutz

Die in Minuten klassifizierte Feuerwiderstandsdauer (z. B. 30/60/90/120) definiert die rechnerische Zeitspanne, in der Bauteile ihre Funktionen R (Tragfähigkeit), E (Raumabschluss) und I (Wärmedämmung) unter Normbrandbeanspruchung einhalten. Damit wird die Wirksamkeit von Brandschutzmaterialien und konstruktiven Schichten quantitativ bewertet, z. B. in Klassifizierungen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1. Für Abschlüsse wie Türen wird die Funktionserhaltung über Prüf- und Klassifizierungslogik nach EN 1634-1 abgebildet. Die Kennwerte sind Grundlage für Brandschutzkonzepte, indem sie Schutzziele wie Evakuierungszeit, Rauchabschnittsbildung und Schutz kritischer Infrastruktur in definierte Bauteilanforderungen übersetzen. Prüfstellen wie ift Rosenheim oder MPA liefern prüfbasierte Nachweise. DIBt-Zulassungen ergänzen anwendungsbezogene Verwendbarkeitsgrenzen.

Relevanz für deutsche Bauvorschriften

Inwiefern die Feuerwiderstandsdauer bauaufsichtlich relevant wird, ergibt sich aus der normativen Verknüpfung von Schutzzielen mit konkret geforderten Minutenwerten und Klassifizierungen: Musterbauordnung (MBO) und die Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer leiten aus Gebäudeklasse, Nutzung und Rettungswegführung Anforderungen an Bauteile und Abschlüsse ab, die über DIN 4102 (z. B. F30–F180; A1/A2, B1–B3) sowie EN 13501-1 (A1–F) nachgewiesen werden. Für Türen und Abschlüsse gelten Prüfungen nach EN 1634-1; Verwendbarkeitsnachweise erfolgen über DIBt-Zulassungen gemäß Bauproduktengesetz (BauP). VdS-Richtlinien konkretisieren versicherungsseitige Schutzniveaus. Prüfstellen (ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM, FIW, MFPA) liefern Prüfberichte. Brandschutzforschung und Materialentwicklung beeinflussen Klassifizierungsgrenzen und Detailanforderungen.

Definition & Funktion der Feuerwiderstandsdauer

Die „Feuerwiderstandsdauer“ wird im deutschen/europäischen Kontext als klassifizierte Feuerwiderstandsdauer (t_R) in Minuten verstanden und über Bauteilklassen nach DIN 4102 (z. B. F30/F60/F90) bzw. EN 13501‑2 (z. B. REI 30/60/90) abgebildet. Haupteinsatzbereiche sind tragende und raumabschließende Bauteile sowie Abschlüsse/Öffnungen (z. B. Türen nach EN 1634‑1), jeweils in Übereinstimmung mit MBO/LBO und ggf. DIBt‑Zulassungen. Brandschutztechnisch fungiert (t_R) als quantifizierte Nachweisgröße zur Begrenzung der Brandausbreitung und zur Sicherstellung definierter Tragfähigkeit/Integrität/Isolation innerhalb des geforderten Zeitfensters.

Technische Erklärung von {TITLE}

Unter der Feuerwiderstandsdauer wird im europäischen Brandschutz die nach Norm definierte Zeitspanne verstanden, über die ein Bauteil oder eine Bauart unter standardisierter Brandbeanspruchung die geforderten Leistungsmerkmale nachweist (z. B. R Tragfähigkeit, E Raumabschluss, I Wärmedämmung). Technisch wird sie als Klassifizierungswert (z. B. REI 30/60/90/120) aus Prüfungen nach EN 1363-1 und Produktnormen abgeleitet; für Abschlüsse ist EN 1634-1 maßgebend. Die Klassifizierung erfolgt nach EN 13501-2, ergänzt durch Baustoffverhalten gemäß DIN 4102 bzw. EN 13501-1 (A1–F). Landesbauordnungen/MBO verknüpfen die Dauer mit Bauartanforderungen; der Nachweis erfolgt über Brandschutztechnische Zertifizierungen (z. B. DIBt-Zulassung, abP/ETA, CE) und geprüfte Brandschutztechnische Materialien, dokumentiert in Prüfberichten (MPA, BAM, ift).

