Definition To Go
Eine Zarge ist ein fest im Wandaufbau verankerter Türrahmen, der Anschlüsse, Befestigungspunkte, Toleranzen sowie Falz- und Dichtungsebenen definiert. Sie trägt die Lasten aus Türblatt und Beschlägen und stellt Lage, Ausrichtung und Dichtwirkung sicher. Zargen bestehen je nach Anforderung aus Stahl, Holz oder Aluminium und werden als Systemkomponente mit Tür und Wand geprüft. Montage erfordert zugelassene Befestiger, vollständige Hinterfüllung und geschlossene Fugen. Weitere Details klären Ausführung und Nachweise.
Normbasierte Wirksamkeit:
DIN 4102-5 (Brandschutztüren) / EN 1634-1 (Prüfung) – Systemprüfung mit Türblatt – DIBt-Zulassungen
Wandtyp, Befestigungsdichte, Hinterfüllung und Toleranzabstand steuern die Auslegung. Weitere Details folgen.
Was ist eine Zarge?
Eine Zarge ist der fest im Baukörper verankerte Rahmen für Tür- oder Türelemente und definiert Anschlussfugen, Befestigungsmittel, Toleranzen sowie die Schnittstellen zu Wandaufbau und Beschlägen. Im baulichen Brandschutz ist sie als Bestandteil des geprüften Türsystems relevant, da Material und Aufbau die Klassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie den Nachweis des Feuerwiderstands von Abschlüssen nach EN 1634-1 beeinflussen. Für die Planung und Ausführung in Deutschland bestimmen MBO und die 16 Landesbauordnungen in Verbindung mit BauP, DIBt-Zulassungen und ggf. VdS-Richtlinien die Anforderungen an Verwendbarkeit, Nachweisführung und montagekonforme Ausführung.
Wo setzt der bauliche Brandschutz an, wenn Türblatt, Beschläge und Wandanschluss zusammenwirken müssen? Die Zarge ist der umlaufende Rahmen eines Türelements, der Lastabtrag, Fugengeometrie und Einbaulage definiert und den Übergang zwischen Wandöffnung und Türblatt konstruktiv fasst. Sie wird als Stahl-, Holz- oder Aluminiumzarge sowie als Umfassungs- oder Blockzarge spezifiziert; maßgeblich sind Wanddicke, Bekleidungen, Dichtungsnut, Bandaufnahme und Schließblechposition. Im Planungsprozess werden Materialklasse nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1, sowie Systemnachweise und Verwendbarkeitsnachweise (z. B. DIBt) geprüft. Innovative Materialien und Nachhaltige Konstruktionen beeinflussen Korrosionsschutz, Recyclingfähigkeit und Montagezeiten. Montage erfolgt lot- und fluchtgerecht mit definierten Befestigern, Hinterfüllung und Fugenabschluss gemäß Systemvorgaben.
Bedeutung im baulichen Brandschutz
Weshalb ist die Zarge im baulichen Brandschutz mehr als ein Montageprofil? Sie bildet den geprüften Rahmenverbund, der Türblatt, Wandanschluss und Dichtungssystem als Einheit funktionssicher macht. Ihre Leistung wird über klassifizierte Baustoffe nach DIN 4102 und EN 13501-1 sowie über den Feuerwiderstand der kompletten Türanlage nach EN 1634-1 abgesichert. Entscheidend sind Zargenmaterialien, Wanddicke, Befestiger, Hinterfüllung, Fugenabschluss und Beschlagaufnahmen, weil sie Verformung, Rauchdurchtritt und Wärmeleitung beeinflussen. Das Brandschutzzargendesign folgt daher einer festgelegten Montageabfolge und dokumentierten Nachweisen, nicht einer freien Detailwahl. Wesentliche Spezifikationspunkte sind:
- Werkstoffklasse und Beschichtungsaufbau
- Dichtungen, intumeszierende Einlagen, Falzgeometrie
- Befestigungsraster, Untergrundprüfung, Anschlussfuge
Relevanz für deutsche Bauvorschriften
Wie verbindlich die Zarge brandschutztechnisch auszuführen ist, ergibt sich in Deutschland aus dem Zusammenspiel von Musterbauordnung (MBO), den Landesbauordnungen (LBO) sowie den bauaufsichtlichen Nachweisen nach Bauproduktengesetz (BauP) und DIBt-Vorgaben. Maßgeblich sind klassifizierte Systeme, deren Feuerwiderstand im Türabschluss nach EN 1634-1 geprüft und nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 eingestuft wird. Die Zarge ist dabei als Teil des geprüften Türsets zu spezifizieren; Abmessungen, Wandaufbau, Befestigungsmittel, Fugenfüllung und Dichtungen sind systemkonform auszuführen. DIBt-Zulassungen und ggf. VdS-Richtlinien konkretisieren Nachweisführung und Dokumentation. Prüfstellen wie ift Rosenheim, MPA Braunschweig oder BAM Berlin liefern Prüfberichte. Zargen Design und Materialvielfalt bleiben zulässig, sofern die Klassifizierung unverändert nachgewiesen wird. Planung, Montage und Abnahme sind nachvollziehbar zu protokollieren.