Haupteinsatzbereiche

  1. Tragende Bauteile (Stützen/Decken): Nachweis z. B. F30/F60/F90 gemäß LBO‑Vorgaben.
  2. Raumabschlüsse/Abschottungen: Wände/Decken mit definierter Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102.
  3. Öffnungsabschlüsse: Türen/Abschlüsse mit Prüfgrundlage EN 1634-1 und Klassifizierung nach EN 13501-2.
  4. Bauprodukte im Regelungsrahmen: DIBt‑Zulassungen, BauP‑Konformität, VdS‑Anforderungen im Objekt.

Brandschutztechnische Rolle

Wann ist eine Konstruktion brandschutztechnisch „wirksam“? Wenn sie die im Brandschutzkonzept geforderten Schutzziele der MBO/LBO als nachweisbare Leistung erfüllt: Feuerwiderstandsdauer (z. B. F30/F60/F90 nach DIN 4102 bzw. R/EI nach EN 13501-2), begrenzte Brandweiterleitung und definierte Rauchdichtheit. Die Funktion wird quantitativ über klassifizierte Materialeigenschaften abgebildet: Baustoffklassen A1/A2/B1–B3 (DIN 4102) bzw. A1–F (EN 13501-1), ergänzt durch bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise (DIBt) nach BauP. Für Abschlüsse wird die Wirksamkeit über EN 1634-1 geprüft und als T/EI-Schutzabschluss klassifiziert. Prüfstellen (ift, MPA, BAM) liefern Prüfberichte; VdS-Richtlinien präzisieren risikobasierte Anforderungen. So werden Rettungswege, Tragfähigkeit und Brandabschnittsbildung regelkonform abgesichert.

Technische Anforderungen

Für die technischen Anforderungen der Feuerwiderstandsdauer sind in Deutschland/EU primär DIN 4102 und EN 13501-1 für die Baustoffklassifizierung sowie EN 1634-1 für die Prüfung von Brandschutztüren maßgeblich, ergänzt durch MBO/LBO (16 Länder) und BauP als Rechtsrahmen. Die Zuordnung erfolgt über Feuerwiderstandsklassen in Minuten (z. B. 30/60/90/120) und zugehörige Klassifizierungsberichte, jeweils mit definierter Prüfbeanspruchung und Bauteilaufbau. Der Nachweisweg ist code-konform über Prüfzeugnisse/Prüfberichte akkreditierter Stellen (z. B. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München, MFPA Leipzig) sowie DIBt-Zulassungen und ggf. VdS-Richtlinien für versicherungsgetriebene Anforderungen zu führen.

Relevante DIN/EN-Normen

Die technischen Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer werden im deutschen/europäischen Regelwerk primär über DIN 4102 (Baustoffverhalten/Feuerwiderstand), EN 13501-1 (europaweite Klassifizierung von Baustoffen nach Euroklassen A1–F) sowie EN 1634-1 (Feuerwiderstandsprüfungen von Abschlüssen, insbesondere Brandschutztüren) abgebildet und sind im Kontext von MBO/LBO sowie bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen (z. B. DIBt-Zulassungen/abZ, abP, ETA nach BauP) zu lesen. Für Planer ergeben sich daraus prüf- und nachweisbare Brandschutz Standards samt Materialklassifikation über definierte Prüfverfahren und Kennwerte:

  1. DIN 4102: nationale Baustoffklassen A1/A2, B1–B3, mit Prüfbezug.
  2. EN 13501-1: Euroklassen A1–F, ggf. s/d-Index für Rauch/Abtropfen.
  3. EN 1634-1: Prüfsequenzen für Türen/Tore, Laborparameter dokumentiert.
  4. Prüfstellen: ift/MPA/BAM/FIW/MFPA, Ergebnis = Prüfbericht als Nachweis.