Definition & Funktion der Zarge
Eine Zarge ist der fest mit der Wandkonstruktion verbundene Rahmen zur Aufnahme von Türblatt, Beschlägen und ggf. Dichtungen; Ausführung und Material werden projektspezifisch nach Anforderungen an Maßhaltigkeit, Tragfähigkeit und Anschlussdetails festgelegt. Haupteinsatzbereiche sind Innen- und Außentüren in Mauerwerk-, Trockenbau- oder Schachtwandanschlüssen, insbesondere dort, wo Montageablauf, Toleranzmanagement und spätere Wartung definiert werden müssen. Im Brandschutz übernimmt die Zarge eine mitprüfpflichtige Systemfunktion im Zusammenspiel mit Türblatt und Beschlägen gemäß EN 1634-1 und klassifiziert nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1, wobei LBO/MBO, BauP sowie ggf. DIBt- und VdS-Vorgaben die Zulässigkeit im Bauvorhaben steuern.
Technische Erklärung von Zarge
- Maß- und Ebenheitstoleranzen, Befestigungsabstände, Verguss/Schäumen nach Montageanleitung
- Dichtungs- und Falzaufbau für Luft-/Schallschutz sowie korrekte Band- und Schlossaufnahme
- Bei Feuerabschluss: Brandschutzzargenvergleich anhand EN 1634-1-Prüfung, VdS-Richtlinien und Prüfstellen (ift, MPA, BAM, MFPA, FIW)
Haupteinsatzbereiche
Wo liegen die Haupteinsatzbereiche einer Zarge? Sie werden in Wandöffnungen zur definierten Aufnahme von Türblättern, Beschlägen und Dichtungen eingesetzt, um Anschlagmaß, Falzgeometrie und Fugenbreiten reproduzierbar herzustellen. Anwendungsfelder sind Innen- und Außentüren in Wohnungsbau, Verwaltungs- und Industriebau sowie in technischen Räumen; die Auswahl folgt Wandaufbau, Beanspruchung und Montageart (Umfassungs-, Eck- oder Blockzarge). Das Zargenmaterial wird nach Korrosionsumgebung, Oberflächenanforderung und mechanischer Belastung spezifiziert, typischerweise Stahl, Holzwerkstoff oder Aluminium. Planerisch werden Brandschutzklassen des angrenzenden Bauteils berücksichtigt (DIN 4102, EN 13501-1), ohne die brandschutztechnische Türprüfung nach EN 1634-1 vorwegzunehmen. Schnittstellen zu Putz, Trockenbau und Bodenaufbau steuern Einbauablauf und Toleranzen.
Brandschutztechnische Rolle
Brandschutztechnisch übernimmt die Zarge die Funktion eines geprüften und klassifizierten Systembestandteils der Türöffnung: Sie stellt den definierten Anschluss zwischen Türblatt, Wandaufbau und Beschlägen her, sichert den dauerhaften Sitz von Dichtungen und Schließmitteln und beeinflusst damit die Fähigkeit des Türelements, Rauch- und Feuerwiderstand gemäß EN 1634-1 nachzuweisen. Das Zargenmaterial ist entsprechend der Brandschutzklassifikation nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 festzulegen; die Kombination mit dem Wandaufbau muss der geprüften Ausführung entsprechen. Für genehmigungsrelevante Abschlüsse wird der Nachweis über Prüfzeugnisse (z. B. ift, MPA, BAM) und ggf. DIBt-Zulassungen geführt; LBO/MBO definieren die Einbausituation. Prozesskritisch sind:
- zulässige Befestigungsmittel und Achsabstände
- Fugen- und Hinterfüllmaterialien samt Dichtungsführung
- Beschlag- und Schließfolgeregelung inkl. Selbstschließung
Technische Anforderungen an Zargen
Für Zargen ergeben sich technische Anforderungen primär aus den einschlägigen DIN/EN-Normen und den bauordnungsrechtlichen Vorgaben nach MBO sowie den jeweiligen Landesbauordnungen. Im Brandfallkontext sind Baustoffklassifizierungen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 und – bei Einbindung in Feuerschutzabschlüsse – die Feuerwiderstandseinstufung und Prüfung nach EN 1634-1 maßgebend. Die Nachweisführung erfolgt über definierte Prüf- und Zulassungsverfahren, insbesondere Prüfberichte akkreditierter Stellen (z. B. ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin) sowie ggf. DIBt-Zulassungen und ergänzende VdS-Richtlinien.
Relevante DIN/EN-Normen
Die Zarge wird im Kontext des Brandschutzes normativ über die Baustoffklassifizierung nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 eingeordnet; damit werden Brandklassifizierung und Materialeigenschaften (z. B. nicht brennbar A1/A2 oder schwer entflammbar B1) projektspezifisch festgelegt. Für Türabschlüsse werden Zargen nur in Verbindung mit geprüften Systemen betrachtet; EN 1634-1 definiert hierfür die Prüfmethodik an kompletten Abschlüssen, ohne hier Feuerwiderstandsklassen zu vertiefen. Die bauaufsichtliche Verwendbarkeit wird über MBO/LBO, BauP sowie DIBt-Zulassungen und ggf. VdS-Richtlinien pro Anwendungsfall abgesichert. Planerisch sind folgende Normbezüge zu dokumentieren:
- DIN 4102: nationale Baustoffklassen, Nachweisführung
- EN 13501-1: europäische Klassifizierung, CE-Bezug
- EN 1634-1: Prüfaufbau für Tür-/Zargensysteme, Protokolle (ift/MPA/BAM)
Feuerwiderstandsklassen
Eine Zarge erhält Feuerwiderstandsklassen nicht als Einzelbauteil, sondern ausschließlich im Rahmen eines geprüften und klassifizierten Türabschlusses (Türblatt/Zarge/Beschläge/Befestigung/Anschlussfugen) nach EN 1634-1 in Verbindung mit der zugehörigen Klassifizierung nach EN 13501-2 bzw. nationalen Einordnungen nach DIN 4102. Für die Spezifikation sind daher geprüfte Systemaufbauten maßgeblich (z. B. EI2 30/60/90, ggf. mit Sa/S200), nicht einzelne Profilgeometrien. Materialeigenschaften der Zarge—Stahlblechdicke, Legierung, Holzwerkstoffdichte, Feuchtegehalt, Dämmschicht und Beschichtungsaufbau—beeinflussen Wärmedurchgang, Verformung und Fugenstabilität. Herstellungsverfahren wie Kaltumformung, Schweißnähte, Falzprägung, Verklebung oder mineralische Einlagen bestimmen Maßhaltigkeit und die Integrität an Befestigungspunkten. Anschlussfugen sind mit systemkonformen Baustoffklassen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 auszulegen. Anforderungen ergeben sich aus MBO/LBO.