Feuerwiderstandsklassen

Auf Basis der genannten Prüf- und Klassifizierungsnormen werden Feuerwiderstandsklassen als zeitbezogene Leistungsanforderungen an Bauteile und Abschlüsse festgelegt und bauaufsichtlich über MBO/LBO sowie Verwendbarkeitsnachweise (abP/abZ/ETA nach BauP) eingefordert. Üblich sind F30/F60/F90 (DIN 4102) bzw. REI 30/60/90/120 (EN 13501-2) für tragende bzw. raumabschließende Bauteile; bei Abschlüssen werden nach EN 1634-1 Klassen wie EI2 30-C5 und Sa/S200 für Rauchdichtheit relevant. Die LBO der 16 Länder verknüpfen diese Zeiten mit Gebäudeklassen, Rettungswegführung und Nutzungseinheiten. Brandschutz Design steuert die erforderliche Klasse je Bauteil, Materialauswahl sichert die Kombinierbarkeit mit A1/A2 bzw. A1–F-Reaktion nach EN 13501-1.

Prüf- und Zulassungsverfahren

Wie wird die geforderte Feuerwiderstandsdauer eines Bauteils oder Abschlusses bauaufsichtlich belastbar nachgewiesen? Der Nachweis erfolgt über normierte Prüfungen, Klassifizierung und bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise nach MBO/LBO sowie BauP. Für Baustoffe werden DIN 4102 (A1/A2, B1–B3) und EN 13501-1 (A1–F) herangezogen; für Abschlüsse, insbesondere Brandschutztüren, EN 1634-1. Prüfstellen wie ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München oder MFPA Leipzig liefern Messdaten (t_min, ΔT, Rauchdichtheit), die in Zulassungen/Leistungserklärungen münden. Das Brandschutz Design koppelt Materialauswahl, Konstruktionsdetails und Systemgrenzen.

  1. Prüfen: EN 1634-1 bzw. DIN 4102-2, definierte Ofenkennlinie.
  2. Klassifizieren: EN 13501-2, z. B. EI30/EI60.
  3. Zulassen: DIBt-Zulassung/abZ/abP, ggf. ETA nach BauP.
  4. Überwachen: werkseigene Kontrolle, Fremdüberwachung, VdS-Richtlinien.

Rechtliche Grundlagen

Rechtlich wird die Feuerwiderstandsdauer in Deutschland primär über die Landesbauordnungen (LBO) i. V. m. MBO und den dort referenzierten Feuerwiderstandsklassen (z. B. F30/F60/F90) sowie Baustoffklassifizierungen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 bestimmt. Für geregelte und nicht geregelte Bauprodukte sind Nachweise über DIBt-Zulassungen/abZ/ETA sowie ergänzende VdS-Richtlinien als risikobasierte Anforderungsebene relevant, insbesondere bei Abschlüssen und Abschottungen mit definierten Prüfzeugnissen (z. B. nach EN 1634-1). Das Bauproduktengesetz (BauPG) setzt hierfür den Rahmen der Konformitätsbewertung und Leistungsdeklaration (DoP/CE) und verknüpft die geforderten Leistungsmerkmale mit den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen.

LBO-Anforderungen

In welcher Tiefe sind Feuerwiderstandsdauern bauordnungsrechtlich zu belegen? In den Landesbauordnungen der 16 Länder, flankiert durch die MBO, wird die Nachweisführung objektbezogen skaliert: Gebäudeklasse, Nutzungseinheit, Rettungswege und Tragwerk bestimmen F‑Klassen bzw. europäische Klassierungen. Die Brandschutzgesetzgebung verlangt prüf- oder rechnergestützte Zuordnung; Brandschutztechnologie liefert die normativen Messgrößen.