Prüf- und Zulassungsverfahren
Wie wird eine Zarge brandschutztechnisch belastbar nachgewiesen? Der Nachweis erfolgt über klassifizierte Prüfungen und geregelte Zulassungen nach MBO, den Landesbauordnungen (LBO) und dem Bauproduktengesetz (BauP). Materialbasis und Zargen Design werden gemäß DIN 4102 und EN 13501-1 bewertet; die bauaufsichtliche Verwendbarkeit wird über DIBt-Zulassungen bzw. harmonisierte Nachweise abgesichert. Für Türsysteme ist die Prüfung nach EN 1634-1 maßgebend; die Klassifizierung wird in Prüfberichten und Leistungserklärungen dokumentiert. Typische Prüfinstitute sind ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München und MFPA Leipzig. Relevante Schritte sind:
- Probenherstellung nach Serienstand, Beschlag- und Dichtungsdefinition
- Brandprüfung/Temperatur- und Rauchgasbeanspruchung, Messprotokolle
- Klassifizierung, Kennzeichnung, Abgleich mit VdS-Richtlinien und Brandschutz Standards
Rechtliche Grundlagen
Rechtlich wird die Zarge über die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Musterbauordnung (MBO) verortet, insbesondere hinsichtlich Feuerwiderstand, Rauchdichtheit und zulässigen Bauarten. Für geregelte und nicht geregelte Bauprodukte sind DIBt-Zulassungen bzw. bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise sowie ergänzend VdS-Richtlinien als versicherungsseitige Spezifikation zur Ausführung und Qualitätssicherung heranzuziehen. Die Inverkehrbringung und Kennzeichnung erfolgt im Rahmen des Bauproduktengesetzes (BauPG) mit den daraus abgeleiteten Nachweis-, Dokumentations- und Konformitätsprozessen.
LBO-Anforderungen
Welche Anforderungen an Zargen im Brandschutz tatsächlich gelten, wird primär über die Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer in Verbindung mit der Musterbauordnung (MBO) festgelegt. Für Planung und Ausschreibung wird daraus abgeleitet, in welchen Gebäudeklassen und Nutzungseinheiten feuerhemmende, hochfeuerhemmende oder feuerbeständige Abschlüsse erforderlich sind und ob Zargen als Teil der Bauart mitzuwerten sind. Zargenmaterialien sind dabei mit der geforderten Brandschutzklassifikation abzugleichen; orientierend werden DIN 4102 sowie EN 13501-1 herangezogen, während der Abschluss als System nach EN 1634-1 nachzuweisen ist. Prozessual ist zu prüfen:
- Lage im Rettungsweg und Abschnittsbildung
- geforderte Feuerwiderstandsdauer des Abschlusses
- Einbauvorgaben gemäß Verwendbarkeitsnachweis und Montageplan
Abweichungen sind über Bauaufsicht und Brandschutzkonzept zu koordinieren.
DIBt-Zulassung / VdS-Richtlinien
In der Praxis wird die Verwendbarkeit von Brandschutzzargen vor allem über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen bzw. allgemeine Bauartgenehmigungen des DIBt und ergänzend über VdS-Richtlinien als anerkannte technische Regelwerke abgesichert. Die DIBt-Dokumente definieren den zulässigen Anwendungsbereich, konstruktive Details (Profilgeometrie, Wandanschluss, Befestigungsmittel) sowie die Kombination mit geprüften Türblättern nach EN 1634-1. Grundlage sind Materialprüfung und Klassifizierung der eingesetzten Werkstoffe nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1, einschließlich Korrosionsschutz und Dichtungswerkstoffen. VdS-Richtlinien konkretisieren Montageabläufe, Nachweisführung, Kennzeichnung und Instandhaltung aus Sicht des anlagentechnischen und versicherungsnahen Brandschutzes. Für Projekte werden Zertifizierungsprozesse, Werksüberwachung, Prüfstellenberichte (z. B. ift, MPA, BAM) und dokumentierte Einbaukontrollen systematisch zusammengeführt.
Bauproduktengesetz (BauPG)
Das Bauproduktengesetz (BauPG) bildet den nationalen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen und Bereitstellen von Bauprodukten und regelt damit auch die formalen Anforderungen an Brandschutzzargen als sicherheitsrelevante Bauteile. Für Zargen ist dabei die korrekte Leistungsdeklaration nach harmonisierten Normen bzw. nationalen Verfahren maßgeblich, einschließlich Klassifizierung nach DIN 4102 oder EN 13501-1 sowie Nachweisführung über Prüfungen nach EN 1634-1. Materialkombinationen (z. B. Stahl/ Mineralwolle/ Holzwerkstoff) sind nur zulässig, wenn sie dem geprüften Aufbau entsprechen; Abweichungen erfordern erneute Bewertung. Die Konformität wird prozessual über dokumentierte Herstellungsprozesse und werkseigene Produktionskontrolle abgesichert:
- Leistungserklärung/CE bzw. nationale Kennzeichnung
- Rückverfolgbarkeit von Komponenten und Chargen
- Überwachung, Prüfzeugnisse, ggf. DIBt-Bescheide
Praxis & Anwendung
In der Praxis werden Zargen je nach Nutzungseinheit und Bauart vor allem in Rettungswegen, notwendigen Fluren, Treppenräumen sowie bei brandabschnittsbildenden Türanlagen eingesetzt und materialseitig nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 spezifiziert. Für Brandschutztüren ist die Montage als System aus Türblatt, Zarge, Beschlägen und Befestigungsmitteln gemäß EN 1634-1 geprüfter Ausführung mit zugelassenen Spaltmaßen, Hinterfüllungen und Anschlussdetails umzusetzen und über DIBt-/BauP-konforme Nachweise abzusichern. Als Referenz werden anschließend typische Ausführungsvarianten und Montageabläufe anhand der verfügbaren HOBA.de Lösungen eingeordnet.
Typische Einsatzszenarien
Wo entscheidet die Zarge im Brandschutzkonzept über die geforderte Leistung? In Flur- und Treppenraumabschlüssen nach MBO/LBO sowie in Nutzungseinheiten mit nachgewiesenen Feuer- bzw. Rauchabschlüssen wird die Zarge als Systembestandteil der Tür in Prüfungen nach EN 1634-1 und Klassifizierung nach EN 13501-2 mitbewertet. Relevant sind Materialkompatibilität zu Wandbaustoffklassen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie definierte Montageanforderungen aus DIBt-Zulassungen und Herstellerdokumentation. Typische Szenarien ergeben sich aus der Schnittstelle zu angrenzenden Bauteilen und Installationen:
- Massivwand (A1/A2) vs. Leichtbauwand: zulässige Zargentypen und Aussteifung
- Schacht- und Technikraumtüren: Kabel-/Rohrführungen, Dichtungssysteme, VdS-Anforderungen
- Nachrüstung im Bestand: Bestandsuntergrund, Toleranzen, Prüfzeugnis-Konformität
Montage/Einbau Brandschutz
Wann gilt eine Brandschutzzarge als regelkonform eingebaut? Wenn sie gemäß Verwendbarkeitsnachweis (DIBt-Zulassung/abZ oder ETA), Leistungserklärung nach BauP sowie der geprüften Tür-Zargen-Kombination nach EN 1634-1 montiert ist und die Anforderungen aus MBO/LBO erfüllt. Maßgeblich sind Wandart, Feuerwiderstandsklasse und Baustoffklasse nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1. Der Einbau folgt der Montageanleitung: lot- und fluchtgerechtes Ausrichten, zulässige Befestiger/Abstände, definierte Hinterfüllung (z. B. Mörtel oder zugelassener Schaum) und vollständig geschlossene Fugen. Brandschutz Dichtungen sind umlaufend, unbeschädigt und ohne Unterbrechung einzusetzen; Beschläge dürfen die Dichtlinie nicht stören. Zargen Beschichtung ist gemäß Systemfreigabe auszuführen; Nacharbeit nur dokumentiert. Abschließend: Sichtprüfung, Maßkontrolle, Fotodokumentation, Abnahmeprotokoll.
Wie lässt sich die regelkonforme Ausführung einer Brandschutzzarge praxisnah in die Ausschreibung und Bauüberwachung überführen? Lösungen lassen sich dafür als positionsbezogene Referenz heranziehen, sofern Leistungstexte auf geprüfte Systeme nach EN 1634-1, Klassifizierung nach EN 13501-1 sowie nationale Nachweise gemäß DIN 4102, DIBt-Zulassung und BauP abstellen. In der Planung werden Zargenmaterialien und Anschlussdetails mit der jeweiligen LBO/MBO-Anforderung abgeglichen; die Ausführung wird über werkseitige Dokumentation und Baustellenkontrollen abgesichert. Entscheidend ist die eindeutige Festlegung von:
- geforderter Feuerwiderstandsklasse, Beschlagset, Dichtungssystem
- Einbauart, Wandaufbau, Befestigung, Fugen-/Mörtelspezifikation
- Farbgestaltung, Korrosionsschutz, Oberflächenqualität, Nachweisführung
Prüfzeugnisse von ift, MPA, BAM oder MFPA unterstützen die Abnahme. VdS-Vorgaben können ergänzend herangezogen werden.