  1. Bauteile: Klassifizierung nach DIN 4102 (z. B. F30/F90) oder EN‑Systematik, abhängig von LBO-Verweisen.
  2. Baustoffe: DIN 4102 A1/A2/B1–B3 oder EN 13501‑1 A1–F, je nach Nachweiskette.
  3. Abschlüsse: Türen/Abschottungen mit Leistungsmerkmalen aus EN 1634‑1, in Plänen codiert.
  4. Dokumentation: Brandschutznachweis, Detailpläne, Produktangaben; Abgleich mit Schutzzielen und Abweichungen.

DIBt-Zulassung / VdS-Richtlinien

Auf die bauordnungsrechtliche Zuordnung von F‑Klassen bzw. Euroklassen folgt bei geregelten und nicht geregelten Bauarten die produktspezifische Nachweisführung. Für Abweichungen oder innovative Systeme wird eine DIBt‑Zulassung (abZ/ETA/abP je Anwendungsfall) herangezogen; sie definiert Verwendungsbereich, Einbaubedingungen, Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501‑1 und ggf. Prüfgrundlagen wie EN 1634‑1. Der Zulassungsprozess umfasst typischerweise Prüfungen bei ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin sowie Überwachung/Identifikation als Brandschutzsiegel im Bauprodukt. Ergänzend liefern VdS‑Richtlinien versicherungsgetriebene Anforderungen (z. B. Funktionssicherheit, Instandhaltung, Dokumentation) und werden in Ausschreibungen quantitativ als Soll‑Kriterien (Prüfintervall, Nachweisumfang, Mindestklassifizierung) spezifiziert. Für Betreiber und Sachverständige erhöht dies Prüf- und Planungssicherheit.

Bauproduktengesetz (BauPG)

Soweit Bauprodukte im Geltungsbereich der EU‑Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 in Verkehr gebracht werden, legt das deutsche Bauproduktengesetz (BauPG) als Durchführungsgesetz die nationalen Pflichten für Bereitstellung auf dem Markt und Verwendung fest. Für den Nachweis der Feuerwiderstandsdauer werden Leistungserklärungen (DoP) und CE‑Kennzeichnung über harmonisierte Normen bzw. EAD/ETA referenziert; die LBO/MBO regeln die bauordnungsrechtliche Akzeptanz.

  1. scope := Marktbereitstellung ∧ Verwendung; actor ∈ {Hersteller, Importeur, Händler}
  2. compliance := DoP + CE; Brandklassifizierung nach EN 13501‑1 / DIN 4102
  3. testing := Materialprüfung in akkreditierten Stellen; z.B. EN 1634‑1 für Abschlüsse
  4. enforcement := **Marktüberwachung**; Non‑Compliance → Vertriebsstopp, Rückruf, Bußgeld

Feuerwiderstandsdauer in der Praxis

In der Praxis wird die Feuerwiderstandsdauer über typische Szenarien (z. B. notwendige Flure, Brandabschnitte, Rettungswege) in LBO/MBO-konformen Bauteilen abgebildet und über Klassifizierungen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie Nachweise/Prüfungen nach EN 1634-1 quantifiziert (z. B. F30/F60/F90, EI2 30/60/90). Montage und Einbau sind als Systemleistung zu behandeln: Zulassungen/Verwendbarkeitsnachweise (DIBt), dokumentierte Einbaubedingungen (Anschlüsse, Fugen, Befestiger, Abschottungen) und Prüfstellenberichte (ift, MPA, BAM, MFPA) definieren die zulässigen Toleranzen und Randbedingungen. Für die Umsetzung werden projektbezogen geprüfte, klassifizierte Komponenten ausgewählt und mit HOBA.de-Lösungen als nachweisfähige, montagekonforme Systempakete (Bauteil + Zubehör + Dokumentation) verknüpft.