Fachliche Merkmale
Unter „Fachliche Merkmale“ werden Zargen über wesentliche Eigenschaften wie Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, mechanische Belastbarkeit und Maßhaltigkeit im eingebauten Zustand spezifiziert. Material und Konstruktion (z. B. Stahlblech, Holzwerkstoff, Aluminium; Falzgeometrie, Wandstärken, Befestigungs- und Hinterfüllsysteme) sind dabei so zu wählen, dass die Systemleistung mit dem Türblatt gemäß EN 1634-1 reproduzierbar erreicht wird. Die Einordnung und Nachweisführung erfolgt über Klassifizierungen nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 sowie über entsprechende Prüfzeugnisse, DIBt-Zulassungen und die bauaufsichtliche Verwendbarkeit nach MBO/LBO und BauP.
Wichtige Eigenschaften
Damit eine Zarge im Brandschutzkonzept eindeutig spezifiziert und abnahmefähig ausgeführt werden kann, sind ihre wesentlichen Eigenschaften anhand von Feuerwiderstand (in Kombination mit dem Türblatt) nach EN 1634-1 sowie der zugehörigen Klassifizierung nach EN 13501-1 zu bestimmen, ergänzt um Baustoffverhalten gemäß DIN 4102 (z. B. nicht brennbar A1/A2 bzw. schwer entflammbar B1). Für Brandschutzzargen sind außerdem Leistungsmerkmale zu dokumentieren und mit der jeweiligen LBO/MBO-Forderung abzugleichen; maßgeblich sind Prüfzeugnis, Klassifizierungsbericht und ggf. DIBt-Zulassung nach BauP. Relevante Spezifikationspunkte sind:
- Zargenmaterial inklusive Baustoffklasse und Eurolasse
- Klassifizierte Feuerwiderstandsdauer (z. B. EI) als Systemleistung
- Eignung der Montageart gemäß Prüfaufbau (Wandart, Befestigung)
Materialien/Konstruktion
Auf Basis der zuvor festgelegten Systemklassifizierung nach EN 1634-1/EN 13501-1 sowie der Baustoffanforderung nach DIN 4102 sind Materialwahl und konstruktiver Aufbau der Zarge so zu bestimmen, dass der geprüfte Leistungsnachweis im Einbauzustand reproduzierbar erreicht wird. Üblich sind Stahlblech-, Aluminium- oder Holzwerkstoffzargen mit definierten Materialkombinationen (z. B. Stahlkern mit mineralischen Einlagen, Hartholzrahmen mit brandschutzwirksamen Platten). Der Querschnitt ist mit festgelegten Wanddicken, Falzgeometrien, Dichtungsnuten und Befestigungspunkten zu planen; Hohlräume werden kontrolliert gefüllt oder gekapselt. Konstruktionstechniken umfassen verschweißte oder gekantete Profile, verschraubte Eckverbindungen sowie integrierte Verstärkungen für Bänder, Schließbleche und Türschließer. Montage erfolgt mit zugelassenen Ankern, definierter Hinterfüllung und Fugenabschluss gemäß Systemvorgabe.
Prüfklassen/Zertifizierungen
Wie wird die Leistungsfähigkeit einer Zarge im Brandschutz rechtssicher nachgewiesen? Maßgeblich sind europäische Prüfungen und nationale Verwendbarkeitsnachweise: Feuerwiderstand wird für Tür/Zarge als System nach EN 1634-1 geprüft und nach EN 13501-1 klassifiziert; Baustoffe werden ergänzend nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 bewertet. Für die bauaufsichtliche Anwendung sind LBO/MBO, BauP und ggf. DIBt-Zulassungen sowie VdS-Richtlinien heranzuziehen. Prüfberichte und Klassifizierungen stammen u. a. von ift Rosenheim, MPA Braunschweig, BAM Berlin, FIW München, MFPA Leipzig. Entscheidend sind dokumentierte Materialkombinationen und Montageanforderungen, da Abweichungen die Klassifizierung entwerten:
- geprüfte Wandart und Befestigungsmittel
- Fugenausbildung, Dichtungen, Brandschutzmörtel
- Beschlag-/Türblattzuordnung, Nachweise, Kennzeichnung