Typische Einsatzszenarien

Ein typisches Einsatzspektrum für definierte Feuerwiderstandsdauern (z. B. 30/60/90 min) ergibt sich aus MBO/LBO-Anforderungen sowie aus geprüften Systemen nach DIN 4102 und EN 13501-1. Die Brandklassifizierung (A1–F bzw. A1/A2, B1–B3) wird dabei als Input-Parameter genutzt, um Bauteilreserven und Materialeigenschaften (λ, ρ, c, Abbrandrate) quantitativ zu bewerten und in Nachweis-Setups zu überführen.

  1. Tragende Bauteile in Gebäudeklassen 3–5: F30–F90, abhängig von Nutzungseinheit und Rettungsweg.
  2. Abschlüsse im Verlauf notwendiger Flure: EN 1634-1 geprüft, T30/T60 inkl. DIBt-Zulassung.
  3. Leitungsanlagen in Rettungswegen: Funktionserhalt E30/E90 gemäß MBO/LBO, VdS-konform.
  4. Sonderbauten: objektspezifische Abweichungen, bewertet durch Sachverständige, Prüfstellen (MPA/BAM/ift).

Montage/Einbau Brandschutz

Aus den im Einsatzfall geforderten Feuerwiderstandsdauern (z. B. 30/60/90 min) werden Montageanforderungen für Bauteile und Abschottungen abgeleitet: F30–F90 nach DIN 4102 bzw. EI30–EI90 nach EN 13501-2, jeweils gemäß abZ/aBG oder ETA nach BauP. Brandschutzmaterialien sind nach DIN 4102 (A1/A2, B1–B3) bzw. EN 13501-1 (A1–F) zu wählen; zulässig sind nur Systeme mit eindeutiger Verwendbarkeits-/CE-Kennzeichnung. Beim Einbau sind geprüfte Systemdetails einzuhalten: Fugenbreiten, Mindestdicken, Befestigungsabstände, Ankerlängen, Untergrundklassen, Nachbelegung (Leitungen/Trassen) sowie Restöffnungen. Für Türen gilt EN 1634-1; Montage gemäß Prüfzeugnis, inklusive Zarge, Dichtung, Beschlag, Spaltmaß. Dokumentation: Fotoprotokoll, Materialchargen, Abnahme nach LBO/MBO, ggf. VdS.

Die Zuordnung der geforderten Feuerwiderstandsdauer (z. B. F30/F60/F90 nach DIN 4102 bzw. EI30/EI60/EI90 nach EN 13501-2) wird in HOBA.de-Lösungen als Parameterkette aus LBO/MBO-Anforderung, Bauteilklasse und Nachweis geführt. Für Abschlüsse sind Prüfungen nach EN 1634-1, Klassifizierung nach EN 13501-2 sowie ggf. DIBt-Zulassungen und BauP-konforme Leistungserklärungen maßgeblich; ergänzend können VdS-Richtlinien die Risikoannahme quantifizieren. Brandschutztechnische Innovationen werden über modulare Systemaufbauten und definierte Einbaudetails implementiert; Nachhaltige Materialien werden über A1/A2 (EN 13501-1) bzw. „nicht brennbar“ (DIN 4102) priorisiert.

  1. Input: Nutzungseinheit, Gebäudeklasse, LBO-Check.
  2. Mapping: F↔EI, Bauteil↔Abschluss.
  3. Nachweis: Prüfzeugnis (ift/MPA/BAM/FIW/MFPA).
  4. Output: Stückliste, Montageplan, Trace-ID.

Fachliche Merkmale

Unter „Fachliche Merkmale“ werden Feuerwiderstandsdauer und Materialverhalten über normierte Klassifizierungen nach DIN 4102 (A1–B3) und EN 13501-1 (A1–F) sowie bauteilbezogene Prüfungen, z. B. EN 1634-1 für Brandschutztüren, quantifiziert. Relevante Konstruktionen sind anhand messbarer Kenngrößen (Temperaturanstieg, Integrität, Isolation) zu bewerten und mit LBO/MBO-Anforderungen, BauP-konformer Leistungserklärung und ggf. DIBt-Zulassung bzw. VdS-Richtlinien abzugleichen. Die Nachweisführung stützt sich auf Prüfberichte und Klassifizierungsdokumente akkreditierter Stellen (ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München, MFPA Leipzig) zur Sicherung der geforderten Feuerwiderstandsklasse (z. B. EI 30/60/90).

Wichtige Eigenschaften

Ein belastbarer Nachweis zur Feuerwiderstandsdauer wird im deutschen/europäischen Regelwerk nicht über Marketingbegriffe, sondern über normativ definierte Eigenschaften geführt: Klassifizierungen nach DIN 4102 (A1/A2, B1–B3), EN 13501-1 (A1–F) sowie – für Abschlüsse – Prüf- und Klassifikationsgrundlagen nach EN 1634-1. Für Brandschutz Design und Materialauswahl zählen messbare Parameter, die in LBO/MBO, BauP und DIBt-Verwendbarkeitsnachweisen referenziert werden; VdS kann ergänzende Anforderungen setzen. Relevante Kenngrößen werden typischerweise so geprüft bzw. dokumentiert:

  1. Reaktionsklasse des Baustoffs (DIN 4102, EN 13501-1)
  2. Feuerwiderstandsklasse/Zeiten t in min (z. B. 30/60/90)
  3. Rauchdichtheit/Leckagewerte und Selbstschließung bei Abschlüssen (EN 1634-1)
  4. Nachweisform: Prüfbericht, Klassifizierungsbericht, Zulassung/CE, eindeutige Zuordnung im Bauproduktdatenblatt

Materialien/Konstruktion

Normative Klassifizierungen nach DIN 4102, EN 13501-1 und – bei Abschlüssen – EN 1634-1 lassen sich nur dann belastbar erreichen, wenn Materialwahl und konstruktiver Aufbau systematisch auf die geforderten Feuerwiderstandsdauern (z. B. 30/60/90 min) ausgelegt und im Verwendbarkeitsnachweis (Prüf-/Klassifizierungsbericht, ggf. allgemeine Bauartgenehmigung/abZ nach BauP/DIBt) abgebildet sind. Materialdifferenzen (ρ, λ, c, Feuchte) steuern Aufheizgradienten; nichtbrennbare Baustoffe A1/A2 bzw. Euroklasse A1/A2 reduzieren Pyrolyseanteile, ersetzen jedoch keine ausreichende Bauteildicke. Konstruktionstechniken wie mehrlagige Bekleidungen, Fugenversatz, Schottungen und intumeszierende Dichtungen begrenzen Konvektion und Rauchdurchtritt. Für Holz/Metall-Hybridbauteile sind Wärmebrücken über Verbindungsmittel (z. B. Schraubenabstand ≤ 150 mm) zu minimieren; Abschottungsdetails sind LBO/MBO-konform zu planen.

Prüfklassen/Zertifizierungen

Wie lässt sich eine geforderte Feuerwiderstandsdauer (z. B. 30/60/90 min) rechtssicher nachweisen? Maßgeblich sind Prüfklassen nach DIN 4102 (F30/F60/F90) bzw. europäische Klassifizierung nach EN 13501-1; die bauordnungsrechtliche Einordnung folgt MBO/LBO. Der Nachweis basiert auf Materialeigenschaften (A1–F; A1/A2 nicht brennbar) und dokumentierten Zertifizierungsprozesse gemäß BauP. Für Abschlüsse gilt EN 1634-1 (z. B. T30/T60/T90), geprüft u. a. bei ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, MFPA Leipzig, FIW München. DIBt-Zulassungen und VdS-Richtlinien ergänzen, insbesondere bei Abweichungen und Versichereranforderungen.

  1. Prüfbericht (Zeit-Temperatur-Kurve, Versagenskriterium)
  2. Klassifizierungsbericht (EN 13501-1 / DIN 4102)
  3. CE/Leistungserklärung nach BauP, ggf. ETA/DIBt
  4. Übereinstimmungsnachweis/Verwendbarkeitsnachweis nach LBO